Ausschreibungen
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Sonstiges_ Stadt Mannheim
Künstlernothilfe-Stiftung
SDie Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt anhand entsprechender Richtlinien, die mit dem Gemeinderatsbeschluss aktualisiert wurden. Demnach können hilfsbedürftige notleidende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende, die sich in einer akuten Notlage befinden, einen Antrag für eine Zuwendung stellen. Eine akute Notlage kann etwa durch äußere Einflüsse wie Umweltkatastrophen, Pandemien, Zerstörung des künstlerischen Arbeitsortes oder Ähnliches entstehen.
Anhand der neu erstellten Richtlinien der Stadt Mannheim über die Vergabe von Fördermitteln der Künstlernothilfe-Stiftung kann die Stiftung ihrem Zweck der Förderung hilfsbedürftiger notleidender Künstlerinnen, Künstler oder Kulturschaffender, die über längere Zeit hinweg einen wesentlichen Beitrag zum Kulturlebens Mannheims geleistet haben, wieder aktiv nachkommen. Anträge sind beim Kulturamt zu stellen.
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Sonstiges_ BKM - Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
KulturPass
SDer KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung. Im Jahr 2023 erhielt der Jahrgang 2005 ab dem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das er nun noch bis Ende 2024 für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen kann.
Ab dem 1. März 2024 kann der Jahrgang 2006 das KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Angesichts der allgemeinen Haushaltslage war die Fortführung des Projekts eine große Kraftanstrengung. Daher wird das Budget für den neuen Jahrgang 100 Euro betragen.
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Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Förderung von Publikationen
BKDie Stadt Mannheim fördert nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Veröffentlichung künstlerischer Arbeiten. Dieses Instrument kommt schwerpunktmäßig zur Bezuschussung von Ausstellungs-Katalogen Mannheimer Künstler/ innen zum Einsatz, kann aber bei Vorliegen eines besonderen städtischen Interesses auch bei Audio-Produktionen, Buchveröffentlichungen o. Ä. Anwendung finden. Der Zuschuss ist auf eine Höhe von maximal 2.050 € limitiert.
Antragsberechtigt sind Verfasser/ innen, die ihren ständigen Wohnsitz in Mannheim haben oder
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deren Arbeit Bezug zu Mannheim hat. -
Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Wiederaufnahme-/Aufführungsförderung Darstellenden Künste
DKAntragsfrist:31.10.2025Ziel ist es, bestehende und erfolgreiche Produktionen Mannheimer Künstlerinnen und Künstler einem größeren Publikum in Mannheim zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. der Künstlerinnen und Künstler nachhaltiger zu fördern. Eine Wiederaufnahme umfasst die dafür notwendigen Probenzeiten bis zur ersten Wiederaufführung.
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Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Projektförderung 2026 - 1. Frist
SAntragsfrist:31.10.2025Zuschüsse zu Projekten, Wiederaufnahmen, Gastspielen, Festivals sowie zur Konzeptionsförderung können bis zum 31. Oktober jeden Jahres beim Kulturamt beantragt werden. In einer Sitzung im November berät das Fachteam des Kulturamtes über die Gewährung der Zuschüsse.
Eine zweite Frist Projektförderung ist am 31.3. eines jeden Jahres. Ebenso können Projekte im Spätjahr des laufenden Jahres gefördert werden, sofern freigewordene Restmittel zu Verfügung stehen.
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Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Konzeptionsförderung
SAntragsfrist:31.10.2025Die Konzeptionsförderung wurde für künstlerische Formate entwickelt, die einen besonderen Beitrag zu den strategischen Zielen der Stadt Mannheim leisten, die zeitgemäße Entwicklungen der Künste in Mannheim unterstützen und für die eine Einzelprojektförderung nicht angemessen ist.
Informationen zur Konzeptionsförderung finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziff. 8
Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular und fügen diesem eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie eine detaillierte Kostenkalkulation hinzu.Wir empfehlen, rechtzeitig vorab ein Beratungsgespräch mit demder für die jeweilige Sparte verantwortlichen Mitarbeiter*in zu vereinbaren.
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Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Projektförderung 2026 / ab 2. Quartal
SAntragsfrist:31.03.2026Zuschüsse zu Projekten, Wiederaufnahmen und Gastspielen ab dem zweiten Quartal des laufenden Jahres (bis spätestens 31.12.) können bis zum 31. März jeden Jahres beim Kulturamt beantragt werden. Ebenso können Projekte im Spätjahr des laufenden Jahres gefördert werden, sofern freigewordene Restmittel zu Verfügung stehen.
Die Anträge müssen in Papierform mit Originalunterschrift eingehen!
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In einer Sitzung im April berät das Fachteam des Kulturamtes über die Gewährung der Zuschüsse für Projekte die ab dem zweiten Quartal bis Ende des Jahres realisiert werden.