Ausschreibungen
Aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber
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Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT
touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext
S*Informations- und Beratungsangebot für Künstlerinnen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
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touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:
Visa und Aufenthalt
Künstlerstatus und Verträge
Transport und Zoll
Steuern
Projekt- und Reiseförderung
Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
Sie informieren:in Deutschland lebende Künstlerinnen, die Auslandsprojekte planen
Vertreterinnen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
Künstlerinnen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.Kostenlose Beratungen
Weitere Infos
Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei. -
Förderung_ Schering-Stiftung
Förderung der Schering-Stiftung
SLebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.
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Fonds_ Stadt Mannheim
Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen
SNothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwendenDa die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.
Antragsverfahren:
Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.
Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
• Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
Weitere Infos
• Wirtschaftsplan 2023
• Jahresabschlüsse 2021, 2022
• Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
• Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
• Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen -
Sonstiges_ MWK BW
Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg
SDas Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.
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Förderung_ Goethe-Institut
Kulturförderung
SDas Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.
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Förderung_ Kulturstiftung des Bundes
Klima und Nachhaltigkeit
SUm modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.
Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.
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Stipendium
Global Forest Residenz
BKDie Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.
Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.
Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig
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Sonstiges_ Bund
Förderdatenbank des Bundes
SBei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.
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Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste
CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform
DKWissen, wie
Themen der Wissensplattform"Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.
Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:
- Steuern
- Recht
- KSK
- Versicherung
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Sonstiges_ Aktion Mensch
Aktion Mensch
SDie Aktion Mensch fördert Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Dazu gibt es unterschiedliche Förderprogramme von Projekt- bis Investitionskostenzuschüssen.
Recht niederschwellig ist die Förderaktion „Noch viel mehr vor“, bei der man bis zu 5.000 Euro pro Projekt für kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten, beantragen kann. Das kann zum Beispiel ein Kinderkochkurs sein, ein Theaterprojekt von Menschen mit und ohne Behinderung, ein inklusives Sportangebot oder ein gemeinsames Sommerfest.
Investitionsfördermöglichkeiten sind barrierefreie Aufzüge, breitere Türrahmen, der Bau einer Rampe, geräumige Küchen, die Installation einer Toilette für RollstuhlfahrerInnen, Leitsysteme für Menschen mit Seh- wie Lernbehinderungen. Der Eigenanteil sollte hier nicht unter 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen.
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Projektförderung_ Wüstenrot-Stiftung
Projektförderung der Wüstenrot-Stiftung
SBewerbungsfristen 1.2., 1.4., 1.8., 1.11.:01.11.2022Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben.
Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November
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Wettbewerb_ Ev. Presseverband Bayern
Lagois Fotowettbewerb - Klimagerecht leben!
BKEinsendeschluss:26.03.2023Der Lagois-Fotowettbewerb 2023 widmet sich dem Thema "Klimagerecht leben".
Klimagerechtigkeit hat mit jedem von uns zu tun. Wir wissen alle, dass wir nicht achtlos mit unserem Planeten umgehen dürfen. Doch wie können wir soziale und ökologische Verantwortung leben? Die Umwelt schützen und nachhaltig mit Ressourcen umgehen? Gemeinsam etwas verändern, um den Bewohner*innen des Globalen Südens sowie den uns nachfolgenden Generationen zukunftsfähige Lebensbedingungen zu ermöglichen?
Daten und Termine
- Der Fotopreis wird in zwei Kategorien vergeben und richtet sich an Profifotografen sowie an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren.
- Der Einsendeschluss für den Fotopreis ist der 26. März 2023.
- Darüber hinaus vergibt die Jury ein Stipendium für ein Fotoprojekt, das noch nicht realisiert oder abgeschlossen ist. Der Einsendeschluss für das Stipendium ist der 15. Januar 2023.
- Die besten Fotos werden in einer Wanderausstellung in ganz Deutschland präsentiert, außerdem erscheint ein Bildband zum Thema.
