Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber

  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Transkontinentale Partnerschaften

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    Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.

    Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:

    • 2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
    • 2025: Durchführung von Rechercheprojekten
    • 2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
    • 2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften

    Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.

    Die Kulturstiftung des Bundes plant im Jahr 2024 eine bundesweite öffentliche Ausschreibung für das Programmmodul Recherchen. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller Sparten sowie freie Gruppen in Deutschland und den Förderregionen des nichteuropäischen Auslands. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

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  • Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT

    touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext

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    *Informations- und Beratungsangebot für Künstlerinnen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
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    touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
    Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.

    touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:

    Visa und Aufenthalt
    Künstlerstatus und Verträge
    Transport und Zoll
    Steuern
    Projekt- und Reiseförderung
    Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
    Sie informieren:

    in Deutschland lebende Künstlerinnen, die Auslandsprojekte planen
    Vertreter
    innen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
    Künstler
    innen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
    Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.

    Kostenlose Beratungen
    Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei.

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  • Stipendium_ Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

    Stipendien des Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

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    Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können für literarische Projekte Arbeitsstipendien zwischen 1000 € und 3000 € erhalten. Eine unabhängige Jury, die in der Regel alle zwei Monate tagt, entscheidet über die Vergabe nach einem Punktesystem.

    Stipendiat:innen werden automatisch in die Autorenliste für Lesungen aufgenommen und können Lesungsförderung beantragen.

    Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt aber keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag in der kalendarisch nächsten Jurysitzung verhandelt wird. Es können je nach Antragsaufkommen bis zu drei Monate bis zum Juryvotum vergehen.

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  • Förderung_ Schering-Stiftung

    Förderung der Schering-Stiftung

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    Lebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.

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  • Fonds_ Stadt Mannheim

    Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen

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    Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen

    Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden

    Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.

    Antragsverfahren:

    Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.

    Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:

    • Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
    • Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021, 2022
    • Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
    • Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
    • Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen

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  • Sonstiges_ MWK BW

    Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg

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    Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.

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  • Förderung_ Goethe-Institut

    Kulturförderung

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    Das Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.

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  • Förderung_ Kulturstiftung des Bundes

    Klima und Nachhaltigkeit

    S

    Um modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.

    Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.

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  • Stipendium

    Global Forest Residenz

    BK

    Die Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.

    Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.

    Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig

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  • Sonstiges_ next mannheim

    FuturRaum Mannheim

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    NEXT Mannheim möchte Akteur*innen bei der Suche und Vermittlung von Zwischennutzungen unterstützen, um Potenzialräume zu nutzen und mögliche Fragestellungen zum Thema Zwischennutzung zu klären.

    Zur Erreichung dieser Ziele werden Leerstände gesichtet, Vermieter*innen gezielt angesprochen, Nutzungsideen zu räumlichen Gegebenheiten abgeglichen, sodass ein Nutzungsmix im Sinne des Gesamtprojekts generiert werden kann. Kommunikative Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Stadtverwaltung und dem Stadtmarketing.

    Neben der Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten soll außerdem mit kreativen Formaten (Praxiswerkstätten, Workshops, Festival, Wissensformate…) ein Rahmen geschaffen werden, um einerseits Wissen sowie Akteur*innen und Räume/Vermietende zu vermitteln und andererseits Ansätze für die Zukunft der Innenstadt gemeinschaftlich zu erproben.

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  • Sonstiges_ Bund

    Förderdatenbank des Bundes

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    Bei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.

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  • Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste

    CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform

    DK

    Wissen, wie
    Themen der Wissensplattform

    "Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.

    Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:

    • Steuern
    • Recht
    • KSK
    • Versicherung
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  • Sonstiges_ Aktion Mensch

    Aktion Mensch

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    Die Aktion Mensch fördert Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für:

    • Menschen mit Behinderung
    • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
    • Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre

    Dazu gibt es unterschiedliche Förderprogramme von Projekt- bis Investitionskostenzuschüssen.

    Recht niederschwellig ist die Förderaktion „Noch viel mehr vor“, bei der man bis zu 5.000 Euro pro Projekt für kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten, beantragen kann. Das kann zum Beispiel ein Kinderkochkurs sein, ein Theaterprojekt von Menschen mit und ohne Behinderung, ein inklusives Sportangebot oder ein gemeinsames Sommerfest.

