Publikationsförderung 2021 im Bereich Bildende Kunst
Kunstbüro der Kunststiftung Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann zur Förderung jüngerer, professionell arbeitender Künstlerinnen und Künstler sowie fest gefügter Künstlergruppen mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg eine Zuwendung zur Herstellung einer Publikation im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen, öffentlichen Präsentationsformat gewähren. Die Ausschreibung für die Publikationsförderung erfolgt in der Regel einmal pro Jahr.
Bewerben können sich Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen im Land. Auch Institutionen in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm junger Künstlerinnen und Künstler an ein breites Publikum wenden, können eine Förderung erhalten.
Die Bemessung der Zuwendung ist abhängig von der Verfügbarkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten Etats und ist auf maximal 10.000 EUR pro Publikation begrenzt. Die Höhe der zu vergebenen Zuwendung ist abhängig vom Umfang des Publikationsvorhabens. Eine Vollfinanzierung mittels der Landeszuwendung ist nicht zulässig. Förderanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die Finanzierung einen gesicherten Anteil an Eigen- oder Drittmitteln von mindestens 20 % der Gesamtkosten aufweist.
Bewerbungsschluss ist der 03. Mai 2021. Die Bewerbung muss online über den Online-Projektantrag eingereicht werden.
Die vollständigen Ausschreibungsbedingungen gibt es unter mwk.baden-wuerttemberg.de.
Weitere Informationen können beim Kunstbüro eingeholt werden.
Kontakt:
Kunstbüro der Kunststiftung Baden-Württemberg
Gerokstraße 37
70184 Stuttgart
Tel.: +49 711 25993915
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