Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen potentieller Mittelgeber

  • Sonstiges_ Kulturstiftung des Bundes

    Transkontinentale Partnerschaften

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    Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.

    Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:

    • 2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
    • 2025: Durchführung von Rechercheprojekten
    • 2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
    • 2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften

    Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.

    Die Kulturstiftung des Bundes plant im Jahr 2024 eine bundesweite öffentliche Ausschreibung für das Programmmodul Recherchen. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller Sparten sowie freie Gruppen in Deutschland und den Förderregionen des nichteuropäischen Auslands. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

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  • Sonstiges_ ITI, IGBK, DVT

    touring artists - Informations- und Beratungsangebot für Künstler:innen im internationalen Kontext

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    *Informations- und Beratungsangebot für Künstlerinnen und Kulturschaffenden im internationalen Kontext
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    touring artists ist eine gemeinschaftliche Initiative des Internationalen Theaterinstituts (ITI) und der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Kooperation mit dem Dachverband Tanz und SmartDe - Netzwerk für Kreative.
    Ihr Angebot richtet sich an alle international tätigen Kunst- und Kulturschaffenden aus dem kreativen wie auch aus dem administrativen und organisatorischen Bereich.

    touring artists informiert in allen Fragen, die sich im internationalen Kontext für die künstlerische, kuratorische und organisatorische Praxis ergeben:

    Visa und Aufenthalt
    Künstlerstatus und Verträge
    Transport und Zoll
    Steuern
    Projekt- und Reiseförderung
    Die Informationen auf der Website werden laufend erweitert und aktualisiert.
    Sie informieren:

    in Deutschland lebende Künstlerinnen, die Auslandsprojekte planen
    Vertreter
    innen von Kulturinstitutionen oder Gruppen in Deutschland, die mit Künstlerinnen aus dem Ausland zusammenarbeiten
    Künstler
    innen und Kulturschaffende aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten möchten.
    Das Informationsangebot ist immer aktuell und reagiert auf politische Entwicklungen und spezielle Rahmenbedingungen wie den Brexit, die Arbeit von Künstler*innen aus Krisenländern oder die Coronapandemie.

    Kostenlose Beratungen
    Eine ergänzende Beratung zu den oben genannten Themen findet persönlich, telefonisch, per Video-Call oder E-Mail statt. Beratungssprachen sind bislang Deutsch, Englisch und Türkisch. Die Einzelberatung ist grundsätzlich kostenfrei.

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  • Stipendium_ Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

    Stipendien des Förderkreis der Schriftsteller:innen in Baden-Württemberg

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    Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können für literarische Projekte Arbeitsstipendien zwischen 1000 € und 3000 € erhalten. Eine unabhängige Jury, die in der Regel alle zwei Monate tagt, entscheidet über die Vergabe nach einem Punktesystem.

    Stipendiat:innen werden automatisch in die Autorenliste für Lesungen aufgenommen und können Lesungsförderung beantragen.

    Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt aber keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag in der kalendarisch nächsten Jurysitzung verhandelt wird. Es können je nach Antragsaufkommen bis zu drei Monate bis zum Juryvotum vergehen.

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  • Förderung_ Schering-Stiftung

    Förderung der Schering-Stiftung

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    Lebenswissenschaften, zeitgenössische Kunst, wissenschaftliche und kulturelle Bildung sind Bereiche, die die Schering Stiftung fördert. Sie strebt an, Raum für neue Ideen zu schaffen und Projekte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst zu ermöglichen.

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  • Fonds_ Stadt Mannheim

    Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen

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    Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen

    Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden

    Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.

    Antragsverfahren:

    Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.

    Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:

    • Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
    • Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021, 2022
    • Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
    • Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
    • Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen

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  • Sonstiges_ MWK BW

    Kulturförderung des Landes Baden-Württemberg

    S

    Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstler im Land mit zahlreichen Maßnahmen. Neben der Förderung von Veranstaltungen, Wettbewerben und Zuschüssen spielen hierbei die Vergabe von Stipendien und Preisen an außerordentlich begabte Kunstschaffende eine herausragende Rolle. Mit dem Innovationsfonds Kunst setzt das Land Impulse für die Verwirklichung neuer Projekte, für Experimentierfreude und den Versuch, Grenzen zu überschreiten und anderes anzustoßen.

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  • Förderung_ Goethe-Institut

    Kulturförderung

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    Das Goethe-Institut fördert Kunst und Kultur in allen Sparten. Es unterstützt Profis sowie den Nachwuchs und Laien dabei, Projekte im In- und Ausland durchzuführen. Das gilt sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen. Neben Projekt- und Übersetzungsförderungen schreibt es Stipendien, Preise sowie Fellowships aus. Die Förderkriterien, der Bewerbungszeitraum und die Förderart hängen von der jeweiligen Ausschreibung ab.

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  • Förderung_ Kulturstiftung des Bundes

    Klima und Nachhaltigkeit

    S

    Um modellhaft Impulse zum Klimaschutz im Kulturbetrieb zu setzen, hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe eigener Initiativprojekte ins Leben gerufen.

    Im Rahmen ihrer Zertifizierung durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS bringt die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 lokal verankerte Rechercheprojekte zum Klimaschutz auf den Weg. Dabei entstehen Projekte, die die Mitarbeitenden der Stiftung einbeziehen und sich direkt vor Ort Themen wie Biodiversität widmen. Unter Umweltpolitik stellt die Kulturstiftung ihre Schritte auf dem Weg zu einer Klimaschutzpolitik vor. Die Stiftung fördert außerdem eine Vielzahl künstlerischer Projekte, die sich mit ökologischen Fragen befassen.

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  • Stipendium

    Global Forest Residenz

    BK

    Die Räumlichkeiten des ehemaligen Ateliers von Martin Kippenberger werden von Global Forest als Quartier der Künstlerresidenz Friedrichstraße 5a genutzt. Seit Mai 2019 bekommen nationale und internationale Künstler:innen im Rahmen eines finanzierten Residenz-Aufenthaltes die Möglichkeit ihre künstlerische Praxis zu vertiefen, neue Themen zu erschließen, vor Ort neue Arbeiten zu entwickeln und diese auszustellen bzw. zu präsentieren.

    Die Dauer der unserer Residenzen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Den Künstler:innen stellt Global Forest jeweils eine kostenlose Unterbringung in der Friedrichstraße 5a sowie einen Arbeitsplatz im gemeinschaftlich genutzten Atelier zur Verfügung. Darüber hinaus sind die jeweiligen Konditionen für die Residenzen projektabhängig und können geringfügig variieren. Nach Möglichkeit erhält der/die Resident:in während des Aufenthalts ein monatliches Stipendium über 1000 €, kann über ein Produktionsbudget i.d.H.v. 500 € zur Realisierung des eingereichten Projekts verfügen und wir bezuschussen die An- und Abreise mit bis zu 300 €.

    Initiativbewerbungen mit konkretem, ortspezifisch ausgerichtetem Projektvorschlag können jederzeit eingereicht werden. Die Sichtung der Einreichungen erfolgt regelmäßig

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  • Sonstiges_ next mannheim

    FuturRaum Mannheim

    S

    NEXT Mannheim möchte Akteur*innen bei der Suche und Vermittlung von Zwischennutzungen unterstützen, um Potenzialräume zu nutzen und mögliche Fragestellungen zum Thema Zwischennutzung zu klären.

    Zur Erreichung dieser Ziele werden Leerstände gesichtet, Vermieter*innen gezielt angesprochen, Nutzungsideen zu räumlichen Gegebenheiten abgeglichen, sodass ein Nutzungsmix im Sinne des Gesamtprojekts generiert werden kann. Kommunikative Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Stadtverwaltung und dem Stadtmarketing.

