Drittmittel
Komplexe kulturelle Vorhaben mit hohem Finanzbedarf lassen sich mitunter nur durch einen gut durchdachten Fundraising-Mix realisieren. Neben Eigenanteil und kommunalen Zuschüssen sind es häufig Drittmittel, die über die Umsetzbarkeit eines Vorhabens entscheiden. Mögliche Förderer für die Freien Künste finden sich auf Landes- oder Bundesebene, aber auch im privaten Sektor in Form von Stiftungen, Sponsoren oder Spendern.
Einen Überblick über die Vielzahl der Angebote öffentlicher und privater Fördergeber in Deutschland geben zum Beispiel die Webseiten www.kulturfoerderung.org, www.kulturpreise.de und www.tanzfoerderung.de.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber, die für die Freien Künste in Mannheim von besonderer Relevanz sind. Weiter unten erhalten Sie allgemeine Tipps zum Thema Fundraising und zur Antragsstellung.
Aktuelle Ausschreibungen
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Fonds_ Bund
Kulturfonds Energie des Bundes
SFörderzeitraum bis:30.04.2024Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.
Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.
Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen:
Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.Antragsberechtigt
Weitere Infos
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind. -
Fonds_ Stadt Mannheim
Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen
SNothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwendenDa die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.
Antragsverfahren:
Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.
Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
• Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
Weitere Infos
• Wirtschaftsplan 2023
• Jahresabschlüsse 2021, 2022
• Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
• Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
• Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen -
Stipendium_ LAFT BW // 28.06.2023
Stipendienprogramm "Windkanal"
DKWindkanal Mannheim 2023
Stipendienprogramm zur Weiterentwicklung künstlerischer Konzepte für Tanz und Theater
Für freischaffende Künstler*innen aus den Bereichen Tanz und Theater in Baden-Württemberg.Ein Programm des Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende (LaFT) Baden-Württemberger e.V. in Kooperation mit dem EinTanzHaus e.V., Theater Felina-Areal, Theaterhaus G7, zeitraumexit e.V. und den 22. Internationalen Schillertagen am Nationaltheater Mannheim.
Konzeption und Leitung: Uwe GösselZeitraum:
Der Windkanal Mannheim 2023 findet parallel zu den Internationalen Schillertagen des Nationaltheaters Mannheim statt vom 28.6.2023 bis 1.7.2023Zielgruppe:
Bewerben können sich Künstler*innen aus allen künstlerischen Bereichen wie Regie und Choreografie, Spiel und Tanz, Ausstattung, Text und Dramaturgie. Sie haben bereits Erfahrungen in der Freien Szene gemacht und sind an einem kreativen, kollektiven Prozess interessiert.Programm:
Zentraler Bestandteil des Windkanals sind die von den Stipendiat*innen mitgebrachten Projekt-Konzeptionen für die Bereiche Tanz oder Theater. Sie werden in einer Art Kolloquium gemeinsam analysiert und besprochen. Das Programm findet zeitlich parallel zu den am Nationaltheater stattfindenden Internationalen Schillertagen statt. Das Nationaltheater Mannheim stellt für die Arbeit der Stipendiatinnen aus dem Bereich Tanz und Theater jeweils geeignete Arbeitsräume zur Verfügung.
Der Besuch der (inter-)nationalen Gastspiele der Schillertage stehen ebenfalls im Mittelpunkt des Programms. Darüber hinaus finden Fachgespräche mit den Produktionsstätten der Freien Szene sowie des Nationaltheaters statt.Leistungen des Stipendienprogramms:
• Kosten für das Workshop-Programm
• Reisekostenzuschuss für Auswärtige
• Unterbringungszuschuss für Auswärtige
• Kosten für das RahmenprogrammTeilnahme:
Bewerben können sich Künstler*innen aus allen künstlerischen Bereichen wie Regie und Choreografie, Spiel und Tanz, Ausstattung, Text und Dramaturgie. Sie haben bereits Erfahrungen in der Freien Szene gemacht und sind an einem kreativen, kollektiven Prozess interessiert.
Bitte schicken Sie eine Kurzvita zur Person und der künstlerischer Arbeit sowie einen Link zur Homepage per Mail an laftbw@t-online.de.Kontakt:
Weitere Infos
Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende
Baden-Württemberg e.V.