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Förderung_ Zentrum für kulturelle Teilhabe
Zusammenbringen! - Förderprogramm für Fachvernetzungstreffen
SBewerbungsfrist:30.03.2023Mit »Zusammenbringen!« möchte das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Fachvernetzungstreffen fördern, bei denen Sie Ihre Arbeit und die anderer Kultureinrichtungen als good practice vorstellen können.
Denn zahlreiche Kulturinstitutionen und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg haben bereits Ideen entwickelt, Formate erprobt und interne Transformationsprozesse angestoßen.»Zusammenbringen!« ermöglicht Ihnen:
• Ihr Know-How mit Fachkolleg*innen im Land zu teilen,
• Ihre Erfahrungen zu reflektieren,
• sich zu vernetzen und gemeinsam weiterzuentwickeln,
• das Programm der Veranstaltung um Fachimpulse, Beratungsmodule o.ä. zu erweitern.Die Fördersumme liegt bei minimal 8.000€, maximal 50.000€.
Das Programm des Fachvernetzungstreffens muss mit einer zweiten Kultureinrichtung oder Kulturinstitution gemeinsam geplant werden und bestimmte Programmpunkte berücksichtigen.
Zeitrahmen:
- Bewerbungsfrist: Donnerstag, 30. März 2023
- Projektbeginn: ab 15. Mai 2023
- Letzter Mittelabruf für das Projekt: 15. Dezember 2023
- Projektende: spätestens 31. März 2024
Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, findet am 04. Mai 2023 statt.
Weitere Informationen zu „Zusammenbringen“ unter
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Sonstiges_ Planet Ears
OPEN CALL: Planet Ears Residency 2023
MBewerbungsfrist:31.03.2023Der Open Call richtet sich an alle Musiker:innen aus Mannheim und der Metropolregion, die schon immer mal mit einer/einem im Ausland ansässigen Musiker:in zusammen arbeiten wollten.
In einer mehrtägigen Residency tauscht ihr euch aus und entwickelt neue musikalische Ausdrucksformen. Planet Ears bietet euch: Räumlichkeiten, technische Basisausstattung, Honorar und die Chance beim nächsten Planet Ears aufzutreten.
Bewerbt euch bis zum 31. März!
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Stipendium
Literatur-Stipendienprogramm der Jürgen Ponto-Stiftung
LBewerbungsfrist:31.03.2023Spaltmaße – Vermessungen aus Alltag und Gesellschaft.
Die Jürgen Ponto-Stiftung zur Förderung junger Künstler vergibt fünf Literatur-Stipendien an deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die nicht älter als 35 Jahre sind, noch kein literarisches Debüt vorgelegt haben und insofern nicht verlagsgebunden sind. Die Stipendien haben eine Laufzeit von Juli bis Dezember 2023. Sie sind mit 1.000 Euro pro Monat dotiert und unterstützen ausgewählte Autor:innen bei ihrer Beschäftigung mit ihren aktuellen Literaturprojekten. Zusätzlich stellt die Stiftung ihren Stipendiat:innen erfahrene Lektor:innen aus renommierten Verlagen zur Seite. Die Stipendien sind nicht residenzgebunden.
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Preise_ MWK Baden-Württemberg
Kleinkunstpreis 2023
DKBewerbungsschluss:31.03.2023Ob Stand-up Comedy, Zaubershow oder musikalisches Kabarett: Die Kleinkunst in Baden-Württemberg ist bunt und vielfältig und weiß zu begeistern. Auch 2023 werden herausragende Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis geehrt. Die Bewerbung um Deutschlands höchstdotierten Landespreis für Kleinkunst ist bis zum 31. März 2023 möglich.
Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig – jährlich Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Neben drei Hauptpreisen (jeweils 5.000 €) und einem Förderpreis (2.000 €) wird seit 2010 auch jährlich ein Ehrenpreis (5.000 €) vergeben.
