Drittmittel

Komplexe kulturelle Vorhaben mit hohem Finanzbedarf lassen sich mitunter nur durch einen gut durchdachten Fundraising-Mix realisieren. Neben Eigenanteil und kommunalen Zuschüssen sind es häufig Drittmittel, die über die Umsetzbarkeit eines Vorhabens entscheiden. Mögliche Förderer für die Freien Künste finden sich auf Landes- oder Bundesebene, aber auch im privaten Sektor in Form von Stiftungen, Sponsoren oder Spendern.

Einen Überblick über die Vielzahl der Angebote öffentlicher und privater Fördergeber in Deutschland geben zum Beispiel die Webseiten www.kulturfoerderung.org, www.kulturpreise.de und www.tanzfoerderung.de.

Im Folgenden finden Sie ausgewählte aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber, die für die Freien Künste in Mannheim von besonderer Relevanz sind. Weiter unten erhalten Sie allgemeine Tipps zum Thema Fundraising und zur Antragsstellung.

Aktuelle Ausschreibungen

  • Förderung_ Dachverband Tanz/Bureau Ritter

    Tanzpakt 2025-2030

    DK

    Für den Zeitraum 2025–2030 sind zwei weitere Ausschreibungen im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund vorgesehen. Die gemeinsame Initiative von Kommunen, Ländern und Bund zur Stärkung der Kunstform Tanz in Deutschland soll somit fortgesetzt werden.
    Die für die Antragstellung notwendigen Formulare und verbindlichen Vorlagen werden mit Start des Bewerbungsverfahrens voraussichtlich im Februar 2025 zur Verfügung gestellt.

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  • Fonds_ Kulturstiftung des Bundes

    Kunst und KI

    S

    Mit ihrem Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstlerinnen und -künstler). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung.

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  • Projektförderung_ Stiftung Kulturwerk der VG-Bild-Kunst

    Projektförderung der Berufsgruppe II

    BK
    Bewerbungsfrist:
    15.11.2024

    In den Förderprogrammen der BG II können sich Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Fotografie, Illustration, Grafik und Design (BG II), ebenso Institutionen, Veranstaltungen und Einrichtungen, deren Vorhaben eine kulturell und kulturpolitisch besondere Bedeutung für diese Berufsgruppe haben, um eine Förderung zur Realisierung eines Projekts, einer Publikation oder einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme bewerben. Ebenfalls antragsberechtigt sind Institutionen, Veranstaltungen und Einrichtungen, deren Projekte und Vorhaben für eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitgliedern der Berufsgruppe II von Bedeutung sind.

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  • Projektförderung_ Landesverband Darstellende Künste BW

    Projektförderung LAFT BW

    DK
    Antragsfrist:
    15.11.2024

    Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.

    Die Projektförderung wird ausschließlich für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Somit sind Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen nicht Bestandteil des Antrags. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag. Der Antrag muss jedoch neben einer schlüssigen Projektbeschreibung ein ausgewogenes Finanzierungskonzept beinhalten.

    Die geförderten Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg geben. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.

    Die Antragsfristen sind verbindlich. Anträge für Projektförderungen können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November oder 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden.

    !Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Honoraruntergrenzen-Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)!

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  • Stipendium_ Stiftung Peter Jacobi für Kunst und Design

    Stipendium der Peter Jacobi Stiftung für Kunst & Design 2025

    BK
    Bewerbungsfrist:
    30.11.2024

    Für das Jahr 2025 wird das Stipendium für Kunst ausgeschrieben.

    Das Jahresstipendium fördert die Weiterentwicklung des künstlerischen Werks.
    Das Stipendium ist mit 30.000 Euro dotiert. Mit dem Stipendium verbunden ist die zusätzliche Möglichkeit eines Lehrauftrags, Workshops oder Vortrages im Fachgebiet der Stipendiat*innen an der Fakultät für Gestaltung der Hochschule Pforzheim. Ob der Lehrauftrag vergeben oder nicht vergeben wird, entscheidet die Fakultät für Gestaltung.

