Künstler:innen und Kulturschaffende der kommunalen Freien Szene Mannheims finden hier Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungs- und Fördertätigkeit des Kulturamtes der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden nützliche Informationen zu aktuellen Ausschreibungen weiterer potentieller Mittelgeber bereit gestellt.
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KUNST, KULTUR UND NACHHALTIGKEIT
Die Veranstaltungsreihe Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit wird in 2025 fortgesetzt. Zu Gast in der Reihe waren bislang:
2021 - Adrienne Goehler mit einem Impulsvortrag zum Thema "Ästhetik und Nachhaltigkeit"
2022 - Nicola Bramkamp mit einem Impulsvortrag zum Thema "Mit Kunst die Welt retten"
2023 - Carlsson Richard Kemena (Deutsches Theater Göttingen) und Martina Dietrich (Sinnovation) in einem Podiumsgespräch zum Thema "Gemeinwohlökonomie in Kunst und Kulturbetrieben".
2024 - Manuel Rivera mit einem Impulsvortrag zum Thema "Unruhige Standortbestimmungen: Die Künste in der ökologischen Krise"
-> Informationen und Literaturempfehlungen zum Thema Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit findet Ihr im Menü unter Weiterbildung
Auch in 2025 lädt das Kulturamt der Stadt Mannheim in seiner ART UP Qualifikationsreihe regelmäßig Experten:innen unterschiedlichster Disziplinen nach Mannheim ein, die ihr Wissen im Rahmen von Workshops, Vorträgen und anderen Formaten mit der kommunalen Kunst- und Kulturszene teilen.
Folgende Veranstaltungen sind für 2025 in Planung:
Die Bedeutung der Kultur für das Thema Nachhaltigkeit, Vortrag des Netzwerks nachhaltige Kultur, 17.5.2025, Ort: U-Halle, Spinelli
Barrierefrei veranstalten, Workshop im Mai 2025, Ort: N.N.
Überblick Kulturfördermittel, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
Selbstständigkeit in den freien Künsten, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
Art Up Diskurs: Kunst und Demokratie, Impulsvortrag im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
Feedbackmethoden, Workshop im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
Art Up Diskurs: Kunst, Kultur und Nachhaltigkeit, Impulsvortrag im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
Für den Zeitraum 2025–2030 sind zwei weitere Ausschreibungen im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund vorgesehen. Die gemeinsame Initiative von Kommunen, Ländern und Bund zur Stärkung der Kunstform Tanz in Deutschland soll somit fortgesetzt werden.
Die für die Antragstellung notwendigen Formulare und verbindlichen Vorlagen werden mit Start des Bewerbungsverfahrens voraussichtlich im Februar 2025 zur Verfügung gestellt.
Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden
Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.
Zuschüsse zu Projekten, Wiederaufnahmen und Gastspielen ab dem zweiten Quartal des laufenden Jahres (bis spätestens 31.12.) können bis zum 31. März jeden Jahres beim Kulturamt beantragt werden. Ebenso können Projekte im Spätjahr des laufenden Jahres gefördert werden, sofern freigewordene Restmittel zu Verfügung stehen.
Die Anträge müssen in Papierform mit Originalunterschrift eingehen!
In einer Sitzung im April berät das Fachteam des Kulturamtes über die Gewährung der Zuschüsse für Projekte die ab dem zweiten Quartal bis Ende des Jahres realisiert werden.
Als Vermittlungsförderung können Projekte, Initiativen und Publikationen zur Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur mit Mitteln der Projektförderung bezuschusst werden.
Gefördert werden u. a.:
Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen
Überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland
Bundesweit bedeutende Initiativen
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
Spaltmaße – Vermessungen aus Alltag und Gesellschaft.
Die Jürgen Ponto-Stiftung zur Förderung junger Künstler vergibt fünf Literatur-Stipendien an deutschsprachige Autor:innen, die nicht älter als 35 Jahre sind, noch kein literarisches Debüt vorgelegt haben und insofern nicht verlagsgebunden sind.
Die Stipendien haben eine Laufzeit von Juli bis Dezember 2025. Sie sind mit 1.000 Euro pro Monat dotiert und unterstützen ausgewählte Autor:innen bei ihrer Beschäftigung mit ihren aktuellen Literaturprojekten. Zusätzlich stellt die Stiftung ihren Stipendiat:innen erfahrene Autor:innen oder Mentor:innen aus renommierten Verlagen und Agenturen beratend zur Seite. Die Stipendien sind nicht residenzgebunden.
Am Ende des Förderzeitraums wird die Einreichung eines Essays erwartet, der sich zu einem von der Stiftung genannten gesellschaftspolitischen Thema äußert. In diesem Jahr lautet es Dichtung und Wahrheit. Von Fakten, Fiktion und Fake News.
Bundesweite Netzwerke für Produktions- und Aufführungsorte, langjährig erfolgreich arbeitende Verbände sowie Festivals zu fördern, stärkt den überregionalen und spartenübergreifenden Dialog. Mit der Netzwerkförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste kooperative Projektvorhaben zwischen den vielgestaltigen Strukturen und Akteur*innen in den Freien Darstellenden Künsten.
