Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber

  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Transkontinentale Partnerschaften

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    Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.

    Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:

    • 2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
    • 2025: Durchführung von Rechercheprojekten
    • 2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
    • 2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften

    Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.

    Die Kulturstiftung des Bundes plant im Jahr 2024 eine bundesweite öffentliche Ausschreibung für das Programmmodul Recherchen. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller Sparten sowie freie Gruppen in Deutschland und den Förderregionen des nichteuropäischen Auslands. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

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  • Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT

    touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext

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    *Informations- und Beratungsangebot für Künstlerinnen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
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    touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
    Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.

    touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:

    Visa und Aufenthalt
    Künstlerstatus und Verträge
    Transport und Zoll
    Steuern
    Projekt- und Reiseförderung
    Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
    Sie informieren:

    in Deutschland lebende Künstlerinnen, die Auslandsprojekte planen
    Vertreter
    innen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
    Künstler
    innen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
    Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.

    Kostenlose Beratungen
    Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei.

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  • Stipendium_ Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

    Stipendien des Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

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    Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können für literarische Projekte Arbeitsstipendien zwischen 1000 € und 3000 € erhalten. Eine unabhängige Jury, die in der Regel alle zwei Monate tagt, entscheidet über die Vergabe nach einem Punktesystem.

    Stipendiat:innen werden automatisch in die Autorenliste für Lesungen aufgenommen und können Lesungsförderung beantragen.

    Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt aber keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag in der kalendarisch nächsten Jurysitzung verhandelt wird. Es können je nach Antragsaufkommen bis zu drei Monate bis zum Juryvotum vergehen.

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  • Förderung_ Schering-Stiftung

    Förderung der Schering-Stiftung

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    Lebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.

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  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Modelle für Kulturinstitutionen von morgen (AT)

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    Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“ (AT) lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.

    In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.

    Anträge sind möglich, sobald die Fördergrundsätze mit den Antragsvoraussetzungen voraussichtlich Anfang 2025 veröffentlicht wurden.

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  • Fonds_ Kulturstiftung des Bundes

    Kunst und KI

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    Mit ihrem Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstlerinnen und -künstler). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung.

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  • Sonstiges_ MWK BW

    Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg

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    Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.

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  • Förderung_ Goethe-Institut

    Kulturförderung

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    Das Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.

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  • Förderung_ Kulturstiftung des Bundes

    Klima und Nachhaltigkeit

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    Um modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.

    Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.

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  • Stipendium

    Global Forest Residenz

    BK

    Die Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.

    Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.

    Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig

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  • Sonstiges_ next mannheim

    FuturRaum Mannheim

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    NEXT Mannheim möchte Akteur*innen bei der Suche und Vermittlung von Zwischennutzungen unterstützen, um Potenzialräume zu nutzen und mögliche Fragestellungen zum Thema Zwischennutzung zu klären.

    Zur Erreichung dieser Ziele werden Leerstände gesichtet, Vermieter*innen gezielt angesprochen, Nutzungsideen zu räumlichen Gegebenheiten abgeglichen, sodass ein Nutzungsmix im Sinne des Gesamtprojekts generiert werden kann. Kommunikative Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Stadtverwaltung und dem Stadtmarketing.

    Neben der Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten soll außerdem mit kreativen Formaten (Praxiswerkstätten, Workshops, Festival, Wissensformate…) ein Rahmen geschaffen werden, um einerseits Wissen sowie Akteur*innen und Räume/Vermietende zu vermitteln und andererseits Ansätze für die Zukunft der Innenstadt gemeinschaftlich zu erproben.

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  • Sonstiges_ Bund

    Förderdatenbank des Bundes

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    Bei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.

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  • Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste

    CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform

    DK

    Wissen, wie
    Themen der Wissensplattform

    "Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.

    Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:

    • Steuern
    • Recht
    • KSK
    • Versicherung
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  • Förderung_ Fonds Darstellende Künste

    Wiederaufnahmeförderung FONDS DAKU

    DK
    Antragsfrist:
    07.10.2024

    Antragsfrist
    7. Oktober 2024

    Antragssumme
    10.000 € - 25.000 €

    Programmlaufzeit
    01.12.2024 bis 31.08.2025 (Frist: 10/24)

    Was wird gefördert?
    Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.

    Wer kann beantragen?
    langjährig (mind. 2 Jahre) erfolgreich professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

    Voraussetzung
    Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), #Take Heart/Prozessförderung, Konzeptionsförderung

    Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder).

    Juryentscheidung
    vsl. Ende November 2024 (Frist: 10/24)

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  • Projektförderung_ Musikfonds

    Kleine Projektförderung

    M
    Bewerbungsfrist:
    14.10.2024

    Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

    Bei der kleinen Projektförderung können relativ kurzfristig bis maximal 3.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es sechs Einreichungsfristen: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember.
    Ungefähr zwei Wochen nach der Einreichungsfrist werden die Förderentscheidungen der 2-Personen-Jury bekannt gegeben.

    Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

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  • Stipendium_ SWR

    SWR Experimentalstudio

    M
    Bewerbungsfrist:
    31.10.2024

    Das SWR Experimentalstudio ermöglicht jungen Komponierenden, vor Ort an ihren Werken zu arbeiten.

    Ein solcher Arbeitsaufenthalt ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem Team des Experimentalstudio sowie die Nutzung des Studioequipments. In bestimmten Fällen gewährt das Experimentalstudio für den Arbeitsaufenthalt zusätzlich ein Arbeitsstipendium, um die Kosten für den Aufenthalt (Kost und Logis, Reise) zu decken.