    Zur Bewerbung eingeladen sind Künstler:innen, die einige Jahre nach dem Studienabschluss an einer Kunsthochschule ihr überzeugendes künstlerisches Werk entwickelt haben und bereits eine vielfältige, auch eventuell internationale Ausstellungstätigkeit vorweisen können.

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  • Stipendium_ Akademie der Künste, Berlin

    Studio für Elektroakustische Musik

    M
    Bwerbungsfrist:
    30.11.2024

    Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste, Berlin fördert neue Initiativen und inspirierende Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.
    Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat:innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten zu bewerben. Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November.

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  • Sonstiges_ European Commission

    Culture Moves Europe

    S
    Bewerbungsfrist:
    30.11.2024

    Culture Moves Europe ist das Förderprogramm der EU, das die Mobilität von Künstler:innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen fördert.

    Individuelle Mobilitätsförderung
    Gefördert werden Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in den 40 Creative Europe Ländern, die mindestens 18 Jahre alt und in einem der teilnehmenden Sektoren aktiv sind. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um ein Projekt mit einem Partner in einem anderen Creative Europe Land durchzuführen. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu fünf Personen.

    Einzelpersonen können zwischen sieben und 40 Tage reisen, Gruppen zwischen sieben und 14 Tage.
    Nicht gefördert werden Projekte im Kontext von formeller Bildung sowie Reisen, die lediglich dazu dienen, bereits bestehende Werke zu präsentieren, z. B. im Rahmen von Ausstellungen oder Konzerten.

    Die Ausschreibung ist ein sogenannter „rolling call“ – die Bewerbungen werden monatlich gesichtet und Förderungen direkt anschließend vergeben.

    Culture Moves Europe wird durch das Programm Kreatives Europa KULTUR der Europäischen Union finanziert und durch das Goethe-Institut umgesetzt.

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  • Projektförderung_ Musikfonds

    Kleine Projektförderung

    M
    Bewerbungsfrist:
    30.11.2024

    Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

    Bei der kleinen Projektförderung können relativ kurzfristig bis maximal 3.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es sechs Einreichungsfristen: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember.
    Ungefähr zwei Wochen nach der Einreichungsfrist werden die Förderentscheidungen der 2-Personen-Jury bekannt gegeben.

    Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

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  • Förderung_ Mannheimer Bündnis für ein Zusammenleben in Vielfalt

    Kooperationsprojekte im Jahr 2025 – Zusammenleben in Vielfalt

    S
    Antragsfrist:
    30.11.2024

    Im Rahmen der vorgesehenen Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2025 können ab sofort Anträge für Kooperationsprojekte (Vielfaltskooperationen) gestellt werden, die in Mannheim 2025 einen Beitrag zur Umsetzung der Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt leisten. Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30.11.2024. Im Rahmen der Ausschreibung sind insbesondere Projektanträge willkommen, die einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Begegnung und des konstruktiven Austausches sowie zum positiven Erleben der Werte der Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt leisten.

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  • Sonstiges_ Kulturstiftung des bundes

    pik - Programm für inklusive Kunstpraxis

    S
    Bewerbungsfrist:
    13.12.2024

    Das Programm „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen.

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  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Mentoringprogramm für Disabled Leadership

    S
    Bewerbungen einreichen:
    13.12.2024

    Das spartenübergreifende Mentoring-Programm für Disabled Leadership unterstützt Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen als Mentees auf ihrem Weg, sich für Leitungspositionen in Kulturprojekten und -einrichtungen aller Sparten zu qualifizieren. Fehlende Aufstiegschancen sollen auf diese Weise ausgeglichen und neue Leitungsmodelle diskutiert werden.

    Das Programm ist offen für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die als Künstlerinnen und Künstler tätig sind oder in kunstnahen Arbeitsfeldern wie Kuration, Dramaturgie oder Kunstpädagogik arbeiten.