Ziel des Programms ist es, den bundesweiten Austausch in den Freien Darstellenden Künsten zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer sowie für Debatten und Orientierung in Themen der Transformation zu verwirklichen und auszubauen.
Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten.
Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele oder anderweitiges künstlerisches Rahmenprogramm.
Der Sparda Jazz Award wurde 2012 von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda Bank West ins Leben gerufen und wird jährlich durchgeführt. Der Nachwuchswettbewerb richtet sich an junge Jazzmusiker*innen im Alter von 16 bis 29 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und noch bei keinem großen Plattenlabel unter Vertrag stehen.
Der Sparda Jazz Award findet am 6. und 7. Juni 2025 als Open-Air-Veranstaltung im Rahmen des Lovebird Festivals in Düsseldorf statt.
Neben attraktiven Geldpreisen werden alle drei Prämierten aktiv in die Pressearbeit des Lovebird Festivals Düsseldorf eingebunden und sie erhalten einen professionellen Mitschnitt ihres Live-Auftritts für eigene Promotionsmaßnahmen.
Von Juli 2024 bis Juni 2027 bietet Un-Label jährlich drei bis vier Kulturorganisationen eine umfassende Qualifizierung zur Umsetzung ihres inklusiven Öffnungsprozesses. Das Programm findet im Rahmen des bundesweiten Projektes Access Maker – Innovationshub statt.
Zielsetzungen sind die Vermittlung von faktischem Wissen, Sensibilisierung und praktische Anwendungen im eigenen Kontext.
Das Angebot berücksichtigt unterschiedliche Aspekte und Bereiche einer Kulturorganisation. Um den Transformationsprozess ganzheitlich und nachhaltig zu implementieren, orientiert es sich an den fünf Säulen der Kulturarbeit: Programm, Personal, Publikum, PR und Partnerinnen. Als Team von Beraterinnen mit verschiedenen Behinderungsperspektiven und Expert*innen der inklusiven Kulturarbeit unterstützt Un-Label Kulturorganisationen in diesem Prozess.
Für die erste Runde des Qualifizierungsprogrammes von Juli 2024 bis Juni 2025 wurden PACT Zollverein (Essen), Lichthof Theater (Hamburg) und die Landesbühnen Sachsen (Radebeul) ausgewählt.
Der Projektzeitraum für das zweite Jahr läuft von Juli 2025 bis Juni 2026, für das dritte Jahr von Juli 2026 bis Juni 2027.
Die Bewerbungsfrist der 2. Projektrunde ist der 10.4.2025.
Mit ihrem Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstlerinnen und -künstler). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Livemusikförderung des Kulturamtes richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter*innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren. Sie können bis zum 30.04.2025 einen Antrag stellen
Die Pflege und Bewahrung der Kunst- und Kulturlandschaft gehört zu einer lebenswerten Gesellschaft. Aus diesem Grund fördert die Baden-Württemberg Stiftung gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kunstfonds. Die Bandbreite reicht von Konzerten und bedeutenden Theaterproduktionen bis hin zu hochkarätigen Ausstellungsvorhaben.
Viele Kultureinrichtungen in Deutschland arbeiten inzwischen verstärkt mit internationalen Partnern zusammen. Dabei wächst der Anspruch, diese Partnerschaften fairer und nachhaltiger zu gestalten. Neben der gemeinsamen künstlerischen Arbeit wird es immer wichtiger, in einen Dialog über unterschiedliche Erwartungen, Ressourcen und komplexe Entscheidungsprozesse zu gehen. Wie treffen etwa deutsche und internationale Theatermacherinnen gemeinsam eine Auswahl von Stücken, wenn viele Stoffe bisher nie für eine Bühne adaptiert wurden? Wie können Ausstellungsarchitekten voneinander lernen, wenn bestimmte Standards ihrer Arbeit voneinander abweichen? Wie wird das Budget verwaltet, wer hält die Rechte an gemeinsamen Werken? Wie nähert man sich an, wenn Nachhaltigkeit unterschiedlich verstanden wird? Und wie kann eine Kultur der Offenheit und des Verständnisses gelebt werden?
Eine wichtige Ressource für diese Prozesse ist ausreichend Zeit. Um Kultureinrichtungen in Deutschland zu ermöglichen, neue Partner im außereuropäischen Ausland zu finden und langfristige künstlerische Projekte umzusetzen, hat die Kulturstiftung des Bundes das Programm WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften (vormals: Transkontinentale Partnerschaften) entwickelt.
Die Allgemeine Projektförderung ist ein Förderprogramm für partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.
Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler:innen und/oder Nicht-Akademiker:innen sind ausdrücklich willkommen. Einen Antrag stellen können Vereine, Initiativen, GbRs, private Stiftungen etc.
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt: 1. Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres 2. Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September
Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.
Die Projektförderung wird ausschließlich für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Somit sind Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen nicht Bestandteil des Antrags. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag. Der Antrag muss jedoch neben einer schlüssigen Projektbeschreibung ein ausgewogenes Finanzierungskonzept beinhalten.
Die geförderten Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg geben. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Die Antragsfristen sind verbindlich. Anträge für Projektförderungen können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November oder 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden.