Herzlich Willkommen auf der Website von ART UP.

Künstler:innen und Kulturschaffende der kommunalen Freien Szene Mannheims finden hier Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungs- und Fördertätigkeit des Kulturamtes der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden nützliche Informationen zu aktuellen Ausschreibungen weiterer potentieller Mittelgeber bereit gestellt.

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NEWS: KUNST UND NACHHALTIGKEIT

Die Veranstaltungsreihe Kunst & Nachhaltigkeit wird in 2023 fortgesetzt. Ein erster Workshop fand Anfang Februar statt. Wir halten Euch auf dem Laufenden über weitere Angebote in diesem Jahr.
Weitere Informationen und Literaturempfehlungen zum Thema findet Ihr im Menü unter Weiterbildung


Aktuelles

  • Workshop_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    ART UP Workshopangebot 2023

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    Auch in 2023 lädt das Kulturamt der Stadt Mannheim in seiner ART UP Qualifikationsreihe regelmäßig Experten:innen unterschiedlichster Disziplinen nach Mannheim ein, die ihr Wissen im Rahmen von Workshops, Vorträgen und anderen Formaten mit der kommunalen Kunst- und Kulturszene teilen.

    Veranstaltungen zu folgenden Themen sind 2023 geplant:

    • Kunst und Kultur im Local Green Deal, Workshop - fand bereits statt am 2.2.2023
    • Barrieren abbauen, Workshop - April 2023
    • Publikumsentwicklung, Fachtag - Juli 2023
    • Kunst und Nachhaltigkeit, Impulsvortrag - November 2023
    • Kulturmarketing, Workshop - Dezember 2023

    Weitere Infos findet Ihr in Kürze auf unserer ART UP Seite.

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  • Fonds_ Stadt Mannheim

    Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen

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    Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen

    Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden

    Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.

    Antragsverfahren:

    Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.

    Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:

    • Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
    • Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021, 2022
    • Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
    • Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
    • Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Bundesverband freie Darstellende Künste

    CAMPUS: Wissen, wie - Wissensplattform

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    Wissen, wie
    Themen der Wissensplattform

    "Wissen wie" informiert über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht und verschiedene Rechtsformen, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten, erklärt wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert und gibt einen Überblick, welche Versicherungen für Erwerbstätige in den freien darstellenden Künsten wichtig sein können.

    Hier findet Ihr wichtige Informationen rund um die Themen:

    • Steuern
    • Recht
    • KSK
    • Versicherung
    Weitere Infos
  • Förderung_ Zentrum für kulturelle Teilhabe

    Zusammenbringen! - Förderprogramm für Fachvernetzungstreffen

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    Bewerbungsfrist:
    30.03.2023

    Mit »Zusammenbringen!« möchte das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Fachvernetzungstreffen fördern, bei denen Sie Ihre Arbeit und die anderer Kultureinrichtungen als good practice vorstellen können.
    Denn zahlreiche Kulturinstitutionen und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg haben bereits Ideen entwickelt, Formate erprobt und interne Transformationsprozesse angestoßen.

    »Zusammenbringen!« ermöglicht Ihnen:
    • Ihr Know-How mit Fachkolleg*innen im Land zu teilen,
    • Ihre Erfahrungen zu reflektieren,
    • sich zu vernetzen und gemeinsam weiterzuentwickeln,
    • das Programm der Veranstaltung um Fachimpulse, Beratungsmodule o.ä. zu erweitern.

    Die Fördersumme liegt bei minimal 8.000€, maximal 50.000€.

    Das Programm des Fachvernetzungstreffens muss mit einer zweiten Kultureinrichtung oder Kulturinstitution gemeinsam geplant werden und bestimmte Programmpunkte berücksichtigen.

    Zeitrahmen:

    • Bewerbungsfrist: Donnerstag, 30. März 2023
    • Projektbeginn: ab 15. Mai 2023
    • Letzter Mittelabruf für das Projekt: 15. Dezember 2023
    • Projektende: spätestens 31. März 2024

    Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, findet am 04. Mai 2023 statt.

