Ausschreibungen
Aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber
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Preise_ Crespo Foundation
Literaturpreis Wortmeldungen
LDer WORTMELDUNGEN Ulrike Crespo Literaturpreis für kritische Kurztexte fordert Autor:innen auf, sich schreibend den Fragen unserer Zeit anzunehmen. Ausgezeichnet werden exzellente literarische Positionen, die sich kritisch mit gesellschaftlichen Themen befassen. Der Preisträger:innentext ist mit 35.000 Euro dotiert, die fünf Shortlist-Nominierungen erhalten jeweils 3.500 Euro.
Das Programm versteht sich als Ermutigung an Autor:innen, gesellschaftlich relevante Themen literarisch aufzugreifen. Durch die Preisvergabe und Begleitformate wie die Publikation des ausgezeichneten Textes wird Aufmerksamkeit für die Autor:innen und ihre Themen erzeugt.
Verleger:innen, Lektor:innen, Agent:innen, Literaturkritiker:innen und -vermittler:innen können Autor:innen mit ihren Texten für den Literaturpreis vorschlagen.
Die Autor:innen müssen bereits ein Debüt bei einem Verlag (kein Selbstverlag) im deutschsprachigen Raum veröffentlicht haben.Vorschläge möglich ab Anfang Juli 2025.
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Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT
touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext
SInformations- und Beratungsangebot für Künstler:innen und Kulturschaffende im internationalen Kontext
touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative. Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.
touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:
- Visa und Aufenthalt
- Künstlerstatus und Verträge
- Transport und Zoll
- Steuern
- Projekt- und Reiseförderung
Sie informieren:
- in Deutschland lebende Künstler*innen, die Auslandsprojekte planen
- Vertreterinnen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
- Künstler*innen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.
Kostenlose Beratungen
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Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei. -
Förderung_ Dachverband Tanz/Bureau Ritter
Tanzpakt 2025-2030
DKFür den Zeitraum 2025–2030 sind zwei weitere Ausschreibungen im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund vorgesehen. Die gemeinsame Initiative von Kommunen, Ländern und Bund zur Stärkung der Kunstform Tanz in Deutschland soll somit fortgesetzt werden.
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Die für die Antragstellung notwendigen Formulare und verbindlichen Vorlagen werden mit Start des Bewerbungsverfahrens voraussichtlich im Februar 2025 zur Verfügung gestellt. -
Stipendium_ Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg
Stipendien des Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg
LAutorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können für literarische Projekte Arbeitsstipendien zwischen 1000 € und 3000 € erhalten. Eine unabhängige Jury, die in der Regel alle zwei Monate tagt, entscheidet über die Vergabe nach einem Punktesystem.
Stipendiat:innen werden automatisch in die Autorenliste für Lesungen aufgenommen und können Lesungsförderung beantragen.
Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt aber keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag in der kalendarisch nächsten Jurysitzung verhandelt wird. Es können je nach Antragsaufkommen bis zu drei Monate bis zum Juryvotum vergehen.
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Projektförderung_ Stiftung Erlebnis Kunst
Förderung der Vermittlungsarbeit Stiftung Erlebnis Kunst
SDie Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Unterstützt werden können auch Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der inhaltlichen und methodischen Forschung zur Kunstvermittlung.Anträge auf finanzielle Unterstützung des Kunstvermittlungsprojektes können vor dem 1. April oder vor dem 1. Oktober des Jahres gestellt werden.
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Förderung_ Schering-Stiftung
Förderung der Schering-Stiftung
SLebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.
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Projektförderung_ PwC-Stiftung
PwC-Stiftung Projektförderung
SDie Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Dabei versteht sich die Stiftung als finanzieller und ideeller Förderer. Sie berät die Antragsteller und begleitet die geförderten Projekte über den gesamten Förderzeitraum.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Durch handlungsorientierte und partizipative Ansätze sollen diese lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich mit ihrem Werteverständnis auseinanderzusetzen. Der Fokus liegt gezielt auf einer Breitenförderung, beispielsweise in Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.
Antragsfristen jeweils zum 1. März oder 1. September.
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Projektförderung_ VG Bild-Kunst
Fotografie, Illustration, Design
BKDie Kulturförderung der VG Bild-Kunst für Projekte aus den Werkbereichen Fotografie, Illustration oder Design erfolgt über zwei Förderprogramme, für die im halbjährlichen Turnus Anträge – ausschließlich online – eingereicht werden können.
Vergeben werden die Fördermittel einerseits für Projekte und andererseits für Publikationen. Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf Weiteres von zwei Institutionen vergeben: für Publikationen von der Stiftung Kulturwerk, für Projekte von der VG Bild-Kunst selbst.
Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Illustration, Grafik oder Design, sofern diese Vorhaben auf die Erstellung, Bewahrung und Sicherung visueller Werke aus den genannten Bereichen zielen. Der finanzielle Umfang der Förderung kann bis zu 8.000 Euro betragen.
Für beide Förderprogramme können Anträge jeweils für den 15. Mai und für den 15. November eines Jahres eingereicht werden.
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Projektförderung_ Musikfonds
Förderprogramme Musikfonds
MDie reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in 2 Programme:
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Projektförderung bis 50.000 Euro: Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können ab dem Jahr 2025 zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden. Antragsfristen: 31. März und 30. September.
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Projektförderung bis 3.000 Euro: Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Antragsfristen: 28. Februar , 30. Mai, 29. August und 28. November.
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Förderung_ Bundesmusikverband Chor & Orchester
Musik für alle! Förderprogramm für Kinder und Jugendliche
MWAS: Förderung neuer, außerschulischer Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern
FÜR WEN: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen)
WARUM: „Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! Dazu soll jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein. Unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung finden selbstbewusste und kreative Heranwachsende ihre Stimme in der Gesellschaft.
WIE: Anträge können jeweils zum 15. Januar, zum 1. Mai oder zum 1. September. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, gUGs, gGmbHs und Kommunen sowie im ländlichen Raum überregionale Kreisverbände oder Regionalbüros.
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Förderung_ Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende
Förderprogramme LaFT
DKDer Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg (LaFT BW) e.V. ist die öffentlich anerkannte Interessenvertretung der freien darstellenden Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der LaFT BW fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.
- Projektförderung: Projekte mit künstlerischer Qualität, Originalität und Modellcharakter, die Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in BW geben. Förderung ausschließlich für die Zeit ab Produktionsbeginn bis Generalprobe. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag. Antragsfristen: 15. Mai und 15. November.
-Projektförderung Kulturelle Bildung: Mit der Projektförderung „Kulturelle Bildung“ sollen herausragende Projekte auf dem Gebiet der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren aus Baden-Württemberg gefördert werden. Die Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen. Antragsfrist 15. Mai.
-Konzeptionsförderung: Dreijahres-Konzeption mit mindestens 3 Projekten, von denen mindestens eines pro Kalenderjahr zur Aufführung kommen muss. Die Projekte sollen sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung und besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Zeitgenössischen Tanz sein. Antragsfrist 15. November.
