Herzlich Willkommen auf der Website von ART UP.

Künstler:innen und Kulturschaffende der kommunalen Freien Szene Mannheims finden hier Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungs- und Fördertätigkeit des Kulturamtes der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden nützliche Informationen zu aktuellen Ausschreibungen weiterer potentieller Mittelgeber bereit gestellt.

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KUNST, KULTUR UND NACHHALTIGKEIT

Die Veranstaltungsreihe Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit wird in 2025 fortgesetzt. Zu Gast in der Reihe waren bislang:

2021 - Adrienne Goehler mit einem Impulsvortrag zum Thema "Ästhetik und Nachhaltigkeit"
2022 - Nicola Bramkamp mit einem Impulsvortrag zum Thema "Mit Kunst die Welt retten"
2023 - Carlsson Richard Kemena (Deutsches Theater Göttingen) und Martina Dietrich (Sinnovation) in einem Podiumsgespräch zum Thema "Gemeinwohlökonomie in Kunst und Kulturbetrieben".
2024 - Manuel Rivera mit einem Impulsvortrag zum Thema "Unruhige Standortbestimmungen: Die Künste in der ökologischen Krise"

-> Informationen und Literaturempfehlungen zum Thema Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit findet Ihr im Menü unter Weiterbildung


Aktuelles

  • Workshop_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    ART UP Workshop-Angebote 2025

    S

    Auch in 2025 lädt das Kulturamt der Stadt Mannheim in seiner ART UP Qualifikationsreihe regelmäßig Experten:innen unterschiedlichster Disziplinen nach Mannheim ein, die ihr Wissen im Rahmen von Workshops, Vorträgen und anderen Formaten mit der kommunalen Kunst- und Kulturszene teilen.

    Folgende Veranstaltungen sind für 2025 in Planung:

    • Die Bedeutung der Kultur für das Thema Nachhaltigkeit, Vortrag des Netzwerks nachhaltige Kultur, 17.5.2025, Ort: U-Halle, Spinelli
    • Barrierefrei veranstalten, Workshop im Mai 2025, Ort: N.N.
    • Überblick Kulturfördermittel, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Selbstständigkeit in den freien Künsten, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Art Up Diskurs: Kunst und Demokratie, Impulsvortrag im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Feedbackmethoden, Workshop im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
    • Art Up Diskurs: Kunst, Kultur und Nachhaltigkeit, Impulsvortrag im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
    Weitere Infos
  • Information_ Kulturamt Mannheim/Dezernat II // 24.03.2025

    Bericht: Dialogveranstaltung mit BM Thorsten Riehle

    S

    Nachbericht: Dialogveranstaltung
    WAS TREIBT EUCH UM? – Herzliche Einladung zum Gespräch mit Bürgermeister Thorsten Riehle

    24. März 2025

    Weiterlesen
  • Projektförderung_ Landesverband Darstellende Künste BW

    Projektförderung LAFT BW

    DK
    Antragsfrist:
    15.05.2025

    Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.

    Die Projektförderung wird ausschließlich für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Somit sind Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen nicht Bestandteil des Antrags. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag. Der Antrag muss jedoch neben einer schlüssigen Projektbeschreibung ein ausgewogenes Finanzierungskonzept beinhalten.

    Die geförderten Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg geben. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.

    Die Antragsfristen sind verbindlich. Anträge für Projektförderungen können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November oder 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden.

    Weitere Infos
  • Fonds_ Goethe-Institut

    Internationaler Koproduktionsfonds

    DK
    Bewerbungsfrist:
    15.05.2025

    Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.

    Gefördert werden professionell arbeitende Künstler:innen sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen

    Weitere Infos
  • Förderung_ Initiative Musik

    APPLAUS-Award

    M
    18 Uhr, Bewerbungsfrist:
    22.05.2025

    Für den APPLAUS können sich Betreiber:innen von Livemusikspielstätten sowie regionale Veranstalter:innen über das Online-Bewerbungstool in insgesamt sechs Kategorien bewerben. Ausgezeichnet wird jeweils das Vorjahr.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Stiftung Kunstfonds

    Kunstfonds Werkverzeichnung

    BK
    Einreichfrist:
    31.05.2025

    Das Förderprogramm KUNSTFONDS Werkverzeichnung fördert die digitale Dokumentation künstlerische Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind.
    Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, sowie deren Rechtsnachfolger:innen.