    Neben der Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten soll außerdem mit kreativen Formaten (Praxiswerkstätten, Workshops, Festival, Wissensformate…) ein Rahmen geschaffen werden, um einerseits Wissen sowie Akteur*innen und Räume/Vermietende zu vermitteln und andererseits Ansätze für die Zukunft der Innenstadt gemeinschaftlich zu erproben.

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  • Sonstiges_ Bund

    Förderdatenbank des Bundes

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    Bei der Förderdatenbank des Bundes erhaltet Ihr einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzt die Suchfunktion und durchforstet das aktuelle Förderangebot – passgenau für Euer Vorhaben.

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  • Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste

    CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform

    DK

    Wissen, wie
    Themen der Wissensplattform

    "Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.

    Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:

    • Steuern
    • Recht
    • KSK
    • Versicherung
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  • Sonstiges_ Aktion Mensch

    Aktion Mensch

    S

    Die Aktion Mensch fördert Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für:

    • Menschen mit Behinderung
    • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
    • Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre

    Dazu gibt es unterschiedliche Förderprogramme von Projekt- bis Investitionskostenzuschüssen.

    Recht niederschwellig ist die Förderaktion „Noch viel mehr vor“, bei der man bis zu 5.000 Euro pro Projekt für kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten, beantragen kann. Das kann zum Beispiel ein Kinderkochkurs sein, ein Theaterprojekt von Menschen mit und ohne Behinderung, ein inklusives Sportangebot oder ein gemeinsames Sommerfest.

    Investitionsfördermöglichkeiten sind barrierefreie Aufzüge, breitere Türrahmen, der Bau einer Rampe, geräumige Küchen, die Installation einer Toilette für RollstuhlfahrerInnen, Leitsysteme für Menschen mit Seh- wie Lernbehinderungen. Der Eigenanteil sollte hier nicht unter 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen.

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  • Preise_ Sebald-Gesellschaft // 30.04.2024

    W.-G.-Sebald-Literaturpreis

    L
    Bewerbungsfrist:
    30.04.2022

    Der W.-G.-Sebald-Literaturpreis fordert erneut unter dem Rahmenthema „Erinnerung und Gedächtnis“ Schriftsteller:innen auf, sich in ihrer Arbeit mit Fragen und Motiven auseinanderzusetzen, die für Sebalds Schaffen wesentlich waren.

    Bewerben können sich Auto:innen aus dem In- und Ausland mit einem unveröffentlichten deutschsprachigen Prosatext (Erzählung oder Auszug aus einem größeren Projekt), der sich mit dem Themenkomplex „Erinnerung und Gedächtnis“ beschäftigt. Der Prosatext darf bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nicht veröffentlicht worden sein. Der Umfang soll maximal 30.000 Zeichen betragen. Teilnahmebedingung ist eine bereits vorliegende literarische Publikation in einem Verlag oder einer Zeitschrift. Das Preisgeld beträgt 10.000 Euro.

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  • Projektförderung_ Wüstenrot-Stiftung

    Projektförderung der Wüstenrot-Stiftung

    S
    Bewerbungsfristen 1.2., 1.4., 1.8., 1.11.:
    01.11.2022

    Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben.

    Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November

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  • Preise_ Kulturpolitische Gesellschaft

    WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024

    S
    Bewerbungsfrist:
    07.04.2024

    Im Rahmen der bundesweiten Initiative Culture4Climate schreibt die Kulturpolitische Gesellschaft erstmalig den WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 aus. Gesucht werden Pionier:innen des Klimaschutzes im Kulturbereich in Deutschland, die innovative Wege des Klimaschutzes im Kultursektor beschreiten, durch ihr vorbildliches Engagement wichtige Impulse setzen und andere zur Nachahmung inspirieren. Wichtig ist dabei, dass die Klimaschutzmaßnahmen bereits umgesetzt sind und dass deren Wirkung erkennbar ist. Dabei kann es sich beispielsweise um die Einführung eines smarten Gebäudemanagements, um innovative Vermittlungs- und Diskursangebote oder um wirkungsvolle Formen der Zusammenarbeit zwischen Kulturinstitutionen und Unternehmen handeln.

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  • Förderung_ Creative Europe

    Creative Innovation Lab

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    Bewerbungsfrist:
    25.04.2024

    Die Förderung Creative Innovation Lab soll Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativbranchen dazu anregen, innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen zu entwickeln und zu testen. Es soll die Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. Tools, Modelle und Methoden) erleichtert werden, die auf den audiovisuellen Sektor und mindestens einen weiteren kreativen und/oder kulturellen Sektor anwendbar sind.

    Das Projekt muss nicht unbedingt unmittelbar auf den audiovisuellen Sektor zugeschnitten sein, sondern
    kann auch als Modell dienen, wenn es leicht in die audiovisuelle Branche übertragen werden kann.

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  • Fonds_ Bund

    Kulturfonds Energie des Bundes

    S
    Förderzeitraum bis:
    30.04.2024

    Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

    Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

    Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

    Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen:
    Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

    Antragsberechtigt
    Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.

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  • Preise_ MWK Baden-Württemberg

    Kleinkunstpreis 2024

    DK
    Bewerbungsschluss:
    30.04.2024

    Ob Stand-up Comedy, Zaubershow oder musikalisches Kabarett: Die Kleinkunst in Baden-Württemberg ist bunt und vielfältig und weiß zu begeistern. Auch 2024 werden herausragende Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis geehrt. Die Bewerbung um Deutschlands höchstdotierten Landespreis für Kleinkunst ist bis zum 30. April 2024 möglich.

    Seit 1986 zeichnet das Land - bundesweit einmalig – jährlich Künstlerinnen und Künstler mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg aus. Neben drei Hauptpreisen (jeweils 5.000 €) und einem Förderpreis (2.000 €) wird seit 2010 auch jährlich ein Ehrenpreis (5.000 €) vergeben.

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  • Preise_ Heidelberger Autor:innenpreis

    Heidelberger Autor:innenpreis

    L
    Bewerbungsfrist:
    01.05.2024

    Der Heidelberger Autor:innenpreis geht in die siebte Runde. Dieses Jahr steht dieAusschreibung im Zeichen des politischen Engagements und der kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen, die uns alle betreffen. Angesichts besorgniserregender rechtsextremer Umtriebe haben wir uns für eine besonders partizipative und wirkungsvolle Textform entschieden: In diesem Jahr rufen wir dazu auf, Reden zu verfassen, die sich gegen Rechtsextremismus und jegliche Form der Diskriminierung richten, protestieren, Widerstand leisten, Auswege aufzeigen; kurz: widerreden.

    Alle Interessierten, ob Newcomer:innen oder etablierte Autor:innen (auch englischsprachig), die in der Heidelberger Metropolregion sowie - dieses Jahr zum ersten Mal auch - in Mannheim leben, arbeiten oder wirken sind zur Teilnahme berechtigt.

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  • Stipendium_ Künstlerhaus Schloss Balmoral

    ANWESENHEITSSTIPENDIEN KÜNSTLERHAUS SCHLOSS BALMORAL

    BK
    Bewerbungsfrist voraussichtlich:
    01.05.2024

    Die 1995 gegründete Artist Residency Schloss Balmoral in Bad Ems ist ein Ort der Reflexion, der künstlerischen Produktion, der Diskussion und der Begegnung. Sie fördert Bildende Künstler:innen aus allen Ländern durch die Vergabe von insgesamt sechs Anwesenheitsstipendien.

    Seit 2013 werden die Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema ausgeschrieben. Dieses bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstler:innen intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstler:innen, Referent:innen, Dozent:innen, Kurator:innen, usw.

    Für alle geförderten Stipendiat:innen wird am Ende eines jeden Jahrgangs eine Abschlussausstellung realisiert. Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich bildende Künstler:innen aus aller Welt ohne Altersbeschränkung bewerben.