    Investitionsfördermöglichkeiten sind barrierefreie Aufzüge, breitere Türrahmen, der Bau einer Rampe, geräumige Küchen, die Installation einer Toilette für RollstuhlfahrerInnen, Leitsysteme für Menschen mit Seh- wie Lernbehinderungen. Der Eigenanteil sollte hier nicht unter 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen.

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  • Projektförderung_ Wüstenrot-Stiftung

    Projektförderung der Wüstenrot-Stiftung

    S
    Bewerbungsfristen 1.2., 1.4., 1.8., 1.11.:
    01.11.2022

    Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben.

    Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November

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  • Stipendium_ Akademie Schloss Solitude

    Solitude-Stipendium

    S
    Bewerbungsfrist:
    30.11.2023

    Die Akademie Schloss Solitude fördert junge Künstler:innen sowie Wissenschaftler:innen und junge Kulturschaffende durch Aufenthaltsstipendien. Stipendien werden an Künstler:innen und Wissenschaftler:innen vergeben. Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium: Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat:innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit an der Akademie verbringen. Alle eingeladenen Stipendiat:innen haben während ihres Aufenthalts ihren festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).

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  • Fonds_ Fonds Darstellende Künste

    FONDS DAKU: Produktionsförderung

    DK
    Bewerbungsfrist:
    01.12.2023

    Die im Jahr 2023 ausgeschriebenen neuen Förderprogramme des Fonds Darstellenden Künste konzentrieren sich auf die Felder Recherche, Produktion und Vernetzung und ermöglichen so zahlreiche Vorhaben für Einzelkünstler:innen, Künstler:innengruppen und Strukturen aller Sparten und Genres in den bundesweiten Freien Darstellenden Künsten.
    Die Produktionsförderung schließt dabei in aktualisierter Form an vorherige erfolgreiche Förderprogramme des Fonds an und unterstützt frei produzierende Künstler*innen in der Realisierung bundesweit bemerkenswerter künstlerischer Produktionsvorhaben.

    Ziel des Programms ist es, Künstler:innen zu ermöglichen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

    Bewerbungsfrist ist der 01. Dezember 2023

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  • Wettbewerb_ brennt! GmbH

    29. Deutscher Kurzgeschichtenwettbewerb

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    15.12.2023

    Erzähl uns DEINE Geschichte!

    In einer Zeit, in der der Marktwirtschaft vieles geopfert wird, das Regionale zum Beispiel, in der wir täglich mit Produkten aus aller Welt konfrontiert werden, Mangos aus Südamerika, Avocados und Kabeljau aus Afrika, Unterhaltungselektronik aus Fernost, in der auch unsere Heldinnen und Helden aus aller Welt kommen, in der Bücher international vermarktet werden und Geschichten deshalb auch international vermarktbar sein sollten, in der Fernsehserien den Horizont von Wertegemeinschaften erfüllen, die längst alle gleichgerichtet zu sein scheinen, suchen wir nach Geschichten, die nur dort passieren, wo DU bist – und nur mit DEN Menschen, die DU kennst und wie sie NUR DIR oder DEN DEINEN passieren können.

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  • Förderung_ Berthold Leibinger Stiftung

    Theater im öffentlichen Raum

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    Frist:
    21.12.2023

    Auch 2024 wird die Berthold Leibinger Stiftung die Förderlinie „Theater im öffentlichen Raum“ wieder aufsetzen. Diese deckt eine Vielzahl von Aufführungsformen ab und bezieht sich explizit auf Formate mit dem Schwerpunkt „Theater und Sprache“, die Interventionen im Stadtraum und im ruralen Umfeld schaffen, die interaktiv und ungewöhnlich sind und somit auch ganz neue Zielgruppen ansprechen. Auch hybride Theaterformen, die sich mit Sprache auseinandersetzen, sind antragsberechtigt. Das Bewerbungsformular ist online zu finden.

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  • Förderung_ Aventis Foundation

    Digitale Experimente Aventis

    S
    31.12.2023

    Mit der Förderreihe „Digitale Experimente“ unterstützt die aventis foundation Projekte von professionellen Kulturinstitutionen, die sich mit der Verbindung von Kultur und Technologie beschäftigen.

    Bewerben können sich professionelle Kulturinstitutionen wie z.B. Museen und Galerien, Theater und Musiktheater, Ensembles und Orchester, Literaturhäuser, Tanzgruppen und Compagnien, Kunst- und Musikhochschulen oder freie Gruppen und Initiativen.