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Philip Morris GmbH

    Powered by Philip Morris Award

    S
    Bewerbungsfrist:
    31.05.2025

    Der Powered by Philip Morris Award unterstützt gemeinnützige Organisationen, die sich mit neuen Ideen, Initiativen und Projekten für den Zusammenhalt in einer freien und offenen Gesellschaft starkmachen. Er wird jährlich in den Kategorien KULTUR, GESELLSCHAFT und ZUKUNFT ausgeschrieben. Mit dem Preisgeld in Höhe von insgesamt 150.000 Euro wollen wir gesellschaftliche Teilhabe stärken und neue Bildungsmöglichkeiten schaffen. In jeder Kategorie wird ein Projekt mit 50.000 Euro gefördert.

    KULTUR
    Wir glauben an die Kraft der Künste und fördern Initiativen und Projekte, die die Verständigung zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebensbereichen stärken. Angesprochen sind Initiativen mit Projektideen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Initiativen und Projekte sind ausdrücklich zur Bewerbung zugelassen.

    Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate und erstreckt sich vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
    Berücksichtigt werden sowohl neue Vorhaben, die im Rahmen des Förderzeitraums realisiert werden sollen, als auch bereits vor dem 1. Januar 2026 bestehende Initiativen und Projekte, die während des Förderzeitraums weiterentwickelt oder skaliert werden sollen.

    Entstanden ist der Powered by Philip Morris Award aus den beiden Auszeichnungen "The Power of the Arts" und "Power for Democracy" von Philip Morris.

    Der Powered by Philip Morris Award ist eine Initiative der Philip Morris GmbH in Zusammenarbeit mit der International Giving Foundation des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband, BOROS und politik-digital.

    Vom 23. April bis zum 31. Mai 2025 können sich Initiativen mit Ihrer Projektidee bewerben.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Deutscher Literaturfonds

    Fördermodul für Dramatiker:innen

    L
    Bewerbungsfrist:
    31.05.2025

    Der Deutsche Literaturfonds möchte die Dramatik als eigene Literaturgattung nachhaltig fördern.

    Stückaufträge durch professionelle Theater sind für Theaterautorinnen und -autoren unverzichtbar und ein entscheidender Motor der Gegenwartsdramatik. Im Idealfall sichern sie den Schreibenden durch ein angemessenes Honorar für mehrere Monate Existenz und Beruf und versprechen gleichzeitig durch die bereits avisierte Premiere dem Publikum die Möglichkeit, sich mit wichtigen und neuen Themen, Gedankenwelten und literarisch-theatralen Formen auseinandersetzen zu können. In finanziell angespannten Zeiten möchte der Deutsche Literaturfonds die deutschsprachige Gegenwartsdramatik stärken, indem er beauftragte Autorinnen und Autoren gesondert fördert.

    Gefördert werden ausschließlich eigenständige, nachspielbare Theaterstücke.

    Die Fördersumme beträgt EUR 8.000.

    Bewerbungen sind einmal im Jahr möglich: bis zum 31. Mai für die Vergabesitzung im Herbst.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Zentrum für kulturelle Teilhabe

    Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.

    S
    Bewerbungsfrist:
    30.06.2025

    Mit dem Kooperationsprojekt „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ unterstützen die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) die Weiterentwicklung von mehr inklusiver Teilhabe in Kultureinrichtungen im Land.

    Ab September 2025 startet die zweite Runde des Programms. Ab sofort können sich Kultureinrichtungen aus Baden-Württemberg bewerben, die der Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ FONDS Darstellende Künste

    XZLLNZ

    DK
    Antragsfrist:
    15.07.2025

    Mit dem Sonderprogramm XZLLNZ ermöglicht der Fonds Darstellende Künste professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, die in den vergangenen Jahren herausragende künstlerische Handschriften und wegweisende ästhetische Formsprachen in den bundesweit und international strahlenden Freien Darstellenden Künsten entwickelt haben, eine größere Neuproduktion bzw. Inszenierung in Koproduktion mit bzw. an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater.

    Was wird gefördert?
    Befördert werden projektbezogene, künstlerische Prozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung einer künstlerisch exzellenten Neuproduktion in den Darstellenden Künsten steht. Die Premiere (und ggf. auch zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen am Ort der Premiere) an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater mit Ensemble- und/oder Repertoirebetrieb ist in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm XZLLNZ. Darüber hinaus können Gastspiele an anderen Orten Bestandteil des Vorhabens sein.