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  • Förderung_ Fonds Darstellende Künste

    Produktionsförderung des FONDS DAKU

    DK
    Antragsfrist:
    02.05.2024

    Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdrucksstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

    Was wird gefördert?
    Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

    Wer kann beantragen?
    professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die nicht überwiegend kontinuierlich öffentlich (institutionell) grundgefördert sind

    Wie viel kann beantragt werden?
    Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.

    Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
    Antragsfrist:
    02. Mai 2024

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  • Förderung_ Dachverband Tanz Deutschland

    Kreativ-Transfer: Companionship Progamm

    DK
    Bewerbungsfrist:
    05.05.2024

    KREATIV-TRANSFER // COMPANIONSHIP PROGRAMM

    Wir suchen 10 teilnehmende Produzent:innen für unser neues companionship-programme. Die teilnehmenden Produzent:innen haben die Möglichkeit, ihre transnationalen Produktionspraktiken auszubauen oder weiterzuentwickeln. Dafür werden sie jeweils mit einem:einer transnational arbeitenden Produzent:in - companion - zusammengebracht. Jedes Duo wird sich jeweils zum Austausch und zur Reflexion treffen. Die Einzelsessions werden von einem Rahmenprogramm begleitet.
    info zoom session #1 27.03.2024, 12:30 - 14:00
    info zoom session #2 18.04.2024, 18:00 - 19:30
    Das companionship programme: transnational contexts & relations wird von Kreativ- Transfer(ein Projekt des Dachverband Tanz Deutschland) und produktionsbande konzipiert und organisiert.

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  • Förderung_ Kulturstiftung des Bundes

    pik – Programm für inklusive Kunstpraxis

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    Antragsfrist:
    15.05.2024

    Mentoring-Programm für Disabled Leadership

    Mit pik – Programm für inklusive Kunstpraxis will die Kulturstiftung des Bundes gezielt die Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung verbessern. Dafür haben wir ein Mentoring-Programm für Disabled Leadership entwickelt, mit dem bis 2025 insgesamt 36 Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten sowie Kulturschaffende aus kunstnahen Arbeitsfeldern gefördert werden sollen.

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  • Wettbewerb_ Udo Lindenberg Stiftung

    Songwettbewerb Panikpreis

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    Bewerbungsfrist:
    30.05.2024

    Förderung des Nachwuchses im Bereich Rock- und Popmusik mit Schwerpunkt Songwriting und deutsche Texten. Alle 2 Jahre durchgeführter Wettbewerb. Vergabe von Geld- und Sachpreisen sowie Coachingprogrammen und Medienarbeit.

    Der Panikpreis will junge Musiker:innen, Texter:innen und Bands ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen. Wir suchen individuelle Pioniere, schrille Texter:innen und solche, die sich einmischen und gegen den Mainstream schwimmen. Einzige Bedingung: die Texte müssen auf oder überwiegend auf Deutsch sein. Eine Expertenjury wählt aus allen Bewerber:innen sechs Finalist:innen aus. An der Popakademie in Mannheim, werden dann live die drei Gewinner:innen ermittelt. Das Finale wird im Internet gestreamt. Für die ersten drei gibt es jeweils € 5.000,00. Außerdem einen Gig beim Hermann Hesse Festival 2024 in Hirsau.

    Für Rock- und Popgruppen aller stilistischen Richtungen, die noch keinen Schallplatten- oder Verlagsvertrag mit einer Majorfirma haben.

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  • Sonstiges_ European Commission

    Culture Moves Europe

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    Bewerbungsfrist:
    31.05.2024

    Culture Moves Europe ist das Förderprogramm der EU, das die Mobilität von Künstler:innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen fördert.