Eva-A. Maj und Maria Vetter
Jägerweg 10
76532 Baden-Baden
Tel.: 07221/39999 11
Fax.: 07221/39999 12
laftbw@t-online.de -
Fonds_ Musikfonds
Musikfonds 2023
MBewerbugnsfrist:31.05.2023Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 EUR ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte nicht unterschritten werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das Kuratorium.
Weitere Infos -
Preise_ MWK Baden-Württemberg
Donauschwäbischer Kunstpreis
SBewerbungsschluss:31.05.2023Um das Werk und Wirken von Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden herauszuheben und auszuzeichnen, die die donauschwäbische Kultur bis heute im In- und Ausland lebendig halten, vergibt das Land Baden-Württemberg im zweijährigen Turnus den Donauschwäbischen Kulturpreis. In diesem Jahr wird der Preis für den Bereich Kulturvermittlung (Literatur – Musik – Darstellende Kunst – Bildende Kunst – Medien) ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2023.
Der Donauschwäbische Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg wird für hervorragende Leistungen auf kulturellem Gebiet verliehen. Neben einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis sind zwei Förderpreise in Höhe von jeweils 2.500 Euro vorgesehen, mit denen jüngere Personen ausgezeichnet werden, die sich erfolgreich als Kulturschaffende oder in der Kulturvermittlung engagieren. Bewerben können sich Personen, deren Werk Bezüge zur donauschwäbischen Kultur hat, aber auch Einrichtungen und Initiativen, die kulturelle Angebote zur Geschichte und Kultur der Donauschwaben präsentieren.
Weitere Infos -
Sonstiges_ European Commission
Culture Moves Europe
S31.05.2023Deadline: May 31, 2023
Conditions: non-specificCulture Moves Europe’s first call for individual mobility targets artists and cultural professionals working in the following sectors: music, literary translation, architecture, cultural heritage, design and fashion design, visual arts and performing arts.
Who can apply?
Individual artists and cultural professionals (A&CP) or groups of individuals (from 2 to 5 people) who are natural persons, aged 18+ from all educational qualifications and levels of experience legally residing in a Creative Europe country.
The financial support is a contribution composed of 2 elements- The mobility grant:
A.1. Travel costs from the place of residence to the place of destination.
A.2. Daily allowance to contribute to the accommodation and subsistence. - B. Extra costs and top-ups are additional financial supports based on individual needs.
Contact:
Weitere Infos
Culture Moves Europe
Mail: culturemoveseurope(at)goethe.de - The mobility grant:
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Fonds
Deutscher Literaturfonds
LBewerbungsfrist für die Sitzung im Herbst:31.05.2023Gefördert werden:
• Literarisch herausragende deutschsprachige Schriftsteller;
• bundesweit richtungweisende literarische Initiativen und Modellvorhaben – das schließt auch die literarische Vermittlung und Rezeption ein;
• Projekte, Verbände und Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, literarische Traditionen für die Gegenwart zu erhalten.Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden seit 2020 dreimal jährlich statt.
Einreichfristen:
Weitere Infos
30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
31. Januar für die Sitzung im Sommer.
31. Mai für die Sitzung im Herbst. -
Stipendium_ der 'Mörderische Schwestern e.V.
Arbeitsstipendium 2023
LBewerbungsfrist 1.3.-31.5.2023:31.05.2023Die Mörderische Schwestern e.V. schreiben jährlich ein Arbeitsstipendium in Höhe von 2.400 Euro aus, um eine Autorin bei der Arbeit bei ihrem eingereichten Krimiprojekt zu unterstützen. Alle Formen der Kriminalliteratur sind willkommen, solange sie in deutscher Sprache verfasst sind und sich an Erwachsene richten (keine Kinder- und Jugendkrimis).
Teilnahmeberechtigt sind alle Frauen, unabhängig von Alter, Wohnort und bisherigen Veröffentlichungen, die an einem in deutscher Sprache verfassten Romanprojekt im Bereich der Spannungsliteratur arbeiten.
Weitere Infos -
Preise_ Stadt Jena
Caroline-Schlegel-Preis
LBewerbungsfrist:31.05.2023Im Andenken an die Frühromantikerin Caroline Schlegel werden herausragende Leistungen im Genre Essay gewürdigt.
