Ausschreibungen
Aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber
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Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes
Transkontinentale Partnerschaften
SDie Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.
Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:
- 2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
- 2025: Durchführung von Rechercheprojekten
- 2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
- 2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften
Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.
Die Kulturstiftung des Bundes plant im Jahr 2024 eine bundesweite öffentliche Ausschreibung für das Programmmodul Recherchen. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller Sparten sowie freie Gruppen in Deutschland und den Förderregionen des nichteuropäischen Auslands. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
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Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT
touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext
S*Informations- und Beratungsangebot für Künstlerinnen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
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touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:
Visa und Aufenthalt
Künstlerstatus und Verträge
Transport und Zoll
Steuern
Projekt- und Reiseförderung
Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
Sie informieren:in Deutschland lebende Künstlerinnen, die Auslandsprojekte planen
Vertreterinnen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
Künstlerinnen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.Kostenlose Beratungen
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Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei. -
Förderung_ Schering-Stiftung
Förderung der Schering-Stiftung
SLebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.
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Fonds_ Stadt Mannheim
Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen
SNothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwendenDa die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.
Antragsverfahren:
Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.
Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
• Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
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• Wirtschaftsplan 2023
• Jahresabschlüsse 2021, 2022
• Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
• Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
• Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen -
Sonstiges_ MWK BW
Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg
SDas Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.
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Förderung_ Goethe-Institut
Kulturförderung
SDas Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.
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Förderung_ Kulturstiftung des Bundes
Klima und Nachhaltigkeit
SUm modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.
Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.
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Stipendium
Global Forest Residenz
BKDie Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.
Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.
Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig
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Sonstiges_ next mannheim
FuturRaum Mannheim
SNEXT Mannheim möchte Akteur*innen bei der Suche und Vermittlung von Zwischennutzungen unterstützen, um Potenzialräume zu nutzen und mögliche Fragestellungen zum Thema Zwischennutzung zu klären.
Zur Erreichung dieser Ziele werden Leerstände gesichtet, Vermieter*innen gezielt angesprochen, Nutzungsideen zu räumlichen Gegebenheiten abgeglichen, sodass ein Nutzungsmix im Sinne des Gesamtprojekts generiert werden kann. Kommunikative Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Stadtverwaltung und dem Stadtmarketing.
Neben der Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten soll außerdem mit kreativen Formaten (Praxiswerkstätten, Workshops, Festival, Wissensformate…) ein Rahmen geschaffen werden, um einerseits Wissen sowie Akteur*innen und Räume/Vermietende zu vermitteln und andererseits Ansätze für die Zukunft der Innenstadt gemeinschaftlich zu erproben.
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Sonstiges_ Bund
Förderdatenbank des Bundes
SBei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.
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Fonds_ Kulturstiftung des Bundes
Fonds Zero 2023-2027 - Klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte
SMit dem antragsoffenen „Fonds Zero“ will die Kulturstiftung Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken mit geringstmöglicher Klimawirkung zu erproben. Die Entwicklung und Umsetzung von künstlerisch innovativen und zugleich klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten in den Jahren 2023 – 2027 soll Kultureinrichtungen und Künstler für ökologisch nachhaltiges Produzieren sensibilisieren und Veränderungen für einen aktiven Klimaschutz erwirken. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren.
Der „Fonds Zero“ richtet sich an Einrichtungen und Akteure, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Die Antragsbedingungen und Förderauflagen sind in den ausführlichen Fördergrundsätzen(öffnet neues Fenster) dargestellt. Informationen zur Klimabilanzierung stehen in der Dokumentation des Pilotprojekts Klimabilanzen in Kulturinstitutionen(öffnet neues Fenster) zur Verfügung.
Im September 2022 hat die unabhängige Fachjury auf ihrer Sitzung 25 Projekte zur Förderung ausgewählt. Die Fördersumme beträgt insgesamt 3,04 Mio. Euro. Es handelt sich um thematisch vielseitige Vorhaben von großen und kleinen Institutionen aus 10 Bundesländern und den Sparten (Musik-)Theater, Tanz, Musik, Literatur, Kulturgeschichte und Bildende Kunst.