-Regionale Festivals: Ambitionierte regionale Festivals der Freien professionellen Tanz- und Theaterszene mit fester regionaler Verankerung und qualitativ hochwertigen Produktionen von freier Tanz- und Theaterschaffender aus BW, die auch ein Publikum außerhalb von Ballungsgebieten erreichen oder das Freie Theater in der jeweiligen Kommune eines Ballungsgebietes einer größeren Anzahl von Zuschauern näherbringen. Kein festgelegter maximaler Förderbetrag. Antragsfrist: 15. November.
-Gastspielförderung: Anteilig Honorare für Gastspielauftritte, bevorzugt außerhalb der Ballungsgebiete (empfohlene Entfernung Veranstaltungsort zum Sitz des gastierenden Theaters über 10 Kilometer zurückgelegte Strecke, einfache Fahrt mit dem PKW). Projekte mit einem Augenmerk auf die künstlerische Qualität und Leistung, die Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum, die Erschließung neuer Publikumsgruppen sowie die faire Bezahlung/Anpassung an Mindestgage. Antragstellung ab 15. Januar möglich.
-Aufführungsförderung: Es können ausschließlich die 5. bis 9. Aufführung in Baden-Württemberg bis höchstens 6 Monate nach der offiziellen Premiere gefördert werden. Projekte mit einem Augenmerk auf die künstlerische Qualität und Leistung, die Strukturförderung und Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum und kooperative künstlerische Elemente wie spartenübergreifende Zusammenarbeit und die Kooperation mit Kultureinrichtungen. Antragstellung ab 15. Januar möglich.
-Wiederaufnahmeförderung: Die Wiederaufnahme von Produktionen über den ersten Produktionszeitraum hinweg. Antragstellung ab 1. Juni möglich.
-Fortbildung/Seminare: Teilnahmegebühren für künstlerische Fortbildungen oder Seminare können bis zu 50% (höchstens 500,00 Euro) bezuschusst werden. Antragstellung ab 15. Januar möglich.
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Förderung_ Initiative Musik
Künstler:innenförderung Popularmusik
MDas Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland.
Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.
Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.
Antragsfristen 9. April, 9. Juli und 9. Oktober 2025.
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Sonstiges_ MWK BW
Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg
SDas Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.
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Förderung_ Goethe-Institut
Kulturförderung
SDas Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.
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Förderung_ Kulturstiftung des Bundes
Klima und Nachhaltigkeit
SUm modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.
Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.
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Förderung_ Baden-Württemberg Stiftung
Nouveaux horizons
SNeben grenzüberschreitenden Projekten aus Deutschland und Frankreich werden im Programm Nouveaux horizons trilaterale Projekte gefördert, bei denen ein baden-württembergischer Akteur mit einem Projektpartner aus Frankreich und einem dritten internationalen Projektpartner zusammenarbeitet.
Das Programm ist in zwei Komponenten aufgeteilt:
- Die Förderkomponente A unterstützt kleinere gemeinnützige Projekte mit 2.000 Euro bis maximal 10.000 Euro pro Projekt Das Gesamtprojektvolumen kann höher sein. Die maximale Fördersumme beträgt 80% der Gesamtprojektkosten, 20% können aus Eigen- oder Drittmitteln bestritten werden. Anträge können laufend gestellt werden, sie müssen jedoch spätestens 8 Wochen vor Projektumsetzung eingereicht werden. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt in der Regel sechs Wochen nach Eingang des Antrags.
- Die Förderkomponente B unterstützt gemeinnützige Projekte mit 10.000 Euro bis maximal 50.000 Euro pro Projekt Das Gesamtprojektvolumen kann höher sein. Die maximale Fördersumme beträgt 75% der Gesamtprojektkosten, der Eigenanteil beträgt mind. 15%. Weitere 10% können mit Drittmitteln finanziert werden. Anträge können laufend gestellt werden. Einreichungsfristen sind der 31. März bzw. der 31.Oktober.
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Stipendium
Global Forest Residenz
BKDie Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.
Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.
Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig
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Förderung_ BGZ
Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bundesprogramm
SIm Zentrum des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" stehen zwei Förderangebote:
- die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und dabei die gesellschaftliche Integration sowie die Teilhabechancen von (Neu-)Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen und stärken.
- die Förderung von Schulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung (Multiplikatorenschulungen) für ehrenamtliche Akteure aus dem Integrations- und Engagementbereich.
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Projektförderung_ BASF
Projekte der Metropolregion Rhein-Neckar
SDas Gesellschaftliche Engagement der BASF unterstützt Projekte in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) in den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Ökologie und Soziales finanziell mit bis zu 5.000 Euro Projektförderung.
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten, die
- zu den strategischen Schwerpunkten „Bildung fördern“, „Zivilgesellschaft stärken“ sowie „Begegnungsräume schaffen“ passen
- eine Wirkung bei den Menschen in der Metropolregion Rhein-Neckar erzielen
- zu den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Nachhaltigkeit und Ökologie oder Soziales gehören.
Gemeinnützige Institutionen aus den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Ökologie und/oder Soziales können eine Förderung beantragen. Einzelpersonen können keine Förderung beantragen.
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Förderung_ GEMA-Stiftung
Projektförderung GEMA Stiftung
MDie Projektförderung der GEMA-Stiftung ist eine Förderung von Projekten zur Aufführung von Musikwerken mehrerer lebender Musikautoren, eine Förderung für zeitgenössische Komponist:innen und Textautor:innen.
Die GEMA-Stiftung will im Wesentlichen solchen Projekten helfen, die ohne Förderung durch die GEMA-Stiftung (ggf. zusammen mit ausgewählten anderen Förderern) nicht finanzierbar wären.
Eine Voraussetzung für Fördermaßnahmen ist in der Regel die Mitgliedschaft der beteiligten Musikautoren und -verleger in der GEMA.Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Beirat in der Regel zweimal pro Jahr.
Einreichungsfristen jeweils am 1. April und 1. Oktober.
Außerdem bietet die GEMA-Stiftung die Möglichkeit einer mildtätigen Unterstützung für bedürftige Komponisten, Textdichter und Musikverleger in akuten finanziellen Notlagen. Im Rahmen Ihrer mildtätigen Zwecke unterstützt die GEMA-Stiftung bedürftige Musiktoren und Musikverleger sowie deren Angehörige durch einmalige oder laufende Zuwendungen.
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Förderung_ VG Bild-Kunst
Förderprogramme Film
SDie Kulturförderung der VG Bild-Kunst für Projekte aus dem Werkbereich Film erfolgt über zwei Förderprogramme, für die im halbjährlichen Turnus Anträge eingereicht werden können.
Aus rechtlichen Gründen werden die Fördermittel bis auf Weiteres von zwei Institutionen vergeben: einerseits der Stiftung Kulturwerk, andererseits der VG Bild-Kunst selbst. Beide Institutionen haben fast identische Förderrichtlinien aufgestellt; sie unterscheiden sich nur in einem Punkt: Wenn eine Förderung einem oder einer Berechtigten (z. B. einem Mitglied) der VG Bild-Kunst zugutekommt, läuft sie über die VG Bild-Kunst; wenn sie einem oder einer Außenstehenden zugutekommt, über die Stiftung Kulturwerk.
Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Film, Fernsehen und Bewegtbild, welche die Tätigkeiten von Filmurheber:innen und Filmproduzent:innen in den Mittelpunkt stellen.
Förderanträge können jeweils für den 31. März und den 30. September eines Jahres eingereicht werden.
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Sonstiges_ Bund
Förderdatenbank des Bundes
SBei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.
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Förderung_ Initiative Musik
Exportförderung Musik
MMit diesen Exportprogrammen und -projekten werden sowohl Musiker:innen als auch Musikunternehmen bei der Verbreitung ihres Repertoires im Ausland gefördert.
Im Rahmen der Internationalen Tourförderung können Musiker:innen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Die Programme DO! Export und GO! Export unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.
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Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste
CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform
DKWissen, wie
Themen der Wissensplattform"Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.
Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:
- Steuern
- Recht
- KSK
- Versicherungen
- Nachhaltigkeit
- Scheinselbständigkeit
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Förderung_ Aktion Mensch
Förderprogramm von Aktion Mensch Begegnung, Kultur und Sport
SDie Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.
Deshalb fördert die Aktion Mensch Vorhaben im Bereich Freizeit für:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Kinder und Jugendliche
Dazu gibt es unterschiedliche Förderprogramme:
- Projektförderung von inklusiven Projekten und Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken
- Investitionsförderung im Bereich barrierefreie Immobilien bzw. offene Begegnungsstätten
- Anschubförderung für den Aufbau ambulanter Angebote
Im Bereich Projektförderung werden zum Beispiel inklusive bzw. barrierefreie Theater- oder Tanzangebote, Kunstateliers oder Zirkusprojekte gefördert. Ebenso werden Angebote gefördert, die sich exklusiv an Menschen mit Behinderung richten. Zuschuss umfasst max. 450.000 Euro.
Zudem fördert die Aktion Mensch den Aufbau von Netzwerken und bei der Stärkung der Zusammenarbeit verschiedener Partner:innen.Eine Bewerbung ist meist laufend möglich.
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Förderung_ Fonds Darstellende Künste
FONDS DAKU Weiteraufnahmeförderung
DKAntragsfrist:11.03.2025Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.
Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
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Stipendium_ Ursula Blickle Stiftung
DOKKA Recherchestipendium Bereich Dokumentarfilm und Hördokumentation
SBewerbungsfrist:11.03.2025Das dokKa Recherche-Stipendium wird ermöglicht durch die Ursula Blicke Stiftung und richtet sich an künstlerisch-dokumentarische Projekte aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation. Gefördert wird die Recherche von Projekten. Dafür wird ein einmaliger Zuschuss von maximal 5.000.- Euro gewährt.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Autorinnen und Regisseurinnen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Stipendium kann nur von Personen beantragt werden. Der Fokus des Stipendiums liegt bei Filmprojekten auf Kinodokumentarfilmen, die einen künstlerischen und innovativen Ansatz verfolgen. Der Fokus des Stipendiums liegt bei Hördokumentationen auf akustisch und formal innovativen Produktionen.
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Förderung_ Kulturstiftung des Bundes
Übermorgen - Neue Modelle für Kulturinstitutionen
SBewerbungsfrist:14.03.2025Die Kulturstiftung des Bundes hat das Förderprogramm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ ausgeschrieben. Das Programm richtet sich an Kulturinstitutionen in Großstädten und soll sie in zwei Stufen bei der Entwicklung und Umsetzung von Zukunftsvorhaben für ihre institutionelle Arbeit unterstützen. Bewerbungen für die Orientierungsphase sind bis zum 14. März 2025 über das Antragsportal des Programmbüros, das Bureau Ritter, möglich.
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Sonstiges_ Wiesbadener Fototage
Open Call Wiesbadener Fototage
BKBewerbungsfrist:15.03.2025Die Wiesbadener Fototage bieten seit ihrer Gründung im Jahr 2002 Fotografinnen und Fotografen die Möglichkeit, sich mit Fotoserien für die Ausstellungen zu bewerben.
Für die Teilnahme an den sieben Hauptausstellungen der 13. Wiesbadener Fototage können sich Fotografinnen und Fotografen aus aller Welt mit bis zu zwei Fotoserien bewerben. Ebenso möglich ist die Einreichung von bis zu zwei 1‑Kanal-Videoarbeiten. Es gibt weder stilistische noch technische Einschränkungen, auch Nationalität und Alter der Bewerber/innen unterliegen keinerlei Begrenzungen. Es zählt einzig und allein die inhaltliche Nähe zum Festivalthema und eine qualitativ überzeugende Umsetzung.
Gesucht werden Fotoserien/Videoarbeiten, die sich inhaltlich mit dem diesjährigen Festivalthema »Zukunft? Welche Zukunft?!« auseinandersetzen. Dabei soll eine eigenständige konzeptionelle Umsetzung erkennbar sein.
Die von der Jury ausgewählten Fotoserien werden im Rahmen der 13. Wiesbadener Fototage an sieben zentralen Ausstellungsorten präsentiert. Unter allen nominierten Fotografinnen und Fotografen werden zusätzlich zwei Förderpreise vergeben – Publikumspreis und Preis der Jury. Beide Preise sind mit je 1.500 Euro dotiert und werden von dem Unternehmen Oschatz Visuelle Medien gestiftet.
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Förderung_ Kinder- und Jugendtheaterzentrum, Deutscher Literaturfonds
"Nah dran! Neue Stücke für das Kindertheater"
DKEinsendeschluss:15.03.2025Das Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland schreibt in Kooperation mit dem Deutschen Literaturfonds das Förderprogramm Nah dran! Neue Stücke für das Kindertheater für Autorinnen und Autoren sowie Theater aus.
Autorinnen und Autoren werden eingeladen, sich für die Nah dran!-Förderung zu bewerben, um einen neuen Theatertext für professionelles Kindertheater zu entwickeln. Das Programm zielt darauf ab, Autorinnen und Autoren und Theater zusammenzubringen, damit sie gemeinsam neue Theaterstücke für Kinder entwickeln und uraufführen.
Vier ausgewählte Autorinnen bzw. Autoren erhalten erstmals jeweils 10.000 Euro als Honorar für die Entwicklung eines neuen Stückes. Die Fördersumme wird 2025 von 8.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
Vier kooperierende Theater, die mit den Autorinnen oder Autoren zusammenarbeiten, erhalten einen Zuschuss von jeweils 1.000 Euro für das Projekt (Ausschreibung für Theater folgt voraussichtlich im Mai 2025). Dies soll es ermöglichen, die jeweiligen Autorinnen und Autoren aktiv in den Entwicklungs- und Inszenierungsprozess am Theater einzubeziehen.
Das Verfahren ist in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase bewerben sich die Autorinnen und Autoren um eine Förderung.In der zweiten Phase, die voraussichtlich im Juni 2025 beginnt, veröffentlicht das Kinder- und Jugendtheaterzentrum auf www.jungespublikum.de die Ausschreibung für Theater mit allen Details und weiteren Informationen zum Verfahren.
