Förderung

Das Kulturamt der Stadt Mannheim fördert die kommunalen Freien Künste auf vielfältige Art und Weise.

Neben unseren ART UP Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsangeboten, erlauben die Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten zudem die finanzielle Unterstützung von Projekten und Institutionen. Je nach Anliegen stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung.

ANTRAGSFRISTEN
Zwei Termine im Jahr markieren die Fristen zur Einreichung von Förderanträgen beim Kulturamt der Stadt Mannheim: diese sind jeweils am 31.3. und am 31.10.

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG
Sie können sich auf der offiziellen Website des Kulturamts der Stadt Mannheim über die Förderrichtlinien informieren oder sich von den Spartenverantwortlichen in der Sprechstunde beraten lassen.

Bevorstehende Antragsfristen

  • Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Projektförderung 2024 / ab 2. Quartal

    S
    Antragsfrist:
    31.03.2024

    Zuschüsse zu Projekten, Wiederaufnahmen und Gastspielen ab dem zweiten Quartal des laufenden Jahres (bis spätestens 31.12.) können bis zum 31. März jeden Jahres beim Kulturamt beantragt werden. Ebenso können Projekte im Spätjahr des laufenden Jahres gefördert werden, sofern freigewordene Restmittel zu Verfügung stehen.

    Die Anträge müssen in Papierform mit Originalunterschrift eingehen!

    In einer Sitzung im April berät das Fachteam des Kulturamtes über die Gewährung der Zuschüsse für Projekte die ab dem zweiten Quartal bis Ende des Jahres realisiert werden.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Livemusik-Förderung 2024

    M
    Antragsfrist:
    31.03.2024

    Die Livemusik-Förderung des Kulturamtes Mannheim richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter:innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren.

    Sie können bis zum 31.03. einen Antrag stellen und eine Förderung bis zu max. 4.500,00 Euro erhalten.

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Förderung von Publikationen

    BK

    Die Stadt Mannheim fördert nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Veröffentlichung künstlerischer Arbeiten. Dieses Instrument kommt schwerpunktmäßig zur Bezuschussung von Ausstellungs-Katalogen Mannheimer Künstler/ innen zum Einsatz, kann aber bei Vorliegen eines besonderen städtischen Interesses auch bei Audio-Produktionen, Buchveröffentlichungen o. Ä. Anwendung finden. Der Zuschuss ist auf eine Höhe von maximal 2.050 € limitiert.

    Antragsberechtigt sind Verfasser/ innen, die ihren ständigen Wohnsitz in Mannheim haben oder
    deren Arbeit Bezug zu Mannheim hat.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ BKM - Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

    KulturPass

    S

    Für alle 18-Jährigen:

    Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass' genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.

    Ab 14. Juni wird die Nutzung des KulturPass' für 18-Jährige möglich sein.

    Für Anbietende:

    Kulturanbietende können sich auf der KulturPass-Plattform registrieren und ihre Veranstaltungen sowie Kulturprodukte dort zur Verfügung stellen. Für die Registrierung wird lediglich ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Damit verifizieren sich die Anbietenden für die Vermittlung ihrer Angebote auf dem virtuellen Marktplatz. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Angebote werden im Nachhinein erstattet.

    Seit dem 17. Mai 2023 ist die Registrierung für Anbietende möglich.

    Weitere Infos

Förderinstrumente

Gemäß der Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten stehen verschiedene Förderinstrumente zu Verfügung. Die Richtlinien sind zu finden auf der Website des Kulturamts unter Downloads.

Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Darstellung im Folgenden lediglich der Übersicht dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ersetzt die Richtlinien weder in inhaltlicher noch in rechtlicher Hinsicht.

  • Projektförderung

    Ein Projekt ist ein zeitlich begrenztes Vorhaben mit definiertem Anfang und definiertem Ende – im Kulturbereich beispielsweise eine Theaterpremiere, ein Konzert, eine Lesung, eine Ausstellung oder Ähnliches. Das Projekt mündet in eine singuläre, öffentliche Veranstaltung, kann jedoch auch die Konzeptions- und Probephase umfassen. Der Zuschuss kann 25% – in Ausnahmefällen bis zu 50% – der anrechnungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

    Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse, auch solche mit nicht fest gefügter Organisationsstruktur. Meldeadresse bzw. Sitz des/der Antragsstellers/ in muss in Mannheim liegen. Ein Rechtsanspruch auf Projektförderung besteht nicht.

    Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und fügen diesem eine aussagekräftige Projektbeschreibung hinzu (Beispiel siehe unten). Bei größeren Projektvolumina freuen wir uns über eine detaillierte Projektkostenkalkulation, welche Einzelposten zur besseren Nachvollziehbarkeit weiter aufschlüsselt (Beispiel siehe unten).

    Informationen zur Projektförderung finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziff. 7.

  • Gastspiel Förderung

    Die Stadt Mannheim ist grundsätzlich an Auftritten Mannheimer Künstler außerhalb Mannheims und der Region interessiert. Bei Vorliegen eines besonderen städtischen Interesses können derartige Auftritte – beispielsweise im Rahmen des internationalen Kulturaustauschs oder bei Einladungen zu nationalen oder internationalen Festivals – durch einen Fahrt- (max. 50%) sowie Produktionskostenzuschuss (max. 20%) gefördert werden.

    Antragsberechtigt sind ausschließlich professionelle Künstlerinnen und Künstler. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die kommunalen (Kultur) Einrichtungen, Amateure, Auszubildende und Klangkörper.

    Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und fügen diesem eine aussagekräftige Projektbeschreibung hinzu (Beispiel siehe unten). Bei größeren Projektvolumina (> 3000 €) freuen wir uns über eine detaillierte Projektkostenkalkulation, welche Einzelposten zur besseren Nachvollziehbarkeit weiter aufschlüsselt (Beispiel siehe unten).

    Informationen zur Gastspielförderung finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziff. 9

  • Konzeptionsförderung

    Die Konzeptionsförderung wurde für künstlerische Formate entwickelt, die einen besonderen Beitrag zu den strategischen Zielen der Stadt Mannheim leisten, die zeitgemäße Entwicklungen der Künste in Mannheim unterstützen und für die eine Einzelprojektförderung nicht angemessen ist. Mit der Konzeptionsförderung erhalten diese eine Chance zur Erprobung und können ihre Zukunftsfähigkeit unter Beweis stellen.

    Im Gegensatz zur Einzelprojektförderung zielt sie auf programmatische Reihen, die einen längeren Zeitraum umfassen, deren Aktivitäten aufeinander aufbauen, die das Potential zu Weiterentwicklung und Ausbau haben und eines oder mehrere der folgenden Kriterien aufweisen:

    • Entwicklung einer für Mannheim neuen Sparte,
    • Leistung kultureller Bildungsarbeit oder soziokultureller Arbeit,
    • Etablierung eines festen Ortes für interkulturelle Arbeit,
    • Bildung einer besonderen Kommunikationsplattform

    Der Zuschuss kann 25% – in Ausnahmefällen bis max. 50% – der anrechnungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
    Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse, auch solche mit nicht fest gefügter Organisationsstruktur. Meldeadresse bzw. Sitz des/ der Antragsstellers/ in muss in Mannheim liegen. Ein Rechtsanspruch auf Projektförderung besteht nicht.

    Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und fügen diesem eine aussagekräftige Projektbeschreibung (Beispiel siehe unten) sowie eine detaillierte Kostenkalkulation (Beispiel siehe unten) hinzu. Wir empfehlen, rechtzeitig vorab ein Beratungsgespräch mit dem/ der für die jeweilige Sparte verantwortlichen Mitarbeiter/ in zu vereinbaren.

    Informationen zur Konzeptionsförderung finden Sie in denFörderrichtlinien unter Ziff. 8

  • Institutionelle Förderung

    Informationen zur Institutionellen Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziff. 2.

  • Wiederaufnahmeförderung für die Darstellenden Künste

    Ziel ist es, bestehende und erfolgreiche Produktionen Mannheimer Künstlerinnen und Künstler einem größeren Publikum in Mannheim zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. der Künstlerinnen und Künstler nachhaltiger zu fördern. Eine Wiederaufnahme umfasst die dafür notwendigen Probenzeiten bis zur ersten Wiederaufführung.

    Produktionen, deren Premiere in Mannheim stattfand und deren letzte Aufführung zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme mind. 3 und max. 24 Monate zurückliegt, können mit einem Zuschuss von 50 % zu den anrechnungsfähigen Gesamtkosten der Wiederaufnahme (ohne Aufführung) unterstützt werden.

    Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen/ Ensembles mit Hauptwohnsitz in Mannheim bzw. Einrichtungen mit Sitz in Mannheim.

    Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und fügen diesem eine aussagekräftige Projektbeschreibung hinzu (Beispiel siehe unten). Bei größeren Projektvolumina (> 3000 €) freuen wir uns über eine detaillierte Projektkostenkalkulation, welche Einzelposten zur besseren Nachvollziehbarkeit weiter aufschlüsselt (Beispiel siehe unten).