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Stipendium_ European Investment Bank (EIB) Institute
EIB and Citè internationale des arts - ADP 2023 "Disruption"
BKDeadline:31.03.2023Deadline: March 31, 2023
Location: Paris, France
Conditions: see belowThe European Investment Bank (EIB) Institute is pleased to announce the 2023 edition of its Artists Development Programme (ADP) in collaboration with the Cité internationale des arts (Paris), for which it is looking for two visual artists. The ADP offers a three-month residency (September 4–November 27) at the Cité internationale des arts in Paris, enabling them to develop their practice and create a new (body of) work(s). In 2023, the recipients will be mentored by acclaimed Franco-Italian artist Tatiana Trouvé.
Eligibility criteria
• Born after 1 January 1988 (in the case of an artist duo, both members must be aged 35 or under)
• EU nationals (in the case of an artist duo, both members must be EU nationals)
• Fluency in EnglishBudget and duration
The EIB Institute will cover the artist’s travel costs to and from Paris. The artist will receive an 80 EUR flat-rate daily allowance to cover their living costs during the residency and all or part of the production costs, and will be provided with a live-in studio space. In addition, the artist will be granted a contribution towards production of 500 EUR and a success fee of 1,000 EUR. Upon completion of the residency, the EIB may consider acquiring an artwork produced on-site by the artist.Contact:
Weitere Infos
Headquarters
EIB Institute
98-100, boulevard Konrad Adenauer
L-2950 Luxembourg
Tel : (+352) 43 79 75000 -
Fonds_ MWK Baden-Württemberg
Innovationsfonds Kunst 2023
SAntragsfrist:07.05.2023Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Der Innovationsfonds Kunst 2023 wird im Umfang von 1,125 Mio. Euro ausgeschrieben. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die in Bezug auf folgende Themen neue Wege beschreiten: Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Zudem ist eine überregionale Sichtbarkeit der Projekte wünschenswert.
Für die Ausschreibungsrunde 2023 werden außerdem Projekte mit einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Umsetzungskonzept zusätzlich gefördert. Sie können bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen in diesem Bereich ansetzen (ausgenommen Kosten für Baumaßnahmen). Leitlinie hierfür ist die Handreichung „Green Culture“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Weitere Infos -
Fonds_ Baden-Württemberg Stiftung
Projektförderung - Kulturfonds der BW-Stiftung
SBewerbungsschluss:15.05.2023Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich in Form von Zuwendungen.
Antragsberechtigt sind:
• gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs)
• öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen)
• Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellenDie Projekte sollten:
• einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen
• sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben
• zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen seinDie Entscheidung über eine mögliche Förderung steht voraussichtlich Ende Juli fest. Projekte, die vorher beginnen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Kontakt:
Weitere Infos
Nadja Zink
Referentin Gesellschaft & Kultur
Tel: +49 (0) 711 248 476-38
Mail: zink(at)bwstiftung.de -
Fonds_ Musikfonds
Musikfonds 2023
MBewerbugnsfrist:31.05.2023Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 EUR ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte nicht unterschritten werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das Kuratorium.
Weitere Infos -
Preise_ MWK Baden-Württemberg
Donauschwäbischer Kunstpreis
SBewerbungsschluss:31.05.2023Um das Werk und Wirken von Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden herauszuheben und auszuzeichnen, die die donauschwäbische Kultur bis heute im In- und Ausland lebendig halten, vergibt das Land Baden-Württemberg im zweijährigen Turnus den Donauschwäbischen Kulturpreis. In diesem Jahr wird der Preis für den Bereich Kulturvermittlung (Literatur – Musik – Darstellende Kunst – Bildende Kunst – Medien) ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2023.