    Arbeitsstipendien werden in der Regel für eine Dauer zwischen zwei bis vier Wochen vergeben. Über die eingehenden Bewerbungen wird Ende Oktober eines Jahres für das übernächste Kalenderjahr entschieden.

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  • Preise_ LizzyNet

    green poems Der Lyrikwettbewerb

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    Bewerbungsfrist:
    31.10.2024

    Der Lyrikwettbewerb für alle von 10 - 26 Jahre

    Hitze, Fluten, Meere voller Plastik. Unsere Welt ächzt unter der Klimakrise und der Zerstörung der Umwelt. Doch viele haben für all die Bilder, Warnungen und Schreckensnachrichten nur noch ein Achselzucken übrig.
    Gesucht werden „Green Poems“ – Gedichte, die wachrütteln oder uns mit entwaffnender Einfachheit das Offensichtliche vor Augen führen. Sprachliche Kunstwerke, die uns zum Umdenken und Handeln bringen. Kraftvolle Worte, die den Kampfgeist in uns wecken, die Erde zu retten.

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  • Stipendium_ Akademie der Künste, Berlin

    Studio für Elektroakustische Musik

    M
    Bwerbungsfrist:
    30.11.2024

    Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste, Berlin fördert neue Initiativen und inspirierende Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.
    Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat:innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten zu bewerben. Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November.

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  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Mentoringprogramm für Disabled Leadership

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    Bewerbungen einreichen:
    13.12.2024

    Das spartenübergreifende Mentoring-Programm für Disabled Leadership unterstützt Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen als Mentees auf ihrem Weg, sich für Leitungspositionen in Kulturprojekten und -einrichtungen aller Sparten zu qualifizieren. Fehlende Aufstiegschancen sollen auf diese Weise ausgeglichen und neue Leitungsmodelle diskutiert werden.

    Das Programm ist offen für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die als Künstlerinnen und Künstler tätig sind oder in kunstnahen Arbeitsfeldern wie Kuration, Dramaturgie oder Kunstpädagogik arbeiten.

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  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: Amateur- und Nachwuchsensembles

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    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik und Nachhaltigkeit: Zusammen mit Ensembles, Chören, Orchestern, Musiker*innen im europäischen Ausland musizieren, sich besser kennen lernen, austauschen und dem Thema Nachhaltigkeit verpflichten, dafür steht die Projektförderung GRÜN UNTERWEGS. Gefördert werden Amateur- und Nachwuchsensembles mit künstlerischem Lebensmittelpunkt in Deutschland, die sich dem Klimaschutz verpflichtet fühlen und ihre Musikreisen nachhaltig und klimaneutral gestalten wollen.

    Die Förderung beträgt 25 Euro am Tag pro aktiver Teilnehmerin / aktivem Teilnehmer. Zusätzlich gibt es einen Pauschalbetrag von 1000 Euro für Planung, Kommunikation und Medienarbeit.

    Voraussetzungen:

    • Hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
    • Realisierung ohne Flugreise
    • Schwerpunkt der Reise auf Nachhaltigkeit und musikalischem Austausch mit Partner*innen vor Ort
    • Reisedauer mindestens fünf und maximal zehn Tage

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

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  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: professionelle Musiker:innen

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    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik & Nachhaltigkeit: Das Pilotprojekt lädt professionelle Musiker:innen ein, nachhaltige Konzepte zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen. Wir fördern nachhaltige und ressourcenschonende Musikreisen innerhalb Europas mit einer Pauschalsumme für alle anfallenden Kosten wie Bahntickets, Unterkunft, Verpflegung, Technik und Ausrüstung.

    Einzelkünstler:innen: 150 Euro/Tag
    Gruppen: 150 Euro/Tag für eine Person, 100 Euro/Tag für bis zu drei weitere aktiv beteiligte Künstler:innen.

    Die Tour dauert mindestens zehn und höchstens 21 Tage.
    Die Anzahl der geförderten Personen beschränkt sich auf maximal vier Personen.
    Es werden nur Vorhaben gefördert, die ohne Flugreisen realisiert werden können

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

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  • Projektförderung_ ArsVersa Kunst-Stiftung

    ArsVersa Kunst-Stiftung

    BK
    Bewerbungsfrist:
    28.02.2025

    Die ArsVersa Kunst-Stiftung fördert herausragende Projekte und innovative Konzepte der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei und deren Grenzbereiche wie der Objektkunst oder der medientechnischen, künstlerischen Bildgestaltung. Der Vorstand der ArsVersa Kunst-Stiftung entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen. Die Antragsfristen für eine Förderung sind der 28. Februar und der 31. August.

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  • Stipendium_ Kunststiftung Baden-Württemberg

    Stipendien 2025 der Kunststiftung BW

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    Antragsfrist:
    15.10.2025

    Bis zum 15. Oktober 2024 können sich Künstler:innen für ein Stipendium 2025 der Kunststiftung Baden-Württemberg in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musikformen), Literatur und Darstellende Kunst auf der Online-Bewerbungsplattform der Kunststiftung bewerben. Die Kunststiftung vergibt jährlich ca. 20 Stipendien in Höhe von bis zu 12.000 € und unterstützt somit die junge experimentelle Kunst- und Kulturszene im Land.

    Achtung! Neue Regelung: Bewerben können sich jetzt Künstler:innen, deren Studienabschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt. Dies gilt für die Bereiche Bildende Kunst (Absolvent:innen der staatlichen Kunsthochschulen und Akademien), Literatur (MA Absolvent:innen einer Hochschule), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung). Musiker:innen können sich auch während des Studiums bewerben. Die Bewerber:innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist.

    Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend sind allein die Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten. Eine reine Projektförderung ist nicht möglich.

    Weitere Infos
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