Weitere Infos
Ab 2023 wird es in einer zweiten Förderrunde eine Möglichkeit zur Antragstellung für bis zu 20 weitere klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte geben. Die Antragsfrist wird in Kürze bekanntgegeben. -
Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste
CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform
DKWissen, wie
Themen der Wissensplattform"Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.
Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:
- Steuern
- Recht
- KSK
- Versicherung
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Sonstiges_ Aktion Mensch
Aktion Mensch
SDie Aktion Mensch fördert Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Dazu gibt es unterschiedliche Förderprogramme von Projekt- bis Investitionskostenzuschüssen.
Recht niederschwellig ist die Förderaktion „Noch viel mehr vor“, bei der man bis zu 5.000 Euro pro Projekt für kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten, beantragen kann. Das kann zum Beispiel ein Kinderkochkurs sein, ein Theaterprojekt von Menschen mit und ohne Behinderung, ein inklusives Sportangebot oder ein gemeinsames Sommerfest.
Investitionsfördermöglichkeiten sind barrierefreie Aufzüge, breitere Türrahmen, der Bau einer Rampe, geräumige Küchen, die Installation einer Toilette für RollstuhlfahrerInnen, Leitsysteme für Menschen mit Seh- wie Lernbehinderungen. Der Eigenanteil sollte hier nicht unter 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen.
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Sonstiges // 03.10.2023
3. Oktober - Deutschland singt und klingt Einladung an Chöre und Vereine
MGemeinsames Singen und Musizieren stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit kann hier ein wichtiges Zeichen setzen. Die "Initiative "3. Oktober - Deutschland singt und klingt" lädt Chöre und Vereine ein zum offenen Singen und Feiern auf Marktplätzen in allen Städten,
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Zentraler Austragungsort ist in 2023 die große Wasserbühne in Hamburg. -
Projektförderung_ Wüstenrot-Stiftung
Projektförderung der Wüstenrot-Stiftung
SBewerbungsfristen 1.2., 1.4., 1.8., 1.11.:01.11.2022Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben.
Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November
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Förderung_ FONDS Darstellende Künste
Global Village Kids im ländlichen Raum
DKFörderfrist:01.10.2023Was wird gefördert?
Kulturelle Bildung
Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 – 18 Jahren in Risikolagen, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden.
Die Fördermodule umfassen dabei kurzfristige Laborvorhaben mit einem Zeitraum von maximal 3 Monaten, bis zu 1-jährige Prozessvorhaben sowie längerfristig angelegte Konzeptionsvorhaben für herausragende und zukunftsweisende Ansätze auf dem Gebiet der Darstellenden Künste und der Kulturellen Bildung, die sich über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren erstrecken können. Innerhalb der Laborförderung sind in der Regel keine Aufführungen vorgesehen. Diese Förderung wird insbesondere Bündnissen ohne Vorerfahrung empfohlen. Nach einer erfolgreichen Laborförderung kann durch ein bereits bestehendes Bündnis eine weiterführende Prozess- oder Konzeptionsförderung beantragt werden. In der Prozessförderung können Aufführungen Bestandteil des Prozesses sein. In der Konzeptionsförderung sollten, gegebenenfalls mehrere, Präsentationen Bestandteil des Arbeitsprozesses sein.
Wer kann sich bewerben?
Bündnisse aus mindestens 3 Partnerinnen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Alle Bündnispartnerinnen müssen als juristische Personen (z.B: Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GmbH etc.) oder GbR organisiert sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteurinnen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartnerinnen sein. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Antragsumme für GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum beträgt mindestens 5.000 € und maximal 100.000 €. Innerhalb der Projektzeiträume für kurz-, mittel- und langfristige Förderungen teilt sich die Antragssumme wie folgt auf:- Für Laborförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 5.000 € und maximal 20.000 €.
- Für Prozessförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 20.000 € und maximal 60.000 €.
- Für Konzeptionsförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 60.000 € und maximal 100.000 €.
Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.
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Fonds_ Bund
Kulturfonds Energie des Bundes
SFörderzeitraum bis:30.04.2024Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.
Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.
Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen:
Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.Antragsberechtigt
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Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.