Bewerbungsfrist: 31.05.2023
Weitere Infos -
Wettbewerb
ZEBRA Poetry Film Festival
SBewerbungsfrist:01.06.2023Eingereicht werden können ab dem 1. Januar 2022 produzierte Kurzfilme, die auf Gedichten basieren und nicht länger als 15 Minuten sind. Alle Sprachen sind zugelassen. Dieser Wettbewerb ist dotiert.
Aus den Einsendungen trifft eine Programmkommission die Filmauswahl für den internationalen Wettbewerb und für alle weiteren Programme des Festivals. Eine aus Vertreter:innen der Bereiche Dichtung, Film und Medien besetzte Jury kürt die Gewinnerfilme.
Bewerbungsfrist: 01.06.2023
Weitere Infos -
Stipendium_ GEMA-STIFTUNG
Förderung von Musikprojekten
Mgenaue Antragsfrist wird im April bekannt gegeben:01.06.2023Gefördert werden zeitgenössische Komponisten und Textautoren aller Genres.
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Beirat einmal pro Jahr (in der Regel im Juni). Der Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss folgende Informationen enthalten:
- eine genaue und aussagefähige Projektbeschreibungen
- die Veranstaltungsdaten
- die Namen der beteiligten Urheber
- sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation (aus der ggf. auch die weiteren Förderer hervorgehen)
Termine:
Weitere Infos
Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel bis Ende April - auch für Projekte des Folgejahres) eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können. -
Wettbewerb
Slammt Tacheles! - Poetry-Slam zum jüdischen Leben in Deutschland!
LBewerbungsfrist:04.06.2023Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Initiative kulturelle Integration loben im Jahr 2023 den Wettbewerb „Slammt Tacheles! Poetry-Slam zum jüdischen Leben in Deutschland“ aus.
Bewerbungsfrist: 04.06.2023
Weitere Infos -
Preise_ Philip Morris GmbH
The Power of the Arts 2023
SBewerbungsfrist:20.06.2023The Power of the Arts unterstützt im Jahr 2023 erneut vier gesellschaftsrelevante Projekte mit jeweils 50.000 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen mit Projekten und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste mit Sitz in Deutschland. Eingereicht werden können sowohl Projektvorhaben als auch bereits begonnene Projekte von gemeinnützigen Institutionen, die sich an Menschen ab 18 Jahren richten. Über die Preisträgerprojekte entscheidet eine unabhängige Jury, besetzt mit hochkarätigen Persönlichkeiten aus Musik, Kunst, Theater, Tanz, Literatur und Film.
Ab sofort sind Online-Bewerbungen über www.thepowerofthearts.de möglich.
Bewerbungsfrist ist der 20. Juni 2023, 24.00 Uhr | TeilnahmebedingungenAn zwei Online-Infoterminen beantwortet das Projektbüro die Fragen von Bewerber:innen:
- Mai 2023, 13.30 – 14.30 Uhr | Anmeldung
- Juni 2023, 13.30 – 14.30 Uhr | Anmeldung
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Förderung_ Zentrum für kulturelle Teilhabe
Weiterkommen! 3
SBewerbungsfrist:30.06.20231. »Weiterkommen!« 3 - Das Förderprogramm für Kulturelle Teilhabe geht in die dritte Runde
„Mit welchem Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kulturelle Teilhabe möchten Sie weiterkommen?“ - Das Förderprogramm »Weiterkommen!« stellt diese Frage und gibt kein dezidiertes Thema vor. »Weiterkommen!« soll Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Welche Partnerschaften möchten Sie schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchten Sie mehr Menschen die Möglichkeit geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und es aktiv mitzugestalten?
Zeitrahmen:
Bewerbungsfrist ist Freitag, 30.06.2023
Beginn des Vorhabens ab 01.10.2023
Ende des Vorhabens ist 31.12.2024
Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, findet Ende Juli stattDie Rahmenbedingungen des Förderprogramms und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
Weitere Infos -
Förderung_ FONDS Dastellende Künste
Produktionsförderung
DKAntragsfrist:10.07.2023Was wird gefördert?
Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.Wer kann beantragen?
langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die nicht überwiegend kontinuierlich öffentlich (institutionell) grundgefördert sindWie viel kann beantragt werden?
