Kunst trotz Abstand
Kunst trotz Abstand
Schwerpunkt dieser Ausschreibungsrunde sind analoge Formate (z.B. Open Air-Veranstaltungen), grundsätzlich können aber auch künstlerische Formate, die ausschließlich digital umgesetzt werden, eine Förderung erhalten. Zudem sind coronabedingte Material-und Sachkosten für Hygienemaßnahmen, das Testen der Mitwirkenden und des Publikums oder die Anmietung externe Räumlichkeiten zuwendungsfähig.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Weiterhin muss der Antragsteller rechtlich eigenständig und vor dem 1. Januar 2019 gegründet worden sein oder in öffentlicher Trägerschaft liegen. Beachten Sie bitte auch, dass pro Antragsteller nur ein Antrag eingereicht werden kann. Antragsteller, die bereits mehr als einmal im Impulsprogramm Kunst trotz Abstand gefördert wurden, sind nicht antragsberechtigt. Ebenso ist eine gleichzeitige Durchführung von zwei Projekten im Impulsprogramm Kunst trotz Abstand nicht möglich. Ein Antrag kann daher nur für ein Projekt gestellt werden, dass nach Abschluss des bereits geförderten Projektes beginnt.
Eine Antragstellung ist bis zum 18. April 2021 möglich und erfolgt über ein Online-Formular
Um mögliche Fragen zum Impulsprogramm beantworten zu können, bietet das MWK für alle Antragsteller eine Förderberatung per Webex an, an der Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Termine sowie die Einwahldaten finden Sie unter mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen. Unter dem angegebenen Link finden Sie ebenso alle nötigen Informationen rund um das Impulsprogramm Kunst trotz Abstand.