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Fonds_ Fonds Transfabrik
deutsch-französischer Fonds Transfabrik für darstellende Künste
DKBewerbungsfrist:18.03.2025Der deutsch-französische Fonds Transfabrik für darstellende Künste fördert als Koproduktionspartner künstlerische Projekte und Kooperationen zwischen Frankreich und Deutschland in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Performance, Objekt-, Figuren- und Straßentheater.
Künstler*innen, Kollektive, Kompanien, Theater, Spielstätten, Produktions- und Residenzhäuser, die ein künstlerisches Projekt mit deutschen und französischen Partnern haben, können sich bis 18. März 2025 für eine Förderung bewerben.
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Förderung_ Dachverband Tanz Deutschland
Kreativ-Transfer: Reisekostenförderung
DKBewerbungsfrist:23.03.2025KREATIV-TRANSFER // REISEKOSTENFÖRDERUNG
für die Teilnahme an internationalen Messen und FestivalsZiel des Förderprogramms Kreativ-Transfer ist es, Akteur:innen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games darin zu unterstützen, ihr internationales Netzwerk auf- und auszubauen, um ihre Sichtbarkeit auf dem internationalen Markt zu verbessern. Das Programm unterstützt hierfür notwendige Maßnahmen zur internationalen Vermarktung und Vernetzung sowie eine entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteur:innen.
Konkret fördert Kreativ-Transfer die Teilnahme an internationalen Messen und Festivals.
Beispiele förderfähige Kosten:
- Fahrt- bzw. Flugkosten
- Unterkunftskosten
- Tagegelder
- ggf. Registrierungs-, Stand- und Ticketgebühren
- Werbematerial
- Reisekosten für eine zusätzliche Begleitperson bei Geförderten, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund notwendiger Kinderbetreuung nicht alleine reisen können.
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Wettbewerb_ Ev. Presseverband Bayern
Lagois Fotowettbewerb Was macht uns reich?
BKEinsendeschluss:26.03.2025Der LAGOIS Fotowettbewerb 2025 widmet sich dem Thema Reichtum und der Frage, wie wir gesellschaftliche Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit erreichen können. Gesucht werden Fotoreportagen und Porträts von Menschen, die sich dafür einsetzen, die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich zu verringern. Gesucht werden aber auch Arbeiten, die sich damit beschäftigen, was Reichtum noch bedeuten kann - auf persönlicher, kultureller oder gesellschaftlicher Ebene. Wie sind Wohlstand und Glück, Überfluss und Gier mit Reichtum verbunden? Welche anderen, neuen Form von Reichtum sollten wir in den Blick nehmen?
Der Wettbewerb verleiht drei Preise: einen Fotopreis für Erwachsene & Profis, einen Fotopreis für Jugendliche und ein Fotografie Stipendium.
Weitere Infos -
Preise_ ARD
74. Internationaler Musikwettbewerb der ARD
MBewerbungsfrist:28.03.2025Der 74. Internationale Musikwettbewerb der ARD vom 1. bis 19. September 2025 findet in den Fächern Klarinette, Klavier und Trompete statt.
Die Einladung zu diesem Wettbewerb richtet sich an junge Musiker*innen, die bereit sind, eine internationale Karriere anzutreten. Zur Teilnahme berechtigt sind Menschen aller Nationen der Jahrgänge 1996 bis 2008.
Der Wettbewerb wird in der Zeit vom 1. bis 19. September 2025 (einschließlich der Preisträgerkonzerte) durchgeführt. Die Wertungsspiele sind öffentlich.
Weitere Infos -
Stipendium_ Werkstatt altena
Werkstatt Altena e.V. Stipendium
BKBewerbungsschluss:29.03.2025Die WERKSTATT ALTENA ist ein eingetragener Verein zur Förderung junger bildender Künstler und Künstlerinnen.
Sie gibt jungen Künstlern und Künstlerinnen die Möglichkeit, sich im Anschluss an ihr Studium künstlerisch weiterzuentwickeln und zu festigen. Das Stipendium soll in dieser
wichtigen Phase ein Arbeiten frei von finanziellen Zwängen ermöglichen.Das Stipendium 2025 hat eine Dauer von sechs Monaten und umspannt den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. November 2025.
Soweit umsetzbar, wird eine Einzelausstellung in Altena am Ende des Stipendiums unterstützt und es können während des Stipendiums in Absprache kleinere Präsentationsmöglichkeiten organisiert werden.
Weitere Infos -
Projektförderung_ ASSITEJ Deutschland
Wege ins Theater
DKAntragsfrist:31.03.2025ASSITEJ Deutschland fördert im Rahmen von „Wege ins Theater“ theaterpädagogische Projekte für junges Publikum. Voraussetzung ist, dass die Projekte sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3-18 Jahren richten, die bislang wenig bis keinen Zugang zu kultureller Bildung hatten. Die Projekte werden von einem Bündnis aus mind. drei Partnerorganisationen durchgeführt.
Die theaterpädagogischen Projekte im Bereich der darstellenden Künste verbinden Theater sehen, Theater spielen und über Theater sprechen und ermöglichen so, Kindern und Jugendlichen mit Bildungsbenachteiligung den Zugang zu kultureller Bildung.
Die Idee des Förderprogramms ist es, dass lokale Einrichtungen und Institutionen sich mit Kooperationspartnern in Bündnissen für Bildung zusammen schließen und gemeinsam ein Projekt durchführen. Dabei bringen die Kooperationspartner ihr Wissen und ihre Ressourcen als Eigenleistungen ein. Das kann zum Beispiel der Kontakt zur Zielgruppe sein, festangestelltes Personal, Räume für die Durchführung des Projektes oder technisches Equipment für die Projektpräsentation.
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Stipendium_ Urbane Künste Ruhr
Zu Gast bei Urbane Künste Ruhr
SBewerbungsfrist:31.03.2025Open Call für situationsspezifische Projekte im Ruhrgebiet
Urbane Künste Ruhr vergibt gemeinsam mit verschiedenen regionalen Kooperationspartner:innen für das Jahr 2025 sechs Künstler:innen-Aufenthalte im Ruhrgebiet. Während eines dreimonatigen Recherche-Aufenthalts wird dazu eingeladen, ein situationsspezifisches Projekt zu entwickeln, das voraussichtlich in einer kuratierten Ausstellung im Jahr 2026 in Dortmund der Öffentlichkeit präsentiert werden soll.
Das Programm richtet sich an Künstler:innen und Kollektive, die an der Arbeit im Ruhrgebiet und einer zeitgenössischen Perspektive auf die polyzentrische Region und ihre Themen interessiert sind. Es wird
gemeinsam mit den regionalen Kooperationspartnerinnen Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets und Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur sowie dem Schwerpunkt Performance umgesetzt. Durch
die Anbindung an jeweils eine der Kooperationspartnerinnen bzw. verschiedene Schwerpunkte werden Arbeitsmöglichkeiten für unterschiedliche künstlerische Praktiken sowie verschiedene thematische
Zugänge zum Ruhrgebiet geschaffen.Bei der Bewerbung für den Open Call ist die Wahl von einem der drei Schwerpunkte für das spezifische Projektvorhaben erforderlich.