    Bewerben kann man sich mit neuen Projekten und Vorhaben, die sich mit digitalen Techniken und digitaler Vernetzung auseinandersetzen (inhaltlich-künstlerisch, kommunikativ-vermittelnd, administrativ-organisatorisch) und sie für die eigene Institution und/oder Zielgruppen nutzbar machen.

    Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Oktober bis 31. Dezember eines Jahres für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen.

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  • Fonds_ Baden-Württemberg Stiftung

    Projektförderung - Kulturfonds der BW-Stiftung

    S
    Bewerbungsschluss:
    15.01.2024

    Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich in Form von Zuwendungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs) & öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen). Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellen.

    Die Projekte sollten:
    • einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen
    • sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben
    • zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen sein

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  • Förderung_ NPN - nationales performance netz

    Gastspielförderung THEATER

    DK
    Antragsfrist:
    15.01.2024

    Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

    Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

    Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

    Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

    Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

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  • Förderung_ Creative Europe Desk Kultur

    Europäische Kooperationsprojekte

    S
    Ausschreibungsfrist:
    23.01.2024

    Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa.

    Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.

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  • Fonds_ Kulturstiftung des Bundes

    Fonds ZERO - Klimaneutrale Kunstprojekte

    S
    Antragsschluss:
    24.01.2024

    Ab Herbst 2023 lädt die Kulturstiftung des Bundes mit einer weiteren Antragsrunde für den Fonds Zero erneut Kultureinrichtungen aller Sparten dazu ein, künstlerische Projekte mit geringstmöglicher Klimawirkung zu erproben.

    Mit dem antragsoffenen „Fonds Zero - Klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte“ will die Kulturstiftung Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken einer ökologischen Nachhaltigkeit zu erproben und gemeinsam zu lernen, wie künstlerische Arbeiten mit geringstmöglicher Klimawirkung realisiert werden können.

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  • Projektförderung_ Musikfonds

    Große Projektförderung

    M
    Bewerbungsfrist:
    31.01.2024

    Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

    Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 EUR ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte nicht unterschritten werden.

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  • Förderung_ NPN - nationales performance netz

    Gastspielförderung TANZ INTERNATIONAL

    DK
    Antragsfrist:
    31.01.2024

    Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen.

    Die Produktion entstand maßgeblich in Deutschland. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

    Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

    Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

    Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

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  • Förderung_ NPN nationales performance netz

    Gastspielförderung TANZ

    DK
    Antragsfrist:
    31.01.2024

    Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

    Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

    Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

    Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

    Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

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  • Projektförderung_ Musikfonds

    Kleine Projektförderung

    M
    Bewerbungsfrist:
    29.02.2024

    Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

    Bei der kleinen Projektförderung können relativ kurzfristig bis maximal 2.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es sechs Einreichungsfristen: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember.
    Ungefähr zwei Wochen nach der Einreichungsfrist werden die Förderentscheidungen der 2-Personen-Jury bekannt gegeben.

    Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

    In der ersten Förderrunde im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend wenig Chancen auf Förderung. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das Kuratorium.

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  • Förderung_ Creative Europe Desk Kultur

    Europäische Netzwerke

    S
    Antragsschluss:
    07.03.2024

    Europäische Netzwerke vertreten als europäische Verbände eine Kultursparte und sorgen für eine grenzübergreifende Vernetzung innerhalb der Sparte.

    Netzwerke sind Interessensvertretungen verschiedener Kultursparten und müssen eine bereits bestehende, hohe Reichweite in Europa haben. Sie setzen sich aus einer antragstellenden Organisation (coordinating entity) und den Mitgliedern des Netzwerkes (members) zusammen. Das Netzwerk vertritt die Interessen und Werte aller Mitglieder und übt repräsentative Aufgaben aus. Der Förderbereich ist für alle Kultur- und Kreativsektoren offen (ausgenommen des audiovisuellen Sektors).

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  • Stipendium_ flausen+headquarters

    flausen+: Forschungsstipendien 2025

    DK
    Bewerbungsfrist:
    15.03.2024

    Zwischen Dezember und März jeden Jahres können sich Künstler:innen auf die flausen+stipendien bewerben. Die Vorjury wählt aus allen Bewerbungen 18 Gruppen aus, die dann zum finalchoice# eingeladen werden.