    Individuelle Mobilitätsförderung
    Die individuelle Mobilitätsförderung richtet sich an einzelne Kunst- und Kulturschaffende, die vorhaben, ins Ausland zu gehen, um

    • sich beruflich weiterzuentwickeln oder international zusammenzuarbeiten,
    • Koproduktionen mitzugestalten oder zu entwickeln
    • oder Europas kulturelles Erbe zu erkunden, um ihre Kreativität zu fördern.

    Gefördert werden Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, und Gruppen von bis zu 5 Personen, die für bis zu 21 Tagen reisen. Noch bis zum 31.05.24 kann sich monatlich beworben werden. Am Ende eines jeden Monats gibt es einen Stichtag. Alle bis zum Stichtag eingehenden Anträge werden dann gesichtet und bewertet. Einen weiteren Ausschreibungszeitraum wird es voraussichtlich ab Herbst/Winter 2024 geben.

    Residenzen für Gastorganisationen
    Die zweite Aktionslinie umfasst Residenzen für Gastorganisationen. Gastorganisationen erhalten dabei finanzielle Unterstützung zur Förderung von Kurzzeitaufenthalten (22 bis 60 Tage), Langzeitaufenthalten (61 bis 120 Tage) und ausgedehnten Aufenthalten (121 bis 300 Tage) von Kunst- und Kulturschaffenden. Gastorganisationen können sich wieder ab dem 16.10.23 bewerben.

    Culture Moves Europe wird durch das Programm Kreatives Europa KULTUR der Europäischen Union finanziert und durch das Goethe-Institut umgesetzt.

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  • Förderung_ Aktion Mensch

    Aktion Mensch: Digitale Teil­habe für alle

    S
    Bewerbungsfrist:
    31.05.2024

    Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken.

    Mit unserem Aktions-Förderangebot fördern wir inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.

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  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: Amateur- und Nachwuchsensembles

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    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik und Nachhaltigkeit: Zusammen mit Ensembles, Chören, Orchestern, Musiker*innen im europäischen Ausland musizieren, sich besser kennen lernen, austauschen und dem Thema Nachhaltigkeit verpflichten, dafür steht die Projektförderung GRÜN UNTERWEGS. Gefördert werden Amateur- und Nachwuchsensembles mit künstlerischem Lebensmittelpunkt in Deutschland, die sich dem Klimaschutz verpflichtet fühlen und ihre Musikreisen nachhaltig und klimaneutral gestalten wollen.

    Die Förderung beträgt 25 Euro am Tag pro aktiver Teilnehmerin / aktivem Teilnehmer. Zusätzlich gibt es einen Pauschalbetrag von 1000 Euro für Planung, Kommunikation und Medienarbeit.

    Voraussetzungen:

    • Hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
    • Realisierung ohne Flugreise
    • Schwerpunkt der Reise auf Nachhaltigkeit und musikalischem Austausch mit Partner*innen vor Ort
    • Reisedauer mindestens fünf und maximal zehn Tage

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Goethe Institut

    Grün unterwegs: professionelle Musiker:innen

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    Antragsfrist fortlaufend bis:
    31.12.2024

    Musik & Nachhaltigkeit: Das Pilotprojekt lädt professionelle Musiker:innen ein, nachhaltige Konzepte zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen. Wir fördern nachhaltige und ressourcenschonende Musikreisen innerhalb Europas mit einer Pauschalsumme für alle anfallenden Kosten wie Bahntickets, Unterkunft, Verpflegung, Technik und Ausrüstung.

    Einzelkünstler:innen: 150 Euro/Tag
    Gruppen: 150 Euro/Tag für eine Person, 100 Euro/Tag für bis zu drei weitere aktiv beteiligte Künstler:innen.

    Die Tour dauert mindestens zehn und höchstens 21 Tage.
    Die Anzahl der geförderten Personen beschränkt sich auf maximal vier Personen.
    Es werden nur Vorhaben gefördert, die ohne Flugreisen realisiert werden können

    Anträge für eine Reise können jederzeit eingreicht werden.
    Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

    Weitere Infos
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