Stiftung Kulturwerk / BG I
In den Förderprogrammen der BG I werden künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen, Projekte, Publikationen und Entwicklungsvorhaben gefördert. Antragsberechtigt sind – je nach Programm – rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstlerinnen, Kunstvereine, Stiftungen, sowie Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die den in der Bild-Kunst vertretenen Urheberinnen eine Plattform bieten künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Vorhaben zu realisieren.
Fördersummen
- Projektförderung: Förderung in Höhe von maximal EUR 12.500,00
- Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen: Förderung in Höhe von maximal EUR 8.000,00
- Förderung offener Entwicklungsvorhaben: EUR 2.400,00
Bewerbungsfrist ist der 15.09. (Posteingang in Bonn)
Weitere Informationen gibt es unter bildkunst.de
Kontakt:
Geschäftsstelle in Bonn
VG Bild-Kunst
Weberstraße 61, 53113 Bonn
Tel.: 0228 91534 0
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