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  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: Amateur- und Nachwuchsensembles

    M
    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik und Nachhaltigkeit: Zusammen mit Ensembles, Chören, Orchestern, Musiker*innen im europäischen Ausland musizieren, sich besser kennen lernen, austauschen und dem Thema Nachhaltigkeit verpflichten, dafür steht die Projektförderung GRÜN UNTERWEGS. Gefördert werden Amateur- und Nachwuchsensembles mit künstlerischem Lebensmittelpunkt in Deutschland, die sich dem Klimaschutz verpflichtet fühlen und ihre Musikreisen nachhaltig und klimaneutral gestalten wollen.

    Die Förderung beträgt 25 Euro am Tag pro aktiver Teilnehmerin / aktivem Teilnehmer. Zusätzlich gibt es einen Pauschalbetrag von 1000 Euro für Planung, Kommunikation und Medienarbeit.

    Voraussetzungen:

    • Hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
    • Realisierung ohne Flugreise
    • Schwerpunkt der Reise auf Nachhaltigkeit und musikalischem Austausch mit Partner*innen vor Ort
    • Reisedauer mindestens fünf und maximal zehn Tage

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

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  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: professionelle Musiker:innen

    M
    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik & Nachhaltigkeit: Das Pilotprojekt lädt professionelle Musiker:innen ein, nachhaltige Konzepte zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen. Wir fördern nachhaltige und ressourcenschonende Musikreisen innerhalb Europas mit einer Pauschalsumme für alle anfallenden Kosten wie Bahntickets, Unterkunft, Verpflegung, Technik und Ausrüstung.

    Einzelkünstler:innen: 150 Euro/Tag
    Gruppen: 150 Euro/Tag für eine Person, 100 Euro/Tag für bis zu drei weitere aktiv beteiligte Künstler:innen.

    Die Tour dauert mindestens zehn und höchstens 21 Tage.
    Die Anzahl der geförderten Personen beschränkt sich auf maximal vier Personen.
    Es werden nur Vorhaben gefördert, die ohne Flugreisen realisiert werden können

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

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  • Förderung_ NEXT MANNHEIM

    Bandsupport

    M
    Bewerbungsfrist:
    31.12.2024

    Ziel ist die Förderung von jungen Bands aller Musikgenres aus der Region Rhein-Neckar und die Integrierung in die Mannheimer Musikszene. Von wöchentlichen Coachings im Proberaum über schweißtreibende Performancetrainings bis zur Identitätsfindung hin zu einem professionellen Fotoshooting und Musikvideo werden die Newcomer intensiv auf das Bandleben vorbereitet und in ihrer Entwicklung aktiv und individuell unterstützt.

    Bandsupport Mannheim startete im Jahr 2012 und ist ein gemeinsames Programm von NEXT MANNHEIM und der Jugendförderung des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt in Kooperation mit den städtischen Jugendhäusern Herzogenried, Vogelstang und Waldpforte, der städtischen Musikschule und dem Jugendkulturzentrum forum. Das Projekt wird vom Kulturamt der Stadt Mannheim gefördert.

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  • Preise_ Landeshauptstadt Stuttgart

    Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart

    M
    Bewerbungsfrist:
    31.12.2024

    Komponist:innen mit Wohnsitz in Deutschland können sich ab dem 15. September 2024 bis zum 31. Dezember 2024 mit maximal zwei kompositorischen Arbeiten für den Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart 2025 bewerben. Der Preis wird offen ausgeschrieben, Vorgaben für Genres oder Besetzungen bestehen nicht.

    Mit insgesamt 20.000 Euro dotiert, kann der Kompositionspreis in bis zu drei Teilen vergeben werden. Verbunden mit dem Preisgeld ist außerdem eine Aufführung der ausgezeichneten Werke im Rahmen der Preisverleihung, die bei ECLAT Festival Neue Musik Stuttgart 2026 stattfindet.