Der Donauschwäbische Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg wird für hervorragende Leistungen auf kulturellem Gebiet verliehen. Neben einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis sind zwei Förderpreise in Höhe von jeweils 2.500 Euro vorgesehen, mit denen jüngere Personen ausgezeichnet werden, die sich erfolgreich als Kulturschaffende oder in der Kulturvermittlung engagieren. Bewerben können sich Personen, deren Werk Bezüge zur donauschwäbischen Kultur hat, aber auch Einrichtungen und Initiativen, die kulturelle Angebote zur Geschichte und Kultur der Donauschwaben präsentieren.
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Sonstiges_ European Commission
Culture Moves Europe
S31.05.2023Deadline: May 31, 2023
Conditions: non-specificCulture Moves Europe’s first call for individual mobility targets artists and cultural professionals working in the following sectors: music, literary translation, architecture, cultural heritage, design and fashion design, visual arts and performing arts.
Who can apply?
Individual artists and cultural professionals (A&CP) or groups of individuals (from 2 to 5 people) who are natural persons, aged 18+ from all educational qualifications and levels of experience legally residing in a Creative Europe country.
The financial support is a contribution composed of 2 elements- The mobility grant:
A.1. Travel costs from the place of residence to the place of destination.
A.2. Daily allowance to contribute to the accommodation and subsistence. - B. Extra costs and top-ups are additional financial supports based on individual needs.
Contact:
Weitere Infos
Culture Moves Europe
Mail: culturemoveseurope(at)goethe.de - The mobility grant:
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Stipendium_ der 'Mörderische Schwestern e.V.
Arbeitsstipendium 2023
LBewerbungsfrist 1.3.-31.5.2023:31.05.2023Die Mörderische Schwestern e.V. schreiben jährlich ein Arbeitsstipendium in Höhe von 2.400 Euro aus, um eine Autorin bei der Arbeit bei ihrem eingereichten Krimiprojekt zu unterstützen. Alle Formen der Kriminalliteratur sind willkommen, solange sie in deutscher Sprache verfasst sind und sich an Erwachsene richten (keine Kinder- und Jugendkrimis).
Teilnahmeberechtigt sind alle Frauen, unabhängig von Alter, Wohnort und bisherigen Veröffentlichungen, die an einem in deutscher Sprache verfassten Romanprojekt im Bereich der Spannungsliteratur arbeiten.
Weitere Infos -
Stipendium_ GEMA-STIFTUNG
Förderung von Musikprojekten
Mgenaue Antragsfrist wird im April bekannt gegeben:01.06.2023Gefördert werden zeitgenössische Komponisten und Textautoren aller Genres.
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Beirat einmal pro Jahr (in der Regel im Juni). Der Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss folgende Informationen enthalten:
- eine genaue und aussagefähige Projektbeschreibungen
- die Veranstaltungsdaten
- die Namen der beteiligten Urheber
- sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation (aus der ggf. auch die weiteren Förderer hervorgehen)
Termine:
Weitere Infos
Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel bis Ende April - auch für Projekte des Folgejahres) eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können. -
Förderung_ Zentrum für kulturelle Teilhabe
Weiterkommen! 3
SBewerbungsfrist:30.06.20231. »Weiterkommen!« 3 - Das Förderprogramm für Kulturelle Teilhabe geht in die dritte Runde
„Mit welchem Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kulturelle Teilhabe möchten Sie weiterkommen?“ - Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage und gibt kein dezidiertes Thema vor. »Weiterkommen!« soll Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Welche Partnerschaften möchten Sie schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchten Sie mehr Menschen die Möglichkeit geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und es aktiv mitzugestalten?
Zeitrahmen:
Bewerbungsfrist ist Freitag, 30.06.2023
Beginn des Vorhabens ab 01.10.2023
Ende des Vorhabens ist 31.12.2024
Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, findet Ende Juli stattDie Rahmenbedingungen des Förderprogramms und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
Weitere Infos -
Projektförderung_ Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung
SBewerbungsschluss:31.07.2023Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Infos -
Fonds_ Bund
Kulturfonds Energie des Bundes
SFörderzeitraum bis:30.04.2024Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.
Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.
Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen:
Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.Antragsberechtigt
Weitere Infos
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.