    Weitere Informationen zu „Zusammenbringen“ unter

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Projektförderung 2023 / ab 2. Quartal

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    Antragsfrist:
    31.03.2023

    Zuschüsse zu Projekten, Wiederaufnahmen und Gastspielen ab dem zweiten Quartal des laufenden Jahres (bis spätestens 31.12.) können bis zum 31. März jeden Jahres beim Kulturamt beantragt werden. Ebenso können Projekte im Spätjahr des laufenden Jahres gefördert werden, sofern freigewordene Restmittel zu Verfügung stehen.

    Die Anträge müssen in Papierform mit Originalunterschrift eingehen!

    In einer Sitzung im April berät das Fachteam des Kulturamtes über die Gewährung der Zuschüsse für Projekte die ab dem zweiten Quartal bis Ende des Jahres realisiert werden.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Livemusik-Förderung 2023

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    Antragsfrist:
    31.03.2023

    Die Livemusik-Förderung des Kulturamtes Mannheim richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter:innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren.

    Sie können bis zum 31.03. einen Antrag stellen und eine Förderung bis zu max. 4.500,00 Euro erhalten.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Planet Ears

    OPEN CALL: Planet Ears Residency 2023

    M
    Bewerbungsfrist:
    31.03.2023

    Der Open Call richtet sich an alle Musiker:innen aus Mannheim und der Metropolregion, die schon immer mal mit einer/einem im Ausland ansässigen Musiker:in zusammen arbeiten wollten.

    In einer mehrtägigen Residency tauscht ihr euch aus und entwickelt neue musikalische Ausdrucksformen. Planet Ears bietet euch: Räumlichkeiten, technische Basisausstattung, Honorar und die Chance beim nächsten Planet Ears aufzutreten.

    Bewerbt euch bis zum 31. März!

    Weitere Infos
  • Fonds_ MWK Baden-Württemberg

    Innovationsfonds Kunst 2023

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    Antragsfrist:
    07.05.2023

    Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Der Innovationsfonds Kunst 2023 wird im Umfang von 1,125 Mio. Euro ausgeschrieben. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die in Bezug auf folgende Themen neue Wege beschreiten: Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Zudem ist eine überregionale Sichtbarkeit der Projekte wünschenswert.

    Für die Ausschreibungsrunde 2023 werden außerdem Projekte mit einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Umsetzungskonzept zusätzlich gefördert. Sie können bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen in diesem Bereich ansetzen (ausgenommen Kosten für Baumaßnahmen). Leitlinie hierfür ist die Handreichung „Green Culture“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

    Weitere Infos
  • Fonds_ Baden-Württemberg Stiftung

    Projektförderung - Kulturfonds der BW-Stiftung

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    Bewerbungsschluss:
    15.05.2023

    Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich in Form von Zuwendungen.

    Antragsberechtigt sind:
    • gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs)
    • öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, 
kirchliche Einrichtungen)
    • Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellen 


    Die Projekte sollten:
    • einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen
    • sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben
    • zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen sein 


    Die Entscheidung über eine mögliche Förderung steht voraussichtlich Ende Juli fest. Projekte, die vorher beginnen, können leider nicht berücksichtigt werden.

    Kontakt:
    Nadja Zink
    Referentin Gesellschaft & Kultur
    Tel: +49 (0) 711 248 476-38
    Mail: zink(at)bwstiftung.de

    Weitere Infos
  • Fonds_ Musikfonds

    Musikfonds 2023

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    Bewerbugnsfrist:
    31.05.2023

    Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

    Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 EUR ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte nicht unterschritten werden.

    Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das Kuratorium.

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Kulturstiftung des Bundes

    Allgemeine Projektförderung

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    Bewerbungsschluss:
    31.07.2023

    Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

    Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

    Weitere Infos
  • Fonds_ Bund

    Kulturfonds Energie des Bundes

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    Förderzeitraum bis:
    30.04.2024

    Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

    Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

    Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

    Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen:
    Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

    Antragsberechtigt
    Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.

    Weitere Infos