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  • Fonds_ Institut français, französisches Kulturministerium und Goethe-Institut

    Fonds PERSPEKTIVE

    BK
    Bewerbungsfrist:
    05.01.2025

    OPEN CALL – Fonds PERSPEKTIVE Kooperation Bildende Kunst 2025

    Der 2014 initiierte Fonds PERSPEKTIVE ist eine Kooperation des Büros für Bildende Kunst des Instituts français Deutschland und des Goethe-Instituts. Er ermöglicht die Entwicklung kooperativer und transnationaler künstlerischer Initiativen zwischen deutschen und französischen Szenen und fördert so einen bereichernden europäischen Dialog. Der Fonds unterstützt Institutionen und Kulturschaffende, die binationale Kooperationsprojekte umsetzen, d.h. gemeinsame Projekte entwickeln, die eine Präsentation in Frankreich und eine Präsentation in Deutschland beinhalten. Die Projekte können die Form von Ausstellungen, aber auch von Konferenzen, Symposien, Wanderworkshops annehmen, die sich in ihrer Form in beiden Ländern unterscheiden können. Auch partizipative Formate wie Festivals, Performances oder Vermittlungsprojekte, die von Kunst- oder Kulturschaffenden initiiert werden, sind eingeladen, sich zu bewerben.

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  • Projektförderung_ ArsVersa Kunst-Stiftung

    ArsVersa Kunst-Stiftung

    BK
    Bewerbungsfrist:
    28.02.2025

    Die ArsVersa Kunst-Stiftung fördert herausragende Projekte und innovative Konzepte der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei und deren Grenzbereiche wie der Objektkunst oder der medientechnischen, künstlerischen Bildgestaltung. Der Vorstand der ArsVersa Kunst-Stiftung entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen. Die Antragsfristen für eine Förderung sind der 28. Februar und der 31. August.

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  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Modelle für Kulturinstitutionen von morgen (AT)

    S

    Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“ (AT) lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.

    In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.

    Anträge sind möglich, sobald die Fördergrundsätze mit den Antragsvoraussetzungen voraussichtlich Anfang 2025 veröffentlicht wurden.

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  • Sonstiges_ next mannheim

    FuturRaum Mannheim

    S

    NEXT Mannheim möchte Akteur*innen bei der Suche und Vermittlung von Zwischennutzungen unterstützen, um Potenzialräume zu nutzen und mögliche Fragestellungen zum Thema Zwischennutzung zu klären.

    Zur Erreichung dieser Ziele werden Leerstände gesichtet, Vermieter*innen gezielt angesprochen, Nutzungsideen zu räumlichen Gegebenheiten abgeglichen, sodass ein Nutzungsmix im Sinne des Gesamtprojekts generiert werden kann. Kommunikative Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Stadtverwaltung und dem Stadtmarketing.

    Neben der Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten soll außerdem mit kreativen Formaten (Praxiswerkstätten, Workshops, Festival, Wissensformate…) ein Rahmen geschaffen werden, um einerseits Wissen sowie Akteur*innen und Räume/Vermietende zu vermitteln und andererseits Ansätze für die Zukunft der Innenstadt gemeinschaftlich zu erproben.

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  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Transkontinentale Partnerschaften

    S

    Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.

    Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:

    • 2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
    • 2025: Durchführung von Rechercheprojekten
    • 2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
    • 2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften

    Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.

    Die Kulturstiftung des Bundes plant im Jahr 2024 eine bundesweite öffentliche Ausschreibung für das Programmmodul Recherchen. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller Sparten sowie freie Gruppen in Deutschland und den Förderregionen des nichteuropäischen Auslands. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Bund

    Förderdatenbank des Bundes

    S

    Bei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ MWK BW

    Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg

    S

    Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT

    touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext

    S

    *Informations- und Beratungsangebot für Künstlerinnen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
    **
    touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
    Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.

    touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:

    Visa und Aufenthalt
    Künstlerstatus und Verträge
    Transport und Zoll
    Steuern
    Projekt- und Reiseförderung
    Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
    Sie informieren:

    in Deutschland lebende Künstlerinnen, die Auslandsprojekte planen
    Vertreter
    innen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
    Künstler
    innen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
    Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.

