Ausschreibungen
-
Sonstiges_ Stadt Mannheim
Künstlernothilfe-Stiftung
SDie Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt anhand entsprechender Richtlinien, die mit dem Gemeinderatsbeschluss aktualisiert wurden. Demnach können hilfsbedürftige notleidende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende, die sich in einer akuten Notlage befinden, einen Antrag für eine Zuwendung stellen. Eine akute Notlage kann etwa durch äußere Einflüsse wie Umweltkatastrophen, Pandemien, Zerstörung des künstlerischen Arbeitsortes oder Ähnliches entstehen.
Anhand der neu erstellten Richtlinien der Stadt Mannheim über die Vergabe von Fördermitteln der Künstlernothilfe-Stiftung kann die Stiftung ihrem Zweck der Förderung hilfsbedürftiger notleidender Künstlerinnen, Künstler oder Kulturschaffender, die über längere Zeit hinweg einen wesentlichen Beitrag zum Kulturlebens Mannheims geleistet haben, wieder aktiv nachkommen. Anträge sind beim Kulturamt zu stellen.
Weitere Infos -
Sonstiges_ BKM - Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
KulturPass
SDer KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung. Im Jahr 2023 erhielt der Jahrgang 2005 ab dem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das er nun noch bis Ende 2024 für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen kann.
Ab dem 1. März 2024 kann der Jahrgang 2006 das KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Angesichts der allgemeinen Haushaltslage war die Fortführung des Projekts eine große Kraftanstrengung. Daher wird das Budget für den neuen Jahrgang 100 Euro betragen.
Weitere Infos -
Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Förderung von Publikationen
BKDie Stadt Mannheim fördert nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Veröffentlichung künstlerischer Arbeiten. Dieses Instrument kommt schwerpunktmäßig zur Bezuschussung von Ausstellungs-Katalogen Mannheimer Künstler/ innen zum Einsatz, kann aber bei Vorliegen eines besonderen städtischen Interesses auch bei Audio-Produktionen, Buchveröffentlichungen o. Ä. Anwendung finden. Der Zuschuss ist auf eine Höhe von maximal 2.050 € limitiert.
Antragsberechtigt sind Verfasser/ innen, die ihren ständigen Wohnsitz in Mannheim haben oder
Weitere Infos
deren Arbeit Bezug zu Mannheim hat. -
Sonstiges_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Proberaumförderung - Ausschreibung 2026-2028
MBewerbungsfrist:12.01.2026Das Kulturamt der Stadt Mannheim vergibt seit 2016 Förderungen an volljährige Mannheimer Musikerinnen und Musiker, um diese bei der Finanzierung eines eigenen Proberaums zu unterstützen. Im Juli startet die neue, zweijährige Förderepisode. Die Antragsfrist ist der 12.01.2026. Bewerbungen sind ab sofort beim Kulturamt möglich.
Bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerber können durch einen Mietkostenzuschuss gefördert werden. Dabei spricht das Programm die Newcomer-Szene sowie etablierte Musikerinnen und Musiker gleichermaßen an. Bands mit eigenem Songrepertoire, aber auch Einzelkünstlerinnen und -künstler, die in ihrem Proberaum mit unterschiedlichen und u.U. ständig wechselnden Formationen arbeiten, können von der Förderung profitieren.
Weitere Infos -
Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim
Projektförderung 2026 / ab 2. Quartal
SAntragsfrist:31.03.2026Zuschüsse zu Projekten, Wiederaufnahmen und Gastspielen ab dem zweiten Quartal des laufenden Jahres (bis spätestens 31.12.) können bis zum 31. März jeden Jahres beim Kulturamt beantragt werden. Ebenso können Projekte im Spätjahr des laufenden Jahres gefördert werden, sofern freigewordene Restmittel zu Verfügung stehen.
Die Anträge müssen in Papierform mit Originalunterschrift eingehen!
Weitere Infos
In einer Sitzung im April berät das Fachteam des Kulturamtes über die Gewährung der Zuschüsse für Projekte die ab dem zweiten Quartal bis Ende des Jahres realisiert werden.