Die Antragssumme beträgt mindestens 10.000 € und maximal 50.000 €.Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Infos -
Förderung_ FONDS Darstellende Künste
Netzwerkförderung
DKAntragsfrist:17.07.2023Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhaltenNicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele.
Wer kann sich bewerben?
langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind und die für das beantragte Vorhaben mit mindestens einer anderen ebenfalls als juristischen Person organisierten Institution aus den Freien Darstellenden Künsten kooperieren, die in einem anderen Bundesland ihren Sitz hatKooperationspartner*in: mind. eine weitere als juristische Person organisierte Struktur mit Sitz in einem anderen Bundesland – inkl. verbriefter Kooperationsabsicht
Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs.
Wieviel kann beantragt werden?
15.000 € - 50.000 €Bewilligte Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Land und/oder Kommune) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Infos -
Projektförderung_ Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung
SBewerbungsschluss:31.07.2023Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Infos -
Förderung_ FONDS Darstellende Künste
Rechercheförderung
DK01.08.2023Was wird gefördert?
ergebnisoffene künstlerische Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Produktionsvorhaben, sowie Vorhaben, die der künstlerischen Qualifizierung dienen.Wer kann beantragen?
Professionell frei produzierende Künstler*innen aller Genres und Sparten der Darstellenden Künsten mit Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die als Einzelperson eine personenbezogene stipendienartige Förderung beantragen. Antragstellende müssen langjährig, d.h. mindestens in den letzten drei Jahren, nachweislich professionell in den Freien Darstellenden Künsten tätig sein.Wie viel kann beantragt werden?
Weitere Infos
7.500 €, die für drei aufeinanderfolgende Monate mit 2.500 € pro Monat an Einzelpersonen vergeben werden -
Förderung_ FONDS Darstellende Künste
Global Village Kids im ländlichen Raum
DKFörderfrist:01.10.2023Was wird gefördert?
Kulturelle Bildung
Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 – 18 Jahren in Risikolagen, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden.
Die Fördermodule umfassen dabei kurzfristige Laborvorhaben mit einem Zeitraum von maximal 3 Monaten, bis zu 1-jährige Prozessvorhaben sowie längerfristig angelegte Konzeptionsvorhaben für herausragende und zukunftsweisende Ansätze auf dem Gebiet der Darstellenden Künste und der Kulturellen Bildung, die sich über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren erstrecken können. Innerhalb der Laborförderung sind in der Regel keine Aufführungen vorgesehen. Diese Förderung wird insbesondere Bündnissen ohne Vorerfahrung empfohlen. Nach einer erfolgreichen Laborförderung kann durch ein bereits bestehendes Bündnis eine weiterführende Prozess- oder Konzeptionsförderung beantragt werden. In der Prozessförderung können Aufführungen Bestandteil des Prozesses sein. In der Konzeptionsförderung sollten, gegebenenfalls mehrere, Präsentationen Bestandteil des Arbeitsprozesses sein.
Wer kann sich bewerben?
Bündnisse aus mindestens 3 Partnerinnen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Alle Bündnispartnerinnen müssen als juristische Personen (z.B: Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GmbH etc.) oder GbR organisiert sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteurinnen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartnerinnen sein. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Antragsumme für GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum beträgt mindestens 5.000 € und maximal 100.000 €. Innerhalb der Projektzeiträume für kurz-, mittel- und langfristige Förderungen teilt sich die Antragssumme wie folgt auf:- Für Laborförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 5.000 € und maximal 20.000 €.
- Für Prozessförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 20.000 € und maximal 60.000 €.
- Für Konzeptionsförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 60.000 € und maximal 100.000 €.
Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.
Weitere Infos -
Sonstiges_ Bund
Förderdatenbank des Bundes
SBei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.
Weitere Infos -
Sonstiges_ MWK BW
Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg
SDas Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.
Weitere Infos -
Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT
touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext
S*Informations- und Beratungsangebot für Künstlerinnen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
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touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:
Visa und Aufenthalt
Künstlerstatus und Verträge
Transport und Zoll
Steuern
Projekt- und Reiseförderung
Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
Sie informieren:in Deutschland lebende Künstlerinnen, die Auslandsprojekte planen
Vertreterinnen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
Künstlerinnen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.Kostenlose Beratungen
Weitere Infos
Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei. -
Förderung_ Goethe-Institut
Kulturförderung
SDas Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.