    Wer kann beantragen?
    Langjährig (mind. 5 Jahre) professionell frei produzierende Künstlerinnen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u. a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus sowie spartenübergreifend/interdisziplinär) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland bzw. deutsche Stadt- und Staatstheater, die mit ebensolchen Künstlerinnen/-gruppen eine Kooperationsabsicht vorweisen können.

    Wie viel kann beantragt werden?
    Die Antragssumme beträgt mindestens 125.000 € und maximal 200.000 €.
    Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 100% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen. In der Regel sind Eigenmittel der Stadt- und Staatstheater öffentliche Mittel, die als notwendige Kofinanzierung eingebracht werden können.
    Sollte ein Theater bzw. Produktionshaus oder Festival der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in Deutschland die beantragte Produktion als Gastspielort mit mind. 2 Aufführungen präsentieren und/oder koproduzieren, so kann sich im Rahmen des Projekts zur Realisierung dieser weiteren Aufführungen die Maximalantragssumme auf 250.000 € erhöhen.

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Kulturstiftung des Bundes

    Allgemeine Projektförderung

    S
    Einsendeschluss:
    31.07.2025

    Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

    Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

    Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

    Antragsschlüsse: 31.7.2025 & 31.1.2026

    Weitere Infos
  • Förderung_ Dachverband Tanz/Bureau Ritter

    Tanzpakt 2025-2030

    DK
    Antragsschluss:
    22.09.2025

    Ausschreibung Förderperiode 2025–2030

    Nachdem die Fortsetzung der Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beschlossen wurde, können Tanzschaffende ab dem 1. April 2025 Anträge für die neue Förderrunde des Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund stellen.

    Neben der Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen, bieten die Trägerinstitutionen zwei Online-Termine an, bei denen sie das Programm vorstellen und Fragen rund um die Antragstellung beantworten:

    Digitale bundesweite Infoveranstaltungen
    4. April 2025, 11:00 – 12:00 Uhr (in deutscher Lautsprache und DGS)
    28. April 2025, 16:00 – 17:00 Uhr (in englischer Lautsprache)

    Es wird um Anmeldung über das Formular auf www.tanzpakt.de gebeten. Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal, zu dem man ebenfalls über die Webseite des Förderprogramms gelangt.

    Ausschreibung 2025
    Bewerbungsstart: 1. April 2025
    Antragsschluss: 22. September 2025, 18 Uhr
    Juryentscheidung: November 2025
    Projektstart: ab 15. November 2025 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
    Projektende: spätestens 30. Juni 2030

    Die Jury steht bereits fest und setzt sich aus Angela Alves, Carmen Kovacz, Sebastian Matthias und Katharina von Wilcke zusammen.

    Die Antragsdeadline der fünften Förderrunde ist für Frühjahr 2027 geplant – das genaue Datum wird rechtzeitig auf der Webseite und im Newsletter veröffentlicht.

    Das Förderprogramm wird in kooperativer Trägerschaft von Bureau Ritter (Träger Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (Träger Kulturpolitischer Dialog) realisiert. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. TANZPAKT Stadt-Land-Bund ermöglicht langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte und richtet sich an Künstler:innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke.

    Antragsberatung und Informationen zur Förderung
    Riccarda Herre & Isabel Niederhagen
    Projektleitung Förderfonds
    Bureau Ritter gUG
    Crellestraße 29-30, 10827 Berlin
    tanzpakt@bureau-ritter.de

    Weitere Infos
  • Förderung_ Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT)

    Förderprogramm "Weiterkommen!"

    S
    Antragsfrist:
    30.09.2025

    Mit seinem Förderprogramm stellt sich das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) als Partner vor, der Kultureinrichtungen, Künstler:innen und Vermittler:innen berät, begleitet und fördert.

    Auch in der aktuellen Runde soll »Weiterkommen!« Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Was brauchen Sie als Team, um gemeinsam von Beginn an zu konzipieren und dann zu kollaborieren? Welche Perspektiven möchten gestärkt werden, um gemeinsam mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und es aktiv mitzugestalten?

    »Weiterkommen!« richtet sich an Kunst- und Kultureinrichtungen und weitere Akteur:innen der Kunst- und Kulturszene in Baden-Württemberg. Das Programm soll sie dabei unterstützen, an einem Vermittlungskonzept und/oder künstlerischen Vorhaben (weiter) zu arbeiten. Ziel ist es, die Akteur*innen zu stärken, zu vernetzen und dabei neue Prozesse für Vermittlung und mehr Kulturelle Teilhabe anzustoßen.

    Weitere Infos