    Informationen zur Wiederaufnahmeförderung Darstellende Künste finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziff. 10.

  • Zuwendungen für Ateliers Bildender Künstler:innen

    Die Stadt Mannheim unterstützt bis zu 15 Bildende Künstler:innen bei der Finanzierung eines Atelierraums. Die Atelierförderung sichert für vier Jahre einen Mietkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Monat. Das Bewerbungsverfahren findet zum Ende der jeweiligen Förderperiode statt. Entsprechende Ausschreibungen werden unter anderem auf dieser Website sowie in unserem Newsletter bekannt gegeben.

    Bewerben können sich Bildende Künstler:innen mit Lebensmittelpunkt in Mannheim und/oder der Metropolregion Rhein-Neckar, die bereits in Mannheim ein Atelier haben oder in Mannheim ein Atelier mieten möchten. Voraussetzung ist der Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte im öffentlichen Raum, Kataloge), ein abgeschlossenes Kunststudium wird erwartet.

    Die aktuelle Förderperiode läuft vom 01.07.2018 – 30.06.2022.

    Der Atelierförderung ist Bestandteil der 4.11 Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Künstlern und Künstlerinnen in Mannheim (s. PDF S. 4-6)

  • Zuwendungen für Proberäume

    Das Kulturamt fördert bis zu 15 Proberaume Mannheimer Musiker:innen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Entsprechende Ausschreibungen werden unter anderem auf dieser Website sowie in unserem Newsletter bekannt gegeben.

    Bewerben können sich Bands mit eigenem Songrepertoir sowie Einzelmusiker:innen, die im Rahmen verschiedener Ensembles einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Mannheimer Kulturleben leisten.

    Mietkosten werden i.H.v. 50% der Netto-Kalt-Miete bei maximal 200 EUR/Monat bezuschusst.

    Die aktuelle Förderperiode läuft vom 01.07.2020 - 30.06.2022.

    Informationen zur Proberaumförderung finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziff. 5.

  • Livemusik-Förderung

    Die Livemusikförderung des Kulturamtes richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter*innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren.

    Voraussetzungen:

    • Der ganzjährige Spielbetrieb in Mannheim wird mindestens seit dem Jahr vor der Antragstellung nachgewiesen.
    • Veranstaltet werden mindestens zehn Live-Konzerte im Jahr, die dem GEMA-Tarif U-K, U-V & E, Tarif M-CD & M-V zuzuordnen sind (Konzerte mit GEMA-freiem Repertoire können dabei einbezogen werden, sofern diese bei der GEMA angemeldet wurden).
    • Berücksichtigung finden ausschließlich Konzerte, bei denen die auftretenden Künstler*innen mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte, wie Kompositionen und Improvisationen, live präsentieren.
    • Besucherkapazität max. 1.000 Personen.

    Je Zuwendungsempfänger*in können maximal 4.500,00 € pro Jahr gewährt werden.

    Weitere Informationen zur Live-Musik-Förderung finden Sie hier.

    Bewerbungsfrist: 31. März!

    Informationen zur Livemusik-Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziff. 6

  • Bandbus

    Der Bandbus ist ein Service-Angebot des Kulturamtes in Kooperation mit Startup-Mannheim. Es richtet sich an Mannheimer Bands, die über die Stadtgrenzen hinaus zu Konzerten fahren und zu besonders günstigen Konditionen ein geräumiges Auto mieten möchten.

    Für mehr Informationen und Reservierungsanfragen kontaktieren Sie Frau Jasmin Seiberth von der Music Commission:
    Tel.: + 49 (0)621-397469-42
    Fax: + 49 (0)621-397469-44
    E-Mail: seiberth@startup-mannheim.de

  • Förderung von Publikationen

    Die Stadt Mannheim fördert nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Veröffentlichung künstlerischer Arbeiten. Dieses Instrument kommt schwerpunktmäßig zur Bezuschussung von Ausstellungs-Katalogen Mannheimer Künstler/ innen zum Einsatz, kann aber bei Vorliegen eines besonderen städtischen Interesses auch bei Audio-Produktionen, Buchveröffentlichungen o. Ä. Anwendung finden. Der Zuschuss ist auf eine Höhe von maximal 2.050 € limitiert.

    Antragsberechtigt sind Verfasser/ innen, die ihren ständigen Wohnsitz in Mannheim haben oder
    deren Arbeit Bezug zu Mannheim hat.

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt zu den Ansprechpartnern der jeweiligen Sparte auf.