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Wettbewerb_ Die Gruppe 48
Preis der Gruppe 48 Was mich bewegt
LBewerbungsfrist:31.03.2025Themenpreis der Gruppe 48 für das Jahr 2025 zum Thema Was mich bewegt. Preisgeld insgesamt 11.000 Euro.
Der Wettbewerb ist in den Gattungen Lyrik und Prosa ausgeschrieben.Zudem erfolgt eine Veröffentlichung ausgewählter Beiträge in der Anthologie „Wunderwerk Text“ zum Wettbewerb 2025.
Themenbeschreibung „Was mich bewegt“ ist ein Thema, das jedem genug Raum für sein literarisches Tun bietet und somit den privaten, gesellschaftlichen und politischen Bereich abdeckt. Wir erwarten, dass es bei den Beiträgen um kritische und reflektierende Darstellungen und Inhalte geht. Die aktuelle Gegenwart bietet genügend Stoff zur Betrachtung und Auseinandersetzung.Eine Auslese von 30-40 der zum Wettbewerb eingereichten Beiträgen wird in die Anthologie „Wunderwerk Text“, Ausgabe 2025, übernommen.
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Preise_ Jürgen Ponto-Stiftung
Literaturpreis zur Förderung junger Künstler:innen
LEinreichungsfrist:31.03.2025Die Jürgen Ponto-Stiftung zur Förderung junger Künstler:innen vergibt auch in diesem Jahr wieder einen Preis für ein literarisches Debüt. Die Anerkennung zeichnet eine Neuerscheinung des Jahres 2025 aus, die derzeit als Rohmanuskript vorliegt. War der Literaturpreis der Jürgen Ponto-Stiftung bislang mit 15.000 Euro dotiert, so erhöht die Stiftung das Preisgeld beginnend in diesem Jahr auf 25.000 Euro.
Die Stiftung sucht junge Autor:innen bis zu einem Alter von 40 Jahren, deren erster Roman, Erzählungs- oder Gedichtband im Spätsommer/Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden soll.
Andere Publikationen, etwa ein Sachbuch oder ein im Selbstverlag erschienener Roman, sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen. Die Stiftung beabsichtigt, mit dem Literaturpreis so weit wie möglich vor der Veröffentlichung anzusetzen, um die Preisträger:innen schon vor der Drucklegung des Debüts finanziell zu unterstützen.Verlage können bis zum 31. März 2025 unveröffentlichte Manuskripte einreichen.
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Stipendium_ Jürgen Ponto-Stiftung
Literatur-Stipendienprogramm
LBewerbungsfrist:31.03.2025Spaltmaße – Vermessungen aus Alltag und Gesellschaft.
Die Jürgen Ponto-Stiftung zur Förderung junger Künstler vergibt fünf Literatur-Stipendien an deutschsprachige Autor:innen, die nicht älter als 35 Jahre sind, noch kein literarisches Debüt vorgelegt haben und insofern nicht verlagsgebunden sind.
Die Stipendien haben eine Laufzeit von Juli bis Dezember 2025. Sie sind mit 1.000 Euro pro Monat dotiert und unterstützen ausgewählte Autor:innen bei ihrer Beschäftigung mit ihren aktuellen Literaturprojekten. Zusätzlich stellt die Stiftung ihren Stipendiat:innen erfahrene Autor:innen oder Mentor:innen aus renommierten Verlagen und Agenturen beratend zur Seite. Die Stipendien sind nicht residenzgebunden.
Am Ende des Förderzeitraums wird die Einreichung eines Essays erwartet, der sich zu einem von der Stiftung genannten gesellschaftspolitischen Thema äußert. In diesem Jahr lautet es Dichtung und Wahrheit. Von Fakten, Fiktion und Fake News.
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Preise_ LAKS-BW
Kleinkunstpreis BW
SBewerbungsfrist:31.03.2025Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist der einzige Landespreis für Kleinkunst in Deutschland. Er wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Kunst seit 1986 ausgelobt. Es werden neben drei Hauptpreisen (jeweils 5.000 €) und einem Förderpreis (2.000 €) auch seit 2010 jährlich ein Ehrenpreis (5.000 €) vergeben.
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Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg unterstützt die Kleinkunstpreisträgerinnen und Kleinkunstpreisträger seit Jahren mit landesweiten Auftritten bei Festivals oder auf renommierten Bühnen. -
Förderung_ aventis foundation
Klangförderung Ensemble- und Orchesterförderung
MBewerbungsfrist:31.03.2025Mit ihrer musikalischen Exzellenz und ihrer Offenheit für neue Formate sind freie Ensembles und Orchester für ein erstklassiges, breitgefächertes Musikangebot in Deutschland unverzichtbar.
Mit der Förderreihe „Klang“ werden gezielt professionelle freie Ensembles und Orchester der klassischen Musik in Deutschland unterstützt. Ausdrücklich begrüßt werden dabei die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen wie Nachhaltigkeit, demokratische Grundwerte oder die Steigerung von Teilhabe in den Bereichen kulturelles Leben und Bildung.
Maximale Fördersumme: 50.000 €
Bewerben können sich professionelle Freie Ensembles und Orchester. Als Freie Ensembles und Orchester gelten selbstverwaltete, professionelle, finanziell und organisatorisch unabhängige Körperschaften, die eine feste Struktur bilden und sich nicht nur zu einzelnen Projekten zusammenfinden; auch selbstverwaltete Nachwuchsorchester zählen hierzu. Eine gemeinnützige Organisationsstruktur z.B. Verein, gGmbH ist Grundvoraussetzung für eine Förderung.
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Förderung_ Fonds Darstellende Künste
Fonds Daku Netzwerkförderung
DK31.03.2025Bundesweite Netzwerke für Produktions- und Aufführungsorte, langjährig erfolgreich arbeitende Verbände sowie Festivals zu fördern, stärkt den überregionalen und spartenübergreifenden Dialog. Mit der Netzwerkförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste kooperative Projektvorhaben zwischen den vielgestaltigen Strukturen und Akteur*innen in den Freien Darstellenden Künsten.
Ziel des Programms ist es, den bundesweiten Austausch in den Freien Darstellenden Künsten zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer sowie für Debatten und Orientierung in Themen der Transformation zu verwirklichen und auszubauen.
Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten.Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele oder anderweitiges künstlerisches Rahmenprogramm.
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Förderung_ Aktion Tanz - Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft
ChanceTanz
DKAntragsfrist:31.03.2025ChanceTanz fördert außerunterrichtliche Tanzprojekte für Kinder und Jugendliche, die in bildungsbenachteiligenden Situationen aufwachsen. Die Projekte werden von lokalen Bündnissen getragen und einem Zweierteam geleitet, dem mindestens ein:e professionelle:r Tanzkünstler:in angehört.