Weitere Infos -
Sonstiges_ Aktion Mensch
Aktion Mensch
SDie Aktion Mensch fördert Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Dazu gibt es unterschiedliche Förderprogramme von Projekt- bis Investitionskostenzuschüssen.
Recht niederschwellig ist die Förderaktion „Noch viel mehr vor“, bei der man bis zu 5.000 Euro pro Projekt für kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten, beantragen kann. Das kann zum Beispiel ein Kinderkochkurs sein, ein Theaterprojekt von Menschen mit und ohne Behinderung, ein inklusives Sportangebot oder ein gemeinsames Sommerfest.
Investitionsfördermöglichkeiten sind barrierefreie Aufzüge, breitere Türrahmen, der Bau einer Rampe, geräumige Küchen, die Installation einer Toilette für RollstuhlfahrerInnen, Leitsysteme für Menschen mit Seh- wie Lernbehinderungen. Der Eigenanteil sollte hier nicht unter 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen.
Weitere Infos -
Förderung_ Kulturstiftung des Bundes
Klima und Nachhaltigkeit
SUm modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.
Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.
Weitere Infos -
Förderung_ Schering-Stiftung
Förderung der Schering-Stiftung
SLebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.
Weitere Infos -
Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste
CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform
DKWissen, wie
Themen der Wissensplattform"Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.
Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:
- Steuern
- Recht
- KSK
- Versicherung
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Projektförderung_ Wüstenrot-Stiftung
Projektförderung der Wüstenrot-Stiftung
SBewerbungsfristen 1.2., 1.4., 1.8., 1.11.:01.11.2022Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben.
Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November
Weitere Infos -
Stipendium
Global Forest Residenz
BKDie Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.
Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.
Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig
Weitere Infos
Die Drittmittelakquise in sechs Schritten…
Recherche potentieller Fördergeber/ innen
Zunächst gilt es, potentielle Mittelgeber/innen zu identifizieren. Verschiedene Plattformen und Verzeichnisse im Internet geben Auskunft über die allgemeine Förderlandschaft. Die Auswahl scheint zunächst überwältigend, aber natürlich müssen die eigenen Chancen mit Blick auf den Aufwand der Akquise jeweils gut abgewogen werden… Weiterlesen
Erstellen einer Projektbeschreibung
Das Herz jedes Antrags ist die Projektbeschreibung. Sie muss die Kernidee ihres Anliegens so anschaulich wie möglich vermitteln. Entscheidungsträger sehen sich häufig mit einer Flut von Anträgen konfrontiert und freuen sich über eine gut strukturierte und konzentrierte Darstellung… Weiterlesen
Erstellen einer Projektkostenkalkulation
Eine stimmige Projektkostenkalkulation berücksichtigt alle wesentlichen finanziellen Aspekte der Durchführung. Sie lässt nicht nur Rückschlüsse auf die Umsetzbarkeit des Projektes zu, sondern zeichnet anhand der einzelnen Kostenpunkte bereits ein Bild des Vorhabens… Weiterlesen
Antragstellung
Nach intensiver Vorbereitung erfolgt schließlich die Antragsstellung. Der korrekten Verwendung entsprechender Formulare und der Einhaltung der jeweiligen Fristen sollten Sie dabei größte Aufmerksamkeit schenken. Im Zweifel gilt es, lieber einmal zu viel bei der ausschreibenden Instanz nachzufragen… Weiterlesen
Abrechnung
Der Aufwand einer korrekten Abrechnung nach Projektabschluss wird häufig unterschätzt. Gerade Zuschüsse aus öffentlichen Fördertöpfen sind in der Regel mit strengen Abrechungsregularien verknüpft. Wer sich frühzeitig informiert und diese von vorne herein mitdenkt, kann sich später viel Zeit und Stress ersparen… Weiterlesen
Kontaktpflege
Einer der weichen Faktoren des Fundraisings, dem häufig zu wenig Beachtung geschenkt wird. Wer langfristig denkt, pflegt den Kontakt mit seinen Förderern, die häufig selbst ein hohes Interesse an der weiteren Entwicklung der von Ihnen unterstützen Projekten und Künstler/ innen haben.… Weiterlesen
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