    Das Besondere an den flausen+stipendien ist, dass es sich um ein vierwöchiges Forschungsstipendium für neue und gewagte Ideen handelt. Das Modellprojekt will professionellen freischaffenden Künstler:innen eine Labormöglichkeit frei von Aufführungs- und Ergebniszwängen geben. Über vier Wochen kann mit neuen Formen experimentiert werden und der eigene Stil erforscht und hinterfragt werden. Statt einer Premiere gibt es ein öffentliches makingOFF am Abschlussabend, das durch die Forschung führt.

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  • Fonds_ Bund

    Kulturfonds Energie des Bundes

    S
    Förderzeitraum bis:
    30.04.2024

    Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

    Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

    Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

    Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen:
    Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

    Antragsberechtigt
    Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ European Commission

    Culture Moves Europe

    S
    Bewerbungsfrist:
    31.05.2024

    Culture Moves Europe ist das Förderprogramm der EU, das die Mobilität von Künstler:innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen fördert.

    Individuelle Mobilitätsförderung
    Die individuelle Mobilitätsförderung richtet sich an einzelne Kunst- und Kulturschaffende, die vorhaben, ins Ausland zu gehen, um

    • sich beruflich weiterzuentwickeln oder international zusammenzuarbeiten,
    • Koproduktionen mitzugestalten oder zu entwickeln
    • oder Europas kulturelles Erbe zu erkunden, um ihre Kreativität zu fördern.

    Gefördert werden Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, und Gruppen von bis zu 5 Personen, die für bis zu 21 Tagen reisen. Noch bis zum 31.05.24 kann sich monatlich beworben werden. Am Ende eines jeden Monats gibt es einen Stichtag. Alle bis zum Stichtag eingehenden Anträge werden dann gesichtet und bewertet. Einen weiteren Ausschreibungszeitraum wird es voraussichtlich ab Herbst/Winter 2024 geben.

    Residenzen für Gastorganisationen
    Die zweite Aktionslinie umfasst Residenzen für Gastorganisationen. Gastorganisationen erhalten dabei finanzielle Unterstützung zur Förderung von Kurzzeitaufenthalten (22 bis 60 Tage), Langzeitaufenthalten (61 bis 120 Tage) und ausgedehnten Aufenthalten (121 bis 300 Tage) von Kunst- und Kulturschaffenden. Gastorganisationen können sich wieder ab dem 16.10.23 bewerben.

    Culture Moves Europe wird durch das Programm Kreatives Europa KULTUR der Europäischen Union finanziert und durch das Goethe-Institut umgesetzt.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: Amateur- und Nachwuchsensembles

    M
    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik und Nachhaltigkeit: Zusammen mit Ensembles, Chören, Orchestern, Musiker*innen im europäischen Ausland musizieren, sich besser kennen lernen, austauschen und dem Thema Nachhaltigkeit verpflichten, dafür steht die Projektförderung GRÜN UNTERWEGS. Gefördert werden Amateur- und Nachwuchsensembles mit künstlerischem Lebensmittelpunkt in Deutschland, die sich dem Klimaschutz verpflichtet fühlen und ihre Musikreisen nachhaltig und klimaneutral gestalten wollen.

    Die Förderung beträgt 25 Euro am Tag pro aktiver Teilnehmerin / aktivem Teilnehmer. Zusätzlich gibt es einen Pauschalbetrag von 1000 Euro für Planung, Kommunikation und Medienarbeit.

    Voraussetzungen:

    • Hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
    • Realisierung ohne Flugreise
    • Schwerpunkt der Reise auf Nachhaltigkeit und musikalischem Austausch mit Partner*innen vor Ort
    • Reisedauer mindestens fünf und maximal zehn Tage

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: professionelle Musiker:innen

    M
    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik & Nachhaltigkeit: Das Pilotprojekt lädt professionelle Musiker:innen ein, nachhaltige Konzepte zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen. Wir fördern nachhaltige und ressourcenschonende Musikreisen innerhalb Europas mit einer Pauschalsumme für alle anfallenden Kosten wie Bahntickets, Unterkunft, Verpflegung, Technik und Ausrüstung.

    Einzelkünstler:innen: 150 Euro/Tag
    Gruppen: 150 Euro/Tag für eine Person, 100 Euro/Tag für bis zu drei weitere aktiv beteiligte Künstler:innen.

    Die Tour dauert mindestens zehn und höchstens 21 Tage.
    Die Anzahl der geförderten Personen beschränkt sich auf maximal vier Personen.
    Es werden nur Vorhaben gefördert, die ohne Flugreisen realisiert werden können

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

    Weitere Infos
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