Die lokalen Bündnisse bestehen aus drei unterschiedlichen Organisationen, die die tanzkünstlerische Expertise, die Zielgruppenerreichung und die sozialräumliche Einbettung sicherstellen.Als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhält Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V. von 2023 bis 2027 im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bis zu 9 Millionen Euro, die er an die von einer Expert:innenjury ausgewählten Projekte weiterleitet.
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Antragsfristen 2025: 31. März, 30. September. -
Preise_ Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V.
Landesamateurtheaterpreis LAMATHEA
DKBewerbungsfrist:01.04.2025Nachdem im Herbst 2024 bereits die Sieger in der Kategorie Puppen- und Figurentheater ermittelt wurden, sind jetzt alle anderen Kategorien des Landesamateurtheaterpreises dran:
- Innenraumtheater: Der Lamathea in dieser Kategorie honoriert die ganze Vielfalt und Bandbreite des baden-württembergischen Amateurtheaters „unter einem Dach“.
- Theater mit Kindern und Jugendlichen: Diese Kategorie prämiert Inszenierungen, in denen Kinder und Jugendliche die Darstellenden sind und die sich künstlerisch und inhaltlich mit Themen aus der Lebenswelt dieser Alterklasse(n) auseinandersetzen.
- Theater mit soziokulturellem Hintergrund: Ob inter- oder multikulturelle Ensembles, Theater mit Senior:innen, Mehrgenerationenspiel oder Theater mit körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen: Besonderheiten werden hier als Stärken gesehen, einzigartige Fähigkeiten und Erfahrungen rücken ins Zentrum und sind integraler Bestandteil des Bühnenhandwerks, des Inhalts und der Ästhetik.
- Freilichttheater: Freilichttheater findet oft an ungewöhnlichen Orten statt, besitzt einzigartige Gesetzmäßigkeiten und einen einmaligen Charme.
- Mundarttheater: Die herausragenden VertreterInnen dieser eigenen Kunstform zeichnet der LAMATHEA aus: Für die originelle Bewahrung heimischer Sprache, regionaler Literatur und Geschichte durch anspruchsvolle Umsetzungen auf der Bühne.
"Spielkategorien" – Mit 2.000,- € für die jeweilige Preisträgerinszenierung dotiert
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Wettbewerb_ Sparda-Bank West
Sparda Jazz Award
MBewerbungsfrist:03.04.2025Der Sparda Jazz Award wurde 2012 von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda Bank West ins Leben gerufen und wird jährlich durchgeführt. Der Nachwuchswettbewerb richtet sich an junge Jazzmusiker*innen im Alter von 16 bis 29 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und noch bei keinem großen Plattenlabel unter Vertrag stehen.
Der Sparda Jazz Award findet am 6. und 7. Juni 2025 als Open-Air-Veranstaltung im Rahmen des Lovebird Festivals in Düsseldorf statt.
Neben attraktiven Geldpreisen werden alle drei Prämierten aktiv in die Pressearbeit des Lovebird Festivals Düsseldorf eingebunden und sie erhalten einen professionellen Mitschnitt ihres Live-Auftritts für eigene Promotionsmaßnahmen.
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Stipendium_ Villa Rosenthal | JenaKultur
Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium Literatur & Stadtschreibung
LBewerbungsfrist:04.04.2025Vom 7. Februar bis einschließlich 4. April 2025 schreibt JenaKultur das Clara-und-Eduard-Rosenthal-Stipendium im Bereich Literatur & Stadtschreibung neu aus.
Die öffentliche Ausschreibung 2025 richtet sich auch in diesem Jahr an Autor:innen über 23 Jahren, die bereits Texte publiziert haben. Die Stipendienzeit umfasst den Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2026.
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Stipendium_ BBK Bayern
Mobiles Atelier in Remlingen
BKBewerbungsfrist:06.04.2025Das Mobile Atelier gastiert von Ende Juli bis Mitte September bei KUKUK – Kunst Kuchen Kommunikation in der Holzmühle, Remlingen. Die Holzmühle ist eine alte Getreidemühle der unterfränkischen Gemeinde Remlingen. Sie liegt außerhalb des Ortes, in einem Weiler zwischen drei Dörfern, umgeben von Feldern und Wald. Der Mühlbach fließt durch das Gelände und treibt ein Mühlrad an, mit dem heute Strom erzeugt wird. Neben den idyllischen Obstwiesen und dem Weiher, steht ein Atelier in der alten Scheune zum Arbeiten und Ausstellen bereit.
Der:die Künstler:in ist eingeladen, das großflächige Gelände der Holzmühle zu bespielen und sich mit den umliegenden Dörfern zu verknüpfen, die nur wenige Kilometer entfernt sind. Denn die Holzmühle war schon immer ein Ort, an dem sich Menschen begegnen konnten.
Das Mobile Atelier ist ein Ort der Begegnung, des Austausches und der Inspiration. Es lädt zur Auseinandersetzung mit Zeitgenössischer Kunst und zum Dialog mit Künstler:innen ein. Der Aufenthalt wird im Sinne der Kulturellen Bildung durch ein vielfältiges Vermittlungsprogramm der Künstler:innen geprägt. An ca. sechs Projekttagen sollen die Künstler:innen die Entstehungsprozesse ihrer Kunst erfahrbar machen und/oder andere anregen, selbst künstlerische Experimente zu wagen.
Bewerben können sich professionelle, freischaffende Bildende Künstler:innen aller Disziplinen – vorzugsweise mit partizipativem Charakter im Öffentlichen Raum –, die ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt NICHT in der Gegend um Remlingen haben.
Bewerbungsfrist: 06. April 2025
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Aufenthaltszeitraum: 30.07. bis 14.09.2025 -
Fonds_ Kulturstiftung des Bundes
Kunst und KI - Fonds für neue künstlerische Perspektiven auf KI und Gesellschaft
SAntragsfrist:10.04.2025Mit ihrem Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstlerinnen und -künstler). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung.
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Stipendium_ Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf
Schloss-Wiepersdorf-Stipendien 2026
SBewerbungsfrist:15.04.2025Künstler:innen aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Komposition sowie Wissenschaftler:innen mit einem Forschungsprojekt zu deutsch-deutschen Fragen oder der Romantik können sich bis zum 15.04.2025 für ein dreimonatiges Residenzstipendium in Schloss Wiepersdorf im Jahr 2026 bewerben.
Antragsberechtigt sind nationale und internationale Künstler:innen sowie Wissenschaftler:innen aus
- Literatur (u. a. Lyrik, Prosa, Dramatik, Essay, Drehbuch, Kritik, Übersetzung)
- Wissenschaft/Romantik (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Themen zur Epoche und Geisteshaltung der Romantik)
- Wissenschaft/Deutsch-deutsche Fragen (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Fragen zur deutsch-deutschen Geschichte)
- Bildende Kunst (u. a. Malerei, Grafik, Skulptur, Medienkunst und Fotografie)
- Komposition (u. a. Sounddesign, Klanginstallation, Klangperformance, Dirigat),
die eine künstlerische oder wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, an einer Promotion arbeiten oder sich bereits mit Veröffentlichungen bzw. durch eine langjährige professionelle künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben und ihre Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt.