    Kostenlose Beratungen
    Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Goethe-Institut

    Kulturförderung

    S

    Das Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Kulturstiftung des Bundes

    Klima und Nachhaltigkeit

    S

    Um modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.

    Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Schering-Stiftung

    Förderung der Schering-Stiftung

    S

    Lebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste

    CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform

    DK

    Wissen, wie
    Themen der Wissensplattform

    "Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.

    Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:

    • Steuern
    • Recht
    • KSK
    • Versicherung
    Weitere Infos
  • Stipendium_ Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

    Stipendien des Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

    L

    Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können für literarische Projekte Arbeitsstipendien zwischen 1000 € und 3000 € erhalten. Eine unabhängige Jury, die in der Regel alle zwei Monate tagt, entscheidet über die Vergabe nach einem Punktesystem.

    Stipendiat:innen werden automatisch in die Autorenliste für Lesungen aufgenommen und können Lesungsförderung beantragen.

    Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt aber keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag in der kalendarisch nächsten Jurysitzung verhandelt wird. Es können je nach Antragsaufkommen bis zu drei Monate bis zum Juryvotum vergehen.

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  • Stipendium

    Global Forest Residenz

    BK

    Die Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.

    Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.

    Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig

    Weitere Infos

Die Drittmittelakquise in sechs Schritten…

Recherche potentieller Fördergeber/ innen

Zunächst gilt es, potentielle Mittelgeber/innen zu identifizieren. Verschiedene Plattformen und Verzeichnisse im Internet geben Auskunft über die allgemeine Förderlandschaft. Die Auswahl scheint zunächst überwältigend, aber natürlich müssen die eigenen Chancen mit Blick auf den Aufwand der Akquise jeweils gut abgewogen werden… Weiterlesen

Erstellen einer Projektbeschreibung

Das Herz jedes Antrags ist die Projektbeschreibung. Sie muss die Kernidee ihres Anliegens so anschaulich wie möglich vermitteln. Entscheidungsträger sehen sich häufig mit einer Flut von Anträgen konfrontiert und freuen sich über eine gut strukturierte und konzentrierte Darstellung… Weiterlesen

Erstellen einer Projektkostenkalkulation

Eine stimmige Projektkostenkalkulation berücksichtigt alle wesentlichen finanziellen Aspekte der Durchführung. Sie lässt nicht nur Rückschlüsse auf die Umsetzbarkeit des Projektes zu, sondern zeichnet anhand der einzelnen Kostenpunkte bereits ein Bild des Vorhabens… Weiterlesen

Antragstellung

Nach intensiver Vorbereitung erfolgt schließlich die Antragsstellung. Der korrekten Verwendung entsprechender Formulare und der Einhaltung der jeweiligen Fristen sollten Sie dabei größte Aufmerksamkeit schenken. Im Zweifel gilt es, lieber einmal zu viel bei der ausschreibenden Instanz nachzufragen… Weiterlesen

Abrechnung

Der Aufwand einer korrekten Abrechnung nach Projektabschluss wird häufig unterschätzt. Gerade Zuschüsse aus öffentlichen Fördertöpfen sind in der Regel mit strengen Abrechungsregularien verknüpft. Wer sich frühzeitig informiert und diese von vorne herein mitdenkt, kann sich später viel Zeit und Stress ersparen… Weiterlesen

Kontaktpflege

Einer der weichen Faktoren des Fundraisings, dem häufig zu wenig Beachtung geschenkt wird. Wer langfristig denkt, pflegt den Kontakt mit seinen Förderern, die häufig selbst ein hohes Interesse an der weiteren Entwicklung der von Ihnen unterstützen Projekten und Künstler/ innen haben.… Weiterlesen