Stipendium als Einzel- oder Kooperationsstipendium möglich.
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Förderung_ Fonds Darstellende Künste
Residenzförderung FONDS DAKU
DKAntragsfrsit:15.04.2025Synergien schaffen und Partnerschaften stiften: Mit der Ermöglichung von Residenzen an Produktionshäusern des flausen+bundesnetzwerks intensiviert der Fonds die Zusammenarbeit von künstlerischen Zusammenschlüssen mit freien Produktionsorten – in städtischen wie auch ländlich geprägten Gebieten. Im Mittelpunkt stehen das künstlerische Experiment und die praktische Untersuchung von Konzepten.
Was wird gefördert?
Befördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem der unten genannten Residenzorte stattfinden.Wer kann sich bewerben?
Professionell frei produzierende Künstler*innengruppen aller Genres und Sparten der Darstellenden Künste mit Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben und eine Residenzbescheinigung eines der Produktionshäuser des flausen+bundesnetzwerks vorweisen können:Bündnis internationaler Produktionshäuser:
FFT Forum Freies Theater (Düsseldorf), HAU Hebbel am Ufer (Berlin), HELLERAU Europäisches Zentrum der Künste (Dresden), Kampnagel (Hamburg), Künstler*innenhaus Mousonturm (Frankfurt am Main), PACT Zollverein (Essen), tanzhaus nrw (Düsseldorf)flausen+bundesnetzwerk:
Ein Ding der Möglichkeit (Salderatzen), E-WERK (Freiburg Breisgau), FITZ Zentrum für Figurentheater (Stuttgart), Freie Szene Saar (Saarbrücken), Freies Werkstatt Theater (Köln), Jahrmarkttheater (Altenmedingen), Libken Denk- und Produktionsort (Gerswalde), META Theater (Moosach), OFF Bühne Komplex (Chemnitz), Orangerie Theater (Köln)
Schaubude (Berlin), Schaubühne Lindenfels (Leipzig), schloss bröllin (Fahrenwalde), Schwere Reiter (München)
Sensemble Theater (Augsburg), Societaetstheater (Dresden), Sprechwerk Off Bühne (Hamburg), TanzLabor ROXY (Ulm), Theater Combinale (Lübeck), Theater im Ballsaal (Bonn), Theater in der Kurve (Neustadt/Weinstrasse), Theater neben dem Turm (Marburg), theater wrede+ (Oldenburg), TOR 6 Theaterhaus / Theaterlabor (Bielefeld), Unser Theater (Schwabhausen), Villa Wigman (Dresden), Volksbühne am Kaulenberg (Halle/Saale), WIESE eG (Hamburg)Netzwerk Freier Theater:
LICHTHOF Theater (Hamburg), LOFFT - Das Theater (Leipzig), PATHOS (München), Schwankhalle (Bremen)
studioNaxos (Frankfurt Main), Theater im Depot (Dortmund), Theater Rampe (Stuttgart), TD Berlin (Berlin)
Theaterwerkstatt Pilkentafel (Flensburg), WUK Theater Quartier (Halle), zeitraumexit (Mannheim)Wie viel kann beantragt werden?
9.000 € für den Zeitraum von einem bis max. drei aufeinanderfolgenden MonatenAntragstellung und Förderfristen
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Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online. Antragsfrist: 15. April 2025 -
Sonstiges_ NPN / joint adventures
Nationales Performance Netz - Gastspiele Theater & Tanz / Koproduktionen Tanz
DKVerschiedene Antragsfristen bis:15.04.2025Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ ist ein Förderprogramm. Ziel ist es, den Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands zu fördern, sowie Anreize für eine stärkere (inter-)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen zu schaffen.
Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Tanz und der NPN-Gastspielförderung Theater können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden. Mit der NPN-Impulsförderung Tanz & Theater sollen neue, bundesländerübergreifende Kooperationen entstehen, die Entwicklungspotenziale in den oben genannten Bereichen und Regionen erschließen und neue „Tangenten“ der Kooperation ermöglichen.
Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz und die NPN-Gastspielförderung Tanz International möchten den Austausch zwischen in Deutschland lebenden Künstlerinnen und internationalen Veranstalterinnen stärken.
Die aktuellen NPN-Fördermodule haben folgende Antragsfristen:
Gastspiele Theater
15. Januar 2025 (1. Vergabe)
31. März 2025 (2. Vergabe)Gastspiele Tanz
31. Januar 2025 (1. Vergabe)
15. April 2025 (2. Vergabe)Koproduktionen Tanz
31. Januar 2025 (1. Vergabe)Gastspiele Tanz International
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31. Januar 2025 (1. Vergabe) -
Stipendium_ Künstlerhaus Edenkoben
Edenkoben-Stipendium
SBewerbungsfrist:15.04.2025Das Künstlerhaus Edenkoben vergibt jährlich bis zu sieben Stipendien für Autor_innen/Übersetzer_innen und 2 Stipendien für Bildende Kunst. Im Haus befinden sich vier Wohnungen und ein Atelier – alle Wohneinheiten sind komplett eingerichtet und verfügen über einen Internetanschluss. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung von 1.400 Euro. Darüber hinaus werden die Kosten der An- und Abreise erstattet.
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury des Beirats unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen.
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Fonds_ Baden-Württemberg Stiftung
Kunstfonds der BW-Stiftung
SBewerbungsschluss:01.05.2025Die Pflege und Bewahrung der Kunst- und Kulturlandschaft gehört zu einer lebenswerten Gesellschaft. Aus diesem Grund fördert die Baden-Württemberg Stiftung gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kunstfonds. Die Bandbreite reicht von Konzerten und bedeutenden Theaterproduktionen bis hin zu hochkarätigen Ausstellungsvorhaben.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs) & öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen). Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellen.
Die Projekte sollten:
- einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen
- sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben
- zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen sein
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Preise_ Heidelberger Autor:innenpreis
Heidelberger Autor:innenpreis Lyrik
LBewerbungsfrist:01.05.2025Es ist wieder so weit! Der 8. Heidelberger Autor:innenpreis 2025 wird ausgeschrieben, dieses Jahr für Lyrik.
Teilnahmeberechtigt sind alle Menschen aus Heidelberg, Mannheim, dem Rhein-Neckar-Kreis, Bremen, Nottingham (UK) und Dunedin (NZ) jeden Alters.
- Zugelassen zum Wettbewerb ist Lyrik in deutscher und englischer Sprache.
- Das Thema ist frei wählbar.
- Die Texte dürfen noch nicht veröffentlicht sein.
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Förderung_ Kulturstiftung des Bundes
WAYS - Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften
SAntragsfrsit:02.05.2025Viele Kultureinrichtungen in Deutschland arbeiten inzwischen verstärkt mit internationalen Partnern zusammen. Dabei wächst der Anspruch, diese Partnerschaften fairer und nachhaltiger zu gestalten. Neben der gemeinsamen künstlerischen Arbeit wird es immer wichtiger, in einen Dialog über unterschiedliche Erwartungen, Ressourcen und komplexe Entscheidungsprozesse zu gehen. Wie treffen etwa deutsche und internationale Theatermacherinnen gemeinsam eine Auswahl von Stücken, wenn viele Stoffe bisher nie für eine Bühne adaptiert wurden? Wie können Ausstellungsarchitekten voneinander lernen, wenn bestimmte Standards ihrer Arbeit voneinander abweichen? Wie wird das Budget verwaltet, wer hält die Rechte an gemeinsamen Werken? Wie nähert man sich an, wenn Nachhaltigkeit unterschiedlich verstanden wird? Und wie kann eine Kultur der Offenheit und des Verständnisses gelebt werden?
Eine wichtige Ressource für diese Prozesse ist ausreichend Zeit. Um Kultureinrichtungen in Deutschland zu ermöglichen, neue Partner im außereuropäischen Ausland zu finden und langfristige künstlerische Projekte umzusetzen, hat die Kulturstiftung des Bundes das Programm WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften (vormals: Transkontinentale Partnerschaften) entwickelt.
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Preise_ Stadt Mannheim - Local Green Deal
iDEAL-Umweltpreis
SEinsendeschluss:02.05.2025Im Jahr 2025 lautet das Motto des Wettbewerbs MANNHEIM² ZEIGT SICH KREATIV.
Wie Phönix aus der Asche - Neues aus Altem entstehen lassen. Gesucht werden konkrete Projekte und Produkte, die zeigen, wie Reststoffe durch Upcycling sinnvoll weitergenutzt werden können.
Unter Upcycling verstehen wir das Umwandeln von Abfall und ausgedienten, unbrauchbaren Produkten in höherwertige, neue Produkte. Beispiele können sein: die Weiterverwertung von alten Textilien, Elektrogeräten, Kunststoffen, Metallen, Glas, Holz oder organischen Reststoffen.
Neben dem wirtschaftlichen Potenzial des Projektes wird insbesondere auch der kreative und innovative Umgang mit Altem positiv bewertet. Der neue Gegenstand oder das Projekt soll zu einer neuen Nutzung inspirieren und aufzeigen, wie Ressourcen eingespart werden können. Das Projekt soll zum Lernen und Nachahmen anregen.
WER KANN TEILNEHMEN?
Bewerben können sich Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die aktuelle Upcycling-Projekte in Mannheim umgesetzt haben. Nicht berücksichtigt werden Beiträge aus anderen städtischen Wettbewerben.
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Wettbewerb_ Engagement Global
Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“
MEinsendeschluss:15.05.2025Der Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“ ruft Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 25 Jahren dazu auf, sich musikalisch mit Themen globaler Entwicklung auseinanderzusetzen und ihren eigenen Song für die Eine Welt zu schreiben und zu komponieren. Mitmachen können alle, die Spaß am Texten und an Musik haben und sich für eine gerechtere Zukunft engagieren möchten. Bis zum 15. Mai 2025 können sie ihre selbst geschriebenen und selbst komponierten Songs für eine gerechtere Welt einreichen.
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Projektförderung_ Landesverband Darstellende Künste BW
Projektförderung LAFT BW
DKAntragsfrist:15.05.2025Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.
Die Projektförderung wird ausschließlich für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Somit sind Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen nicht Bestandteil des Antrags. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag. Der Antrag muss jedoch neben einer schlüssigen Projektbeschreibung ein ausgewogenes Finanzierungskonzept beinhalten.
Die geförderten Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg geben. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Die Antragsfristen sind verbindlich. Anträge für Projektförderungen können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November oder 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden.
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Stipendium_ Autorinnen-Netzwerk HERLAND
Anne-Goldmann-Stipendium
LBewerbungsfrist:15.05.2025In Gedenken an Anne Goldmann vergibt das Autorinnen-Netzwerk HERland erneut ein Werkstipendium in Höhe von 3000,- €. Es soll eine Autorin bei der Fertigstellung eines mutigen Werks deutschsprachiger Spannungsliteratur unterstützen.
Mit dem Anne-Goldmann-Stipendium sollen Frauen zu literarischer und inhaltlicher Courage im Genre Kriminalliteratur ermutigt werden. Bevorzugt werden Texte, die sich von schematischen Standard-Erzählweisen lösen, die das Genre Krimi wertschätzen, ohne dabei die alten Klischees zu reproduzieren. Für den Mut, in die Große Erzählung unserer Gesellschaft einzugreifen. So, wie es Anne Goldmann in ihren Romanen getan und für eine feministische Literaturproduktion gefordert hat. Nach dem HERland-Motto HINSEHEN, ERZÄHLEN, RISKIEREN.
Bewerbung möglich bis 15. Mai 2025.
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Wettbewerb_ 3. Oktober – Deutschland singt und klingt
3. Oktober - Song Contest
MEinreichungsfrist:29.05.2025Deutschland schreibt ein Lied der Einheit
Gemeinsam gesungene Lieder in den Kirchen und auf den Straßen waren ein wichtiger Teil der friedlichen Revolution von 1989.Das feiert die Initiative „3. Oktober: Deutschland singt und klingt“. In Kooperation mit dem Deutschen Musikrat werden seit 2020 am Tag der Deutschen Einheit hunderte große Mitsing-Demos bundesweit veranstaltet.
Das Highlight zum 35. Jubiläum ist ein Song Contest mit dem Titel „Deutschland schreibt ein Lied der Einheit“.
Teilnahmekriterien
- Thema: „Miteinander in Einheit“
- Länge: maximal 4 Minuten
- Verfasst in deutscher Sprache
- Eingängige Melodie
- Gute Mitsingbarkeit (Tonumfang etwa kleines A bis D2)
- Bislang unveröffentlicht
- Einräumung von Nutzungsrechten
- Einreichung bis zum 29. Mai 2025
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Stipendium_ Mörderische Schwestern e.V.
Arbeitsstipendium für Frauen
LBewerbungsfrist:31.05.20252025 vergeben die „Mörderische Schwestern e. V.“ zum zwölften Mal das Arbeitsstipendium für ein von einer Frau verfasstes deutschsprachiges Krimiprojekt. Die Stipendiatin erhält 2.400, - € und eine einjährige Mitgliedschaft bei den Schwestern. Ab sofort werden auch der zweite und der dritte Platz honoriert. Die Zweitplatzierte erhält 500,- € und eine Jahresmitgliedschaft im Verein, die Drittplatzierte eine Jahresmitgliedschaft.
Teilnahmeberechtigt sind alle Frauen, unabhängig von Alter, Wohnort und bisherigen Veröffentlichungen, die an einem in deutscher Sprache verfassten Romanprojekt im Bereich der Spannungsliteratur arbeiten. Eine Mitgliedschaft bei den Mörderischen Schwestern ist nicht erforderlich. Autorinnenduos sind zugelassen.
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Projektförderung_ Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung
SEinsendeschluss:31.07.2025Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Antragsschlüsse: 31.7.2